Auspuffe sind normalerweise nicht eintragungspflichtig, solange sie bei einer bestimmten drehzahl (steht normalerweise auf dem rahmen, die angegebene dBA (steht auch auf dem rahmen) nicht übersteigen ist alles legal.
Du brauchst allerdings einfach ein Beiblatt das dein auspuff so legal ist, bzw auf dein model (rahmennummer, serien nummer etc)zugelassen ist und das die abgaswerte eingehalten werden.
Aber da sich die schweiz an die EU in der bezihung angeglichen hat, sollte auf dem Neuen Auspuff die E nr stehen, (z.b. E13 - Leovince Nero EVO II) das würde dann bedeuten das er in der EU zugelassen ist, sprich auch in der schweiz.
Sollte das nicht der fall sein, also nicht zugelassen erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeugs solltest du in eine Kontrolle kommen. Sprich das motorrad darf nicht mehr weiter bewegt werden.
Für zu laut aber Zugelassen, wurde mir gesagt zahlt man legentlich eine Buse...
Sollt ich falsch liegen, dann lass ich mich gerne der richtigstellung belehren.
Lg Philippe