an stau vorbei fahren

  • Hallo


    Falls ich mal Autobahn fahre, zirkle ich bei Stau auch zwischen den Autos durch. Wenn es eng wird lass ich es bleiben. Augen auf und Tempo anpassen, dann kommt es gut.


    Pannenstreifen nur wenn alles verstopft ist und die Ausfahrt in ca.100m kommt. Das ist aber sehr sehr selten der Fall.


    Gruss Sniper

  • Also meine aerfahrung zeigt das die Polizisten aus ZH da sehr nett sind und die Motorradfahrer durchlassen, sie machen sogar noch platz das man leichter durchkommt.
    Lasst dies aber im Glarnerland sein, da werdet ihr SOFORT rausgenommen.

  • Und zwar gehen wir mal davon aus, dass man mit dem Motorrad am Stau auf der Autobahn vorbei fährt. Was ist die Strafe wenn man zwischen den Autos durch fährt und was wenn man auf dem Pannenstreifen vorbei fährt?

    Im Solothurnischen wurde einem der Check abgenommen und saftig gebüsst. Wegen ca. 500m auf dem Pannenstreifen vor einer Ausfahrt.
    Die Ausrede er müsse dringend aufs WC half dem auch nichts.


    Ich verzichte auf das Autobahn fahren, so kommst auch nicht in den Stau :grinning_squinting_face:

  • Zwischen den Kolonen hindurchfahren kann auch als unerlaubtes Rechtsüberholen interpretiert werden. Gemäss Bundesgericht wäre dann der Lappen fälliig. Aber in den allermeisten Fällen ist die Polizei vernünftiger als die Herren BundesrichterInnen.

  • Und was ist, wenn man tatsächlich links zwischen Kolonne und Leitplanke durchfahren würde? Dann wäre es ja eindeutig nicht mehr rechts überholen?

  • dann wärs nurnoch waghalsig ... solange du niemanden gefährdest, müsste es m.E. ohne Führerausweisentzug abgehen. Strafbar bleibst, da du ja keine stehende Kolone überholen darfst

  • Hallo


    Zwischen Leitplanke und Überholspur und auch auf dem Pannenstreifen liegt soviel Schrott rum. Da gehts nicht lange und man hat eine Schraube im Reifen 8|
    Vorallem nach der Winterzeit.


    Gruss Sniper

  • Ich mache sowas in der Regel nur, wenn ich denke einiges an Zeit zu sparen. Wegen einem Rotlichtintervall Ersparnis geh ich nicht nach vorn. Vor ein paar Monaten fuhr ich (in der Stadt) zwischen zwei Kollonen durch und prompt hielt mir einer aus dem Zivilwagen eine Polizeikelle vor die Nase. Und mit vor die Nase mein ich, dass ich ihm voll reingefahren wäre, wenn ich nicht nur Schrittempo gehabt hätte. Gab dann zum Glück nur nen Zusammenschiss aber keine Busse.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Der Grund, warum sich in der Mitte eine Spurgasse bilden sollte, ist dieser:
    "Lassen Sie auf Autobahnen für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei, bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen zwischen dem linken äusseren und dem 2. Fahrstreifen von links. Blockiert ein Fahrzeug die Pannenstreifen, soll ca. 2 m vor und hinter dem Hindernis im rechten Fahrstreifen eine Lücke gelassen werden."
    (Quelle: http://www.astra.admin.ch/them…/00641/index.html?lang=de )


    Zur Toleranz von der Polizei im Zürcher Gebiet, hat mir eine Kollegin, welche bei der Kapo ZH arbeitet, mal folgendes gesagt: Die Kapo hätte mehr Spielraum und könne bei solchen Sachen eher mal ein Auge zudrücken, im Gegensatz zur Stapo.


    Ich persönlich habe so etwas noch nicht gemacht. Ob es sich mit der Zeit ändert, steht noch in den Sternen.

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:


    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • Machs nicht! Bleib anständig! Halt die Gesetze ein! Sei ein Vorbild! ...


    ... wir brauchen Referenzen :winking_face:

    ..genau - wir brauchen anständige Frauen :face_with_tongue: es gibt schon genug Rowdies :winking_face:

  • Ich gebe aber nur gegen Entgelt Referenzen ab :face_with_tongue:


    Wysi, Sofern dann die lieben "rowdies" auf mich warten, bleib ich halt anständig :grinning_squinting_face: (alles andere würde man mir eh nicht glauben :face_with_tongue: )

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:


    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:


  • Zwischen den Kolonen hindurchfahren kann auch als unerlaubtes Rechtsüberholen interpretiert werden. Gemäss Bundesgericht wäre dann der Lappen fälliig. Aber in den allermeisten Fällen ist die Polizei vernünftiger als die Herren BundesrichterInnen.

    Ich habe mal in einer Kolonne bei ner Ampel rechts überholt, da wurde ich raus gewunken. Ich habe zwar noch erklärt, dass ich ja nur den stehenden Bus rechts am Rand links überholt hatte, hat aber nix gebracht :smiling_face_with_sunglasses:
    Naja, habe damals 300 Busse, 150 gerichtskosten oder Bearbeitungsgebühren oder sowas, bezahlt. Lappen habe ich jedoch behalten dürfen.

  • Stau und Überholen. Theoretisch ist die Gesetzteslage soweit klar:


    SVG Art. 26, 27, 32, 34, 35, 36, 38, 39, 43, 44, 47
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19580266/index.html



    VRV Art. 4, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 24, 25, 26, 28, 36, 39, 40, 43
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19620246/index.html


    SVV
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19790235/index.html


    Sieht man aber den Wulst an Artikel so ist doch nicht ganz so klar und kein Wunder, dass es immer mal wieder vor dem Bundesgericht landet.


    124 IV 219
    http://relevancy.bger.ch/php/c…f%3A%2F%2F124-IV-219%3Ade


    114 IV 55
    http://relevancy.bger.ch/php/c…tf%3A%2F%2F114-IV-55%3Ade


    133 II 58
    http://relevancy.bger.ch/php/c…tf%3A%2F%2F133-II-58%3Ade


    129 IV 155
    http://relevancy.bger.ch/php/c…f%3A%2F%2F129-IV-155%3Ade


    6A.22/2005
    http://www.servat.unibe.ch/dfr//bger/050531_6A_22-2005.html


    Mittendurch habe ich nichts gefunden. Kann mir aber gut vorstellen, dass thoretisch irgendwo an einem Bezirks- oder Kantonsgericht schon eine Verurteilung stattgefunden hat. Aber in Normallfall wid halt doch ein Auge, bzw. beide zu gedrückt.


    u.v.a.


    Man beachte, auch das Bundesgericht kann im Laufe der Zeit seine Meinung Ändern, was Anno Tubak noch O.K. war kan ein paar jahre später ganz anders beurteilt werden, denn am Ende kommt es auch auf den Einzelfall und den herschenden Zeitgeist an.


    Siehe auch die Moto sport schweiz 03/2011
    http://www.motosport.ch/media/…SS_03_11_Weisse_Linie.pdf


    L-drive 2/2013
    http://www.ocn.ch/ocn/files/pd…ntlich_Rechtsberholen.pdf


    PS: Innerorts gibt es bei komplett Stau eine legal Möglichkeit, Das Torottoir, aber nur mit ausgeschalteten Motor und dann Stossen. So kann man auch die eine oder andere Fussgängerzonen, Einbahnstrassen, oder sonst gesperrte Strassen als Abkürzung brauchen (z.B. die 1000 meter von der Kantonsgrenze Schwyz-Glarus nach Richisau hinunter). Auf der Autobahn dann doch aber lieber nicht,

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich gebe aber nur gegen Entgelt Referenzen ab :face_with_tongue:


    Wysi, Sofern dann die lieben "rowdies" auf mich warten, bleib ich halt anständig :grinning_squinting_face: (alles andere würde man mir eh nicht glauben :face_with_tongue: )


    Rowdies sind lieb und warten immer ... meistens jedenfalls und bis die Zigi fertig geraucht ist :grinning_squinting_face: