Naja, was fährst du für einen Roller? 50 ccm beschränkt, 55 ccm offen, 125 ccm, 400 ccm????
Beim 50 ccm beschränkt gibt es soweit ich weiss keine Prüfung, da kannst du einfach mit dem Autobillet rumdüsen. Bei den anderen gibt aus auch verschiedene Vorschriften...
Upps, ja da habe ich mich etwas verlesen. Ich habe es so verstanden, dass jetzt mit den Roller arbeiten möchte. Also quasi umsteigen von Auto/Velo/Zug/Tram auf Roller. Dann hätte es sein können.
Und soweit ich weiss kann man die auf 45 km/h beschränkten 50 ccm Roller auch einfach mit dem Autobillet fahren. Ohne nix Grundkurs. Wenn man dann das Ding offen mit ca. 75/80 km/h fahren will, braucht es dann den Kurzs. Egal, die Seite die du verlinkt hast ist sicher eine bessere Infoquelle .
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danke für den link, der hatt mir sehr geholfen.
also ich binn jetzt 16 und komme in die lehre als koch und deshalb habe ich auch zimmerstunden also von 13:00 bis 16:30 und der weg mit dem zug beträgt 3/4 stunden und wenn ich den 4 mal am tag mache ist es mir zu lange, da ich dann 3 stunden arbeitsweg habe. (mit einem roller nur die hälfte)
so wie ich das verstanden habe mache ich jetzt die A1 prüfung:
Unterkategorie A1 ab 16 Jahren
Zweirädriges Motorrad/Roller der Unterkategorie A1 ohne
Seitenwagen, mit max. 50 cm3 und max. 11 kW. Gilt bei Erreichen
des 18. Altersjahrs auch für Motorräder/Roller bis 125 cm3
Basis-Theorieprüfung
Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Stunden
Praktische Grundschulung 8 Stunden
Praktische Prüfung
Prüfungsfahrzeug: zweirädriges Motorrad/Roller der
Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen, mit max. 50 cm3