an stau vorbei fahren

  • Es ist immer wieder erstaunlich, wer da eigentlich die Straßen plant. Ich meine, es würde alle weiterhelfen solche Spuren bei Stau zu öffnen. Natürlich im angepassten Tempo. Aber leider gibt es dann auch wieder Spezialisten die auf der Bus/Fahhradspur mit 100km/h heizen müssen. Da fass ich mir dann auch an den Kopf, was das soll-

  • Fahre immer in LANGSAMER Fahrt mittig zwischen den Kolonnen und muss sagen, dass in den letzten paar Jahren sogar sehr grosszügig und freiwillig Platz gemacht wird

    Kann ich auch bestätigen. War wirklich überrascht gestern als ich bei 33°C in voller Montur richtung Chur in einem 40min Stau stand und man mir sogar Platz machte um vorbei zu fahren, ohne gehupe oder sonstiges, nur so ein Cabrio-BMW Fahrer unbekannter Herkunft hat den Motor kurz aufheulen lassen als ich vorbeifuhr :grinning_squinting_face: . Beide Fahrspuren waren glücklicherweise breit genug um sicher zwischen vorbei zu fahren. Bin aber mit max. 15km/h und vorsichtig gefahren, wenn es mal zu eng wurde einfach schnell warten.


    Hoffe nur, dass niemand das Gefühlt hatte eine Anzeige machen zu müssen mit einem Foto/Video. Alle meine Nummernschilder haben ansonsten aber Auskunftssperre.

  • Ich hab auch mal eine Frage dazu, falls es nicht schon erwähnt wurde. Aber habs jetzt beim überfliegen nicht gesehen.
    Weiss jemand wies mit dem Pannenstreifen aussieht bei Ausfahrten? Ich nehm jetzt mal als Bsp. die "neue" Autobahnausfahrt Buchrain (für die die sie kennen) oder Küssnacht a.R. Bei beiden Ausfahrten war oder ist das Verkehrsaufkommen massiv grösser, als das Durchleitungsvermögen. Was dazu führte, dass die Leute den Pannenstreifen als verlängerten Verzögerungsstreifen benutzten. Gerade bei der Ausfahrt Küssnacht war es ja auch explizit so signalisiert, dass der Pannenstreifen benutzt werden soll. Aber falls diese Signalisation nicht vorhanden ist, wird der Pannenstreifen ja eigentlich blockiert und ein Krankenwagen könnte auch nicht mehr vorbei. Ist das gesetzlich auch geregelt?


    Zum Thema vorbeifahren: Ich probiere nach Möglichkeit Staus zu vermeiden und Fahre mit dem Motorrad auch möglichst wenig über die Autobahn. Sollte es trotzdem mal vorkommen, dass ich im Stau stehe, hab ich so den Grundsatz; Solange der Verkehr noch rollt, bleibe ich in der Kolonne. Erst wenn diese steht, fahre ich zwischen den Autos durch. Und das meisten erst nachdem schon andere Töfffahrer an mir vorbei sind. :grinning_squinting_face: Mich stört das als Autofahrer auch nicht. Mache den Töffs da eigentlich auch immer Platz wenns geht. Dass ich vor Baustellen oder sonstigen Lichtsignalen nach vorne fahre kommt aber durchaus öfters vor.

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Wenn man zwischen den Kolonnen durchfährt gilt das ja als rechts überholen. Weis jemand wie das aussieht wenn man ganz Links, also zwischen Auto und Leitplanke fährt? Platz vorausgesetzt. Konnte mir selbst ein Fahrlehrer nicht beantworten der selbst Motorrad fährt/unterrichtet. Er meinte, wäre wohl eine Grauzone.
    Ich selbst bleibe eigentlich immer in der Kolonne, ob Autobahn oder Innerorts. Wobei ich generell die Autobahn möglichst meide.
    Lediglich wenn es sehr Heiss ist, fahre ich an der Kolonne vorbei wo es geht. Mir kam dabei auch schon die Rennleitung entgegen als ich auf dem Mittelstreifen balancierte, zum Glück ohne Nachricht von denen :grinning_squinting_face: Denke mal die haben bei 30 grad und mehr genug Mittleid :grinning_squinting_face:
    Als ich mit dem Fahrlehrer an ein Stauende kam, meinte er, ich solle auf den Radweg fahren und so an der Kolonne vorbei, weis jemand wie das genau geregelt ist? Ist es erlaubt sobald es bei der Auffahrt auf den Radweg kein Fahrverbot hat?

