YouTuber "Alpi fährt" tötet einen 75-Jährigen Rentner (Fussgänger)

  • Also Rückkehr zum Faustrecht :grinning_squinting_face:

    Hatte ich zwar so nicht gesagt, aber wenn Du es so verstanden haben willst, freut es mich, dass es Dich wenigstens zu einem Lachen gebracht hat.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • im 30er mehr als 70
    im 50er mehr als 100 (Merci Langtourer fürs ergänzen)
    im 80er mehr als 140
    im 120er mehr als 200


    Das ist die Grenze die jetzt noch gilt, ab dann gilt man per Gesetz als Raser, und die Richter MUESSEN 1 Jahr (Bedingt natürlich bei Ersttätern) geben. Neu sollen sie keine Mindest-Gefängnisstrafe haben. Natürlich wird ein Strassenrennen-Ersttäter anders angefasst als einer, der seine hochschwangere Frau ins Spital schnell bringen will.
    Aber auch bei dem wäre in der momentanen Situation 1 Jahr bedingt.
    MUSS der Richter. In Zukunft nicht mehr.


    Finde es auch krass, sobalds um Kinder, Sexual oder Gewaltdelikte geht, greift unsere Justiz nicht.
    NICHT!!! Aber gehts darum, Geld betrogen zu haben aus der Not heraus, oder zu schnell zu fahren, dann salopp in die Kiste.

    Einmal editiert, zuletzt von derjenigewelcher ()

  • 50 km/h -> 100 km/h

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Natürlich wird ein Strassenrennen-Ersttäter anders angefasst als einer, der seine hochschwangere Frau ins Spital schnell bringen will.
    Aber auch bei dem wäre in der momentanen Situation 1 Jahr bedingt.
    MUSS der Richter. In Zukunft nicht mehr.

    Der Richter muss in diesem Fall heute schon nicht, da ihm der Spielraum von Art. 17 und 18 StGB zur Verfügung steht.



    Das Amt für Administrativmassnahmen darf dann auch nicht 2 Jahre Ausweisentzug anordnen. Siehe Bundesgerichtsurteil 1C_345/2012 http://webapp-phone.tagblatt.c…ehalten;art120094,3301301

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!