an stau vorbei fahren

  • Kloten Nord ist auch so ein Kandidat: Dort reicht zu Stosszeiten regelmässig der Rückstau der Ausfahrt auf die Autobahn. Nur hat es dort keinen Pannenstreifen und das Stauende ist oft in der Kurve hinter einer Kuppe. Also eine brandgefährliche Situation. Die Einheimischen wissen das und spuren rechtzeitig links ein, um nicht in den Ausfahrtsstau zu geraten.

    Gerade in dieser Situation wäre ein Ausweichen auf den Pannenstreifen ja noch gefährlicher 8o . Wenn dort ein Pannenfahrzeug steht, wäre es kaum frühzeitig erkennbar und wäre sogar auf dem Pannenstreifen nicht sicher.


    Pannenstreifen sind ja nicht für den Verkehr tabu weil Zeitersparnis kein ausreichender Grund ist (oder weil man das Stauende nicht sieht), sondern weil der für Pannenfahrzeuge freigehalten werden muss.

    ”Looking for Adventure in whatever comes our way”

  • Genau das meinte ich eigentlich.
    Naja, wie gesagt, bei der Ausfahrt Küssnacht war es ja auch noch explizit so ausgeschildert, dass man bei Stau auf den Pannenstreifen ausweichen soll (also Stau bei der Ausfahrt und nicht auf der ganzen Autobahn). Das Schild stand ungefähr da wo das Bild aufgenommen wurde. Das ist ungefähr ein Kilometer von der eigentlichen Ausfahrt entfernt und das Problem dabei war, dass man um die Kurve das Ende der Kolonne auf dem Pannenstreifen gar nicht sehen konnte. Wie ihr euch vorstellen könnt führte das zu einigen heiklen Situationen, da die Leute einfach Vollbremsen gezogen haben auf der Autobahn damit sie noch einspuren konnten usw. Mittlerweile wurde der Verzögerungsstreifen einfach auf diesen Km verlängert aber bei anderen Ausfahrten ist es halt immer noch so.
    [Blockierte Grafik: http://www.suedostschweiz.ch/sites/default/files/styles/np8_full/public/v2/197400_630x420.jpg?itok=hL50WTst]

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Zwei Urteile bezüglich auf dem Pannenstreifen am Stau Vorbeifahren:


    vom Bundesgericht BGER 6B_199/2017

    Zitat

    Zugetragen hatte sich der Verstoss auf der A 1 in Richtung St. Gallen kurz vor der Ausfahrt Effretikon. Der Automobilist hatte 500 Meter Pannenstreifen überfahren, um an dem sich auf drei Spuren stauenden Verkehr vorbei zur Ausfahrt zu gelangen. Dafür hatte ihn das Zürcher Obergericht im Dezember 2016 zu einer unbedingten Geldstrafe von 2400 Franken verurteilt.


    Vor Bundesgericht nun machte der Mann geltend, dass bei gewissen Autobahnausfahrten die Benutzung des Pannenstreifens bei Stau ausdrücklich als erlaubt ausgeschildert sei. Daraus könne der Beschwerdeführer jedoch nichts zu seinen Gunsten ableiten, befand das Bundesgericht. «Wäre die Benutzung des Pannenstreifens bei Stau zum Zwecke des Abfahrens von der Autobahn generell erlaubt, bedürfte es keiner besonderen Beschilderung. Dass die Benutzung des Pannenstreifens für den von ihm befahrenen Abschnitt erlaubt gewesen sein soll, behauptet der Beschwerdeführer zu Recht nicht.» Deshalb sei nicht nachvollziehbar, warum er seine Fahrweise für erlaubt gehalten haben könnte.

    https://www.tagesanzeiger.ch/z…n-ausfahrt/story/19686127
    der vorbestrafte Fahrer wurde zu 60 Tagessätze verurteilt.



    und dann noch das Zürcher Obergericht SU170015 vom 27.10.2017:

    Zitat

    Der Beschuldigte hatte in der Befragung beim Staatsanwalt ausgeführt, bei einer Lufttemperatur von 30 Grad Celsius an jenem Tag sei die Temperatur des Motorrads im teilweise stehenden Kolonnenverkehr auf 115 Grad gestiegen. Bei 120 Grad komme es zu einem Motorschaden. Durch sein Manöver habe er die Temperatur auf 109 Grad senken können. Die Vorinstanz nahm zugunsten des Beschuldigten auch an, dass aufgrund der drohenden Überhitzung des Motors eine unmittelbare Gefahr bestand. Die Notstandslage sei aber selbst verschuldet gewesen, weil der ortskundige Motorradfahrer mit dem Feierabend-Stau habe rechnen müssen und die Autobahn deshalb nicht hätte befahren sollen.
    [...]
    Laut Obergericht hätte der Motorradfahrer aber, bereits bevor die Temperatur in einen kritischen Bereich stieg, einen zulässigen Nothalt auf dem Pannenstreifen einlegen müssen, um den Motor abkühlen zu lassen. Polizisten hatten zudem ausgesagt, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle der Verkehr auf der Autobahn nur auf den beiden rechten Fahrspuren in Richtung Bern und Basel gestockt habe. Die beiden linken Fahrspuren in Richtung Zürich seien frei gewesen. Der Motorradfahrer hätte also auch die Möglichkeit gehabt, auf diese Fahrspuren auszuweichen.

    https://www.nzz.ch/zuerich/auf…am-stau-vorbei-ld.1342709
    der Motorradfahrer wurde, wie schon in den Vorinstanzen, zu 300 Franken Busse verurteilt (rechtskräftig) und muss zusätzlich 3100 Franken Verfahrens und Gerichtkosten bezahlen X/

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Nun so rein wegen der Neugier.
    Befahren der busspur kostet 60 franken. Wie sieht es aus wenn die Busspur links an der Verkehrsinsel verläuft und man der Busspur folgt. Kostet das immernoch 60franken?


    Generell fällt mir nur Art.7 abs.4 ein:
    Die Durchfahrt zwischen Haltestelle-Inseln ist gestattet, wenn sich dort keine Strassenbahn befindet oder sich dieser nähert.


    In diesem Fall wäre es 60 Franken wegen der Busspur!?


    Und wie sieht es aus mit der Sicherheitslinie:


    Laut Ordnungsbussenkatalog innerorts bei Spuren in gleicher Richtung: 120 franken.
    Gilt das auch bei einer Busspur, wenn diese in gleicher Richtung verläuft?

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

    Einmal editiert, zuletzt von Staedi ()

  • Das "Hindernis rechts umfahren" oder "Einfahrt verboten" Schild welches dort meist auch noch steht hast Du vergessen. Wären dann nochmals hundert Franken.


    Keine Ahnung wo Du die 120 Franken gefunden hast. Meinst Du evtl. 306.3? Das wäre dann "nur" 100 Franken und gälte auch Ausserorts.


    Die Bussen dürfen zusammenaddiert werden (bis 600 Franken, Art. 3a OBG) ausser wenn "zwei oder mehr allgemeine Verkehrsregeln, Signale oder Markierungen missachtet werden, die denselben Schutzzweck haben." (Art. 2 OBV)


    Im schlimmsten Fall also Total 260 Franken?


    OBV: https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19960142/index.html#app1
    OBG: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19700138/index.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • @RebelFazer
    Normal fährt man ja rechts an der verkehrsinsel vorbei.
    In zürich gibts links die Tram und Busspur. Rechts die Normale autospur.


    Zur Sicherheitslinie:


    Ahh wer lesen kann ist doch im vorteil 8o

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Generell fällt mir nur Art.7 abs.4 ein:Die Durchfahrt zwischen Haltestelle-Inseln ist gestattet, wenn sich dort keine Strassenbahn befindet oder sich dieser nähert.

    Durch die Haltestelle bin ich schon lange nicht mehr gefahren. Sind mir einfach zuviel Fussgänger dort.

    This Space Intentionally Left Blank