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • @lender :
    Irrtum vorbehalten, aber meines Wissens muss man streng genommen seinen Platz in einer stehenden Kolonne beibehalten. D.h. weder links noch rechts daran vorbeifahren. Denke da ist nix mit Grauzone. Ob das auch immer durchgesetzt wird ist natürlich eine andere Frage und wie sich zeigt, wird da meistens ein Auge zugedrückt.


    Ebenso auf dem Fahrradstreifen vorbeifahren geht soweit ich weiss nicht. Müsste der Fahrlehrer eigentlich wissen. Der ist für Velos da. Ob man darauf an der Kolonne vorbei darf, wenn man lediglich auf dem Streifen einspurt um rechts abzubiegen, wüsst ich jetzt nicht.

    ”Looking for Adventure in whatever comes our way”

  • wenn du zwischen der rechten und der überhollspur durchfährst: ist das eine 60 franken ordnungswiedrigkeit.


    Wurde aber noch nie gebüsst und kenne auch niemanden.
    Wirt im normalfall tolleriert.

    Das mit dem Zwischendurchfahren wurde hier ja bereits erläutert. Ich nehme an, das gilt auch für die linke Seite.

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Das mit dem Platz in der Kolonne halten Stimmt, hätten wir wohl auch drauf kommen sollen :grinning_squinting_face: Aber ganz links wäre es dann wohl kein rechts überholen mehr :grinning_squinting_face:


    Es war kein Radstreifen a la gelb gestrichelte Linie, sondern ein von der Strasse abgetrennter Radweg. (Strasse, Grünfläche, Radweg, Feld) Oft sieht man ja da eine Fahrverbotstafel für Auto und Motorrad, drunter Steht dann oft ausgenommen Landwirtschaftsfahrzeuge.
    Wenn nun diese Signalisation fehlt und es auch keine blaue Tafel die Rad/Fussgängerweg signalisiert hat, darf man dann dort drauf fahren?


    Auf den Radstreifen sollte man einspuren, wenn man Rechts abbigen will und die Möglichkeit des geradeaus fahrens für das Velo besteht :winking_face: ausser bei durchgezogener gelber Linie beim Radstreifen :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Soweit ich das verstanden habe geht es ja auch nicht primär um das rechts überholen, sondern darum, dass der Platz in der Kolonne nicht eingehalten wird. Daher auch die Ordnungsbusse. Für rechts Überholen alleine kannst du das Billet abgeben.


    Das mit dem Radweg wäre mir zu heiss. Auch ohne Fahrverbotstafel ist das ziemlich sicher verboten. Vor allem wenn ein Grünstreifen dazwischen ist oder ein Randstein mit einem klaren Absatz gilt das als Fahrbahntrennung und ist somit dann klar ein Fuss-/Gehweg. Mit dem Velo darfst du da auch nur drauf wenns signalisiert ist.


    Edit: Comparis meint dazu:
    Radweg, Trottoir, Busstreifen
    Radwege und Trottoirs sind für Motorradfahrer ebenso tabu, wie Pannenstreifen oder Sicherheitslinien. Wer es trotzdem nicht lassen kann und erwischt wird, wird mit 100 Franken gebüsst. Wird man beim fhren auf dem Pannenstreifen erwischt sind es gar 140 Franken Busse. Bei übersetzter Geschwindigkeit drohen höhere Bussen und sogar ein Ausweisentzug. Auch das Befahren einer Busspur wird mit 60 Franken gebüsst.

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

    Einmal editiert, zuletzt von TheBlackDragon ()

  • Zum Pannenstreifen nutzen um am Stau vorbei zufahren: 1000,- Busse vom Stadthