Überholen im Überholverbot

  • Die Polizisten meinten, dass ich wenn ich in der Vergangenheit noch nie etwas hatte, mir nicht allzu grosse Sorgen machen sollte. Ich meine, den A1 Führerschein habe ich bereits seit 3 Jahren.



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  • so balds zur administrativbehörde geht, haben Polizisten keine Ahnung was die strafe ist.... ausser, sie erinnern sich nach paar monate daran und schauen von sich aus nach.... was fast keiner macht...

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:


    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • Koste was es wolle - hauptsache kein Ausweisentzug! Ich bedanke mich noch einmal für die Antworten! Ich halte euch auf dem laufendem wenns was neues gibt :smiling_face:


    Grüsse

  • Ich denke ein Überholverbot ist stärker als eine Ausgezogene-Linie , da man innerhalb seiner Seite der Linie Überholen darf das Überholverbot jedoch selbst dies verbietet.


    Ein Entzug ist alles ohne weiteres im Bereich des Möglichen. Nimmt mich echt wunder was es am Ende wird. Darum schon Danke jetzt für deine Rückmeldung in ein paar Monaten.


    PS: Nicht zu früh freuen. Der Richter/Statthalter ist nur für die Busse zuständig. Ob Entzug oder nur Verwarnung wird eine zweite Stelle, nämlich die Administartivbehörde deines Wohnkantons, nach Zustellung des Urteils an dich entscheiden. Wird im Urteil Art. 90 Abs. 1 SVG erwähnt dann gibt es Verwarnung oder +/- 1 Monat Entzug.
    Wird aber Art. 90 Abs. 2 SVG kannst du dich auf mindesten 3 Monate gefasst machen. So will es das Bundesgericht. Von den 3 Monaten kommst du nur weg, wenn du gegen das Urteil selber Einspruch erhebst und dann in der nächsten Instanz das ganze zu deinen Gunsten auf Art. 90 Abs. 1 SVG runtergestuft wird.


    Hoffen wir aufs beste und warten auf deinen Bericht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Runter von Art. 90 Abs. 2 auf Art. 90 Abs. 1.
    http://www.gerichte-zh.ch/file…ffentlich/SB140500-O1.pdf


    Zu den Kosten, aus dem Urteil


    Wurde also billiger. Man sieht daran auch wie teuer so ein Anwalt ist.


    Runter von Art. 90 Abs. 1 auf Null und gar nichts.
    http://www.gerichte-zh.ch/file…ffentlich/SU150042-O1.pdf


    Auch der Staatsanwalt kann Einspruch erheben und mehr fordern und damit durchkommen:
    http://www.gerichte-zh.ch/file…ffentlich/SB140504-O1.pdf


    Achtung: Wer durch die Instanzen rekuriert kann nicht mit einer Kürzung rechnen, nur weil es sich Jahre hinzieht und man in Zwischenzeit so ein Braver war
    BGE 135 II 334
    http://relevancy.bger.ch/php/c…f%3A%2F%2F135-II-334%3Ade

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Okay, ja ich werde den Beitrag auf jeden Fall aktuell halten.

    Was ist denn nun aus dem Fall geworden? Mir ist das gleiche passiert und ich weiss nicht, ob der Ausweis entzogen wird.
    Wäre super, wenn Du uns informieren könntest :smiling_face:

  • Was ist denn nun aus dem Fall geworden? Mir ist das gleiche passiert und ich weiss nicht, ob der Ausweis entzogen wird.Wäre super, wenn Du uns informieren könntest :smiling_face:



    Hallo, ganz vergessen. 650.- hats mich in St. Gallen gekostet. Keine Verwarnung oder Entzug.

  • Lieben Dank für die schnelle Antwort Lukas!Hattest Du vorher schonmal etwas? Ich hatte vor 2,5 Jahren eine durchgezogene Linie überfahren. Kann man mir das zusätzlich anhängen? Was meint Ihr?



    Nein, hatte noch nie etwas. Hm, das kann durchaus sein. Entscheidet aber die entsprechende Behörde/Gericht. 3 Monate hats bei mir gedauert...

  • Probiert zitate in zitate in zitate zu verhindern :winking_face:
    Ich habe bei meinem unfall auch im überholverbot überholt. War anfang september und warte noch aufs verkehrsamt

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face: