an stau vorbei fahren

  • Pannenstreiffen ist dvinitif SPERRGEBIET!


    Betreffend demMittig nach vorne Fahren, jedem das Seine. Ich fahre nicht gern Autobahn und schon gar nicht gerne Stau. Wenns aber mal soweit kommt dann bleib ich im normalfall in meiner Spur und fahre weder durch die Mitte noch sonst wo. Aber eben Stau und Autobahn kommt sehr selten vor. Aber Pannenstreiffen sollte jedem bewusst sein.

  • Immerhin hat Baden einen Pilot gestartet für die Benutzung der Busspur:
    Link Busspur-Mitbenützung in Baden - IG Motorrad


    Und wenn ich sowas lese kommt mir das kalte Kotzen. Eine Handvoll Verkehrsplaner aus ZH hält sich für den Nabel der Welt... Mümümü wir stehen alle wieso soll es denen besser gehen?!
    Tagi – Die Motorradfahrer wollen auf die Busspur


    In ZH City mit Kreuzungen und co. mag es ja wenig Sinn machen aber auf Verbindungsstrassen wie in Luzern (Taxi-/Buspuren von/nach Kriens) macht die Idee mehr als nur Sinn. Sie ermöglicht ein flüssiges Vorankommen. Was mit Taxis geht MUSS auch mit Motorrädern gehen


    Übrigens: Das war für mich der Grund der an der Swiss Moto der IG Motorrad beizutreten. Ist mir egal was man vom Laden als solches halten soll. Erstens bekomme ich TÖFF alle 3 Monate kostenlos und zweitens hat endlich mal wer die cojones* bewiesen (in Baden) etwas zu durchzuziehen, was woanders längst funktioniert. Und sei es nur in Versuchsform – immerhin geht was! Mehr als nur bla bla also.


    Pannenstreifen ist Verhandlungssache. Thema wäre auch hier cojones bzw. der Mut zu einem Pilotprojekt. Vorteile Pannenstreifen: Immer schön rechts (Ausfahrten problemlos) und so ein Motorrad ist schnell aus dem Weg… Prozentual macht der Motorradverkehr nicht allzu viel aus… Zumindest zeitweise freigeben halte ich für sinnvoll. Ziel soll langsames Vorbeifahren an Staus sein. Im Sommer. Bei 34° in der Kombi…


    Autobahn überhole ich sogar mit dem breiten Lenker des Schlachtschiffs zwischen den Fahrzeugen. Langsam und mit Anstand!


    Gruss Stefan

    *Klöten - Eier - Balls - Bollocks

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…

  • wenn du zwischen der rechten und der überhollspur durchfährst: ist das eine 60 franken ordnungswiedrigkeit.


    Wurde aber noch nie gebüsst und kenne auch niemanden.
    Wirt im normalfall tolleriert.

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Zwischen den Kolonen hindurchfahren kann auch als unerlaubtes Rechtsüberholen interpretiert werden. Gemäss Bundesgericht wäre dann der Lappen fälliig. Aber in den allermeisten Fällen ist die Polizei vernünftiger als die Herren BundesrichterInnen.

    Nicht ganz richtig
    An einer stehenden kolone Darf rechts vorbeigefahren werden.
    Du fährst ja auf der Notfallspur an der kolone vorbei.
    Das einzige was daran Verboten ist: du darfst mit dem Motorrad ncht an der Kolone vorbeifahren.
    Kostet aber nur 60 Franken (nicht beibehalten des Platzes in der Kolone).


    Vom Pannenstreifen würde ich abraten. Den dabei bist du dein fahrausweis weg.


    P.s ich hab mich bei der rechtschutz wie auch bei 2 verschiedenen Polizesten informiert

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Im Solothurnischen wurde einem der Check abgenommen und saftig gebüsst. Wegen ca. 500m auf dem Pannenstreifen vor einer Ausfahrt. Die Ausrede er müsse dringend aufs WC half dem auch nichts.


    Das war aber auch ein ganz besonders intelligenter Zeitgenosse. Nach der Kontrolle musste er plötzlich nicht mehr aufs WC. Das stinkt zum Himmel nach Ausrede. Aus jeder Perspektive, Polizei und Leser...


    Während einer Colitis-Phase (sagen wir mal als mich mein Darm nicht zwingend rechtzeitig vorgewarnt hat für häufige, ungeplante Klobesuche) habe ich via Pannenstreifen für auf eine Raststätte auf meinem Heimweg überholt. Strecke Sihlbrugg-Luzern, immer der gleiche Stau eigentlich… Die Polizei hätte mir zuerst mal 15min beim Scheissen zuhören dürfen bevor ich nett aber bestimmt meine Situation erklärt hätte – mit dem Eurokey für Behindertentoiletten in der Hand… Mich hat sogar mal einer vom Rastatätten-Putzdienst gefragt wieso ich bitteschön einen Eurokey habe der sei doch nur für Behinderte. Wollte mir den Key sogar abnehmen. Naja – gab einen kostenlosen 15minütigen Kurs in Darmkrankheiten, Soft Skills im Umgang mit Menschen und Zuständigkeiten. Hat gesessen, der hat mich schön behämmert angeschaut und fürs Leben gelernt


    Links an Kolonnen vorbeischleichen ist erlaubter als man meint :smiling_face:
    Artikel 35 der Strassenverkehrsordnung
    Natürlich mit gesundem Menschenverstand anzuwenden

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…

  • @ freeday
    Wie alt ist dieser gestztext?
    Hab den noch nie gelesen


    Besten Dank

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Einfach mal unterscheiden zwischen stehender und fahrender Kolonne zwischen Überholen und Vorbeifahren. Und entscheidend ist schlussendlich, was die Gerichte sagen, nicht die Rechtsschutzversicherung und nicht die Polizisten. Immerhin kommts bei verständigen Polizisten zu keiner Verzeigung, dann haben auch die Gerichte nichts zu sagen.


    Der Gesetzestext müsste aktuell sein, ist schliesslich auf der Homepage des Bundes.

  • @ freeday
    Wie alt ist dieser gestztext? Hab den noch nie gelesen


    Also gemäss dem UVEK-Dorisli ist der Gesetzestext 55jährig.
    Was sagt uns das? Die alten sind vernünftig! :thumbsup:


    Zusätzliche Informationen
    Dieser Text ist in Kraft.
    Abkürzung SVG
    Beschluss 19. Dezember 1958
    Inkrafttreten 1. Oktober 1959
    (Stand am 1. Januar 2015)

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…

  • Links an Kolonnen vorbeischleichen ist erlaubter als man meint :smiling_face:
    Artikel 35 der Strassenverkehrsgesetz
    Natürlich mit gesundem Menschenverstand anzuwenden


    Strassenverkehrsgesetz, bitte schön. Wir sind hier nicht in Deutschland.


    Und zu Überholen vs. Vorbeifahren, hier der O-Ton des Bundesgerichts aus Lausanne 1998:


    Zitat


    Ein Überholen liegt vor, wenn ein schnelleres Fahrzeug ein in gleicher Richtung langsamer vorausfahrendes einholt, an ihm vorbeifährt und vor ihm die Fahrt fortsetzt, wobei weder das Ausschwenken noch das Wiedereinbiegen eine notwendige Voraussetzung des Überholens bilden (BGE 114 IV 55 E. 1 mit Hinweisen)


    BGE 124 IV 219 http://relevancy.bger.ch/php/c…docid=atf://124-IV-219:de


    und das ist nicht irgendwie neu sondern schon seit mindestens 1969 so


    Zitat


    Das Überholen im Sinne des Strassenverkehrsrechtes setzt entgegen der Auffassung des Obergerichts nicht voraus, dass der Führer vor dem Vorfahren ausbiege und nachher wieder einschwenke. Gewiss beginnt der Überholvorgang in der Regel mit dem Ausbiegen und endet mit dem Wiedereinschwenken; diese Bewegungen gehören jedoch nicht notwendig zum Begriff des Überholens. Das Überholen besteht darin, dass ein Fahrzeug einem andern, das sich vor ihm in gleicher Richtung, aber langsamer bewegt, links oder rechts vorfährt. Ein Überholen liegt daher z.B. schon vor, wenn ein Fahrzeug einem andern, das nach links eingespurt hat, rechts vorfährt, also weder auszubiegen noch wieder einzuschwenken braucht. Das Gesetz spricht diesfalls denn auch selber von Überholen (Art. 35 Abs. 6 SVG). Ebenso überholt, wer von links her auf eine Strasse einbiegt und dort einem andern vorfährt, ohne vorher hinter ihm angeschlossen zu haben, oder wer nach dem Vorfahren vorschriftswidrig links bleibt.


    BGE 95 IV 84 http://relevancy.bger.ch/php/c…t_docid=atf://95-IV-84:de


    Beim Linksvorbeifahre/Überholen, ist das aber eigentlich nie eine Diskusionspunkt. Es betrifft eher die, die des verbotenen Rechtsüberholen verdächtigt werden. Dann ist natürlich immer die erste Verteidigungslinien, "ich han aber gar nöd überholt, sonder bi nur vorbigfahre :whistling:" Dise Argumentatium iat, wie wir oben sehen, dünner als ein Seidenpapier.


    Zweite Verteidigungslinie und Rechtfertigung, ist dann "s rechts überhole isch aber i minere Situation gar nöd verbote :rtfm: ". Was in der Tat der Fall sein kann und der Herr Polizist :police: ein Gestztes-Nilpe ohne die kleinste Ahnung :brainsnake: . Grösster Streitpunkt ist dann jeweils die Definition von "parrallelen Kollonnen auf Autobahn" gemäas Art. 36 Abs. 5 Lit. a der Verkehrsregelverordnung. http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19620246/index.html#a36
    Da gilt dann das alte Sprichwort "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ..."



    Und zum Überholen einer langsamen Kolonne sei nochmals auf das schon von mir verlinkte BGE 129 IV 155 h verwiesen http://relevancy.bger.ch/php/c…docid=atf://129-IV-155:de

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Ich frag mich immer wieder, warum das Überholen fahrender Kolonnen ungefährlicher sein soll als ab einer stehenden. Wer steht, kann ja per Definition keinen Schwenker machen bzw. muss er erstmal einen gewissen Abstand zum Vordermann herstellen und anfahren, das sieht man doch früh genug als Töffahrer. Ein schneller Schwenker ist ab Schrittempo möglich und u.U. weniger gut vorauszuahnen. Klar, für den Töffahrer mit 50km/h Überschuss ist das einerlei ob die Kolonne steht oder fährt, der klatscht jedem in die Seite rein, der nicht schön in der Reihe bleibt. Aber bei anständigem Vorbeifahren sehe ich die Regel nicht ein.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Ich auch nicht. Solange man den Gegenverkehr nicht gefährdet, keine ausgezogene Linie überfahrt (ausgezogne Linie ist übrigens nicht das selbe wie ein Überholverbot) oder ein Überholverbot missachtet, sollte das Überholen einer stehender, stockender oder langsamen Kolonne bei angemessener Geschwindigkeit sowie das Vorfahren am Lichtsignal erlaubt sein.


    Man schaue sich doch mal Art. 24 Abs. 1 VRV an, dort geht es ja auch.
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…n/19620246/index.html#a24


    Aber solange es Verboten, ist gebe ich mein Geld lieber für anderes aus. Muss jeder selber Entscheiden, man solch sich aber der Gesetzeslage und vorallem den möglichen Kosequenzen bewusst sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Überhollen der Kolonne in angemessenem Tempo sollte gestatten sein, aber warum muss man an der Ampel umbedingt immer zufordest stehen?

  • Überhollen der Kolonne in angemessenem Tempo sollte gestatten sein, aber warum muss man an der Ampel umbedingt immer zufordest stehen?


    Unbedingt muss nicht sein und ums verrecken schon gar nicht. Aber an einer Baustelle hat es z.B. vorne genug Platz, ist der Töff wendiger und hat vielfach eine besser Beschleunigung als ein Auto mit Verbrennungsmotor. Blöd natürlich wenn das Schnarchnasen ohne Pfupf machen, denn dann hält das den Verkehr auf.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Überhollen der Kolonne in angemessenem Tempo sollte gestatten sein, aber warum muss man an der Ampel umbedingt immer zufordest stehen?


    Weil ich eh schneller weg bin und in den Pässen nicht zu lange die Abgase vor mir habe. Meine Kurvengeschwindigkeit ist bedeutend schneller, Velofahrer überhole ich ebenfalls schneller als die Automobilisten weil ich ein schmaleres Fahrzeug fahre. Ausserdem schätze ich das Vorfahren an einer Ampel weit ungefährlicher ein als das Überholen in Kurven und auf kurzen Geraden.


    Aber schlussendlich ist jeder verantwortlich für seine Fahrweise und hat allfällige Konsequenzen selber zu tragen.

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

    Einmal editiert, zuletzt von Donna ()

  • Blöd natürlich wenn das Schnarchnasen ohne Pfupf machen, denn dann hält das den Verkehr auf.


    ... Auch solche Verkehrsteilnehmer lassen sich überholen, wenn sie einigermassen rechts fahren ...

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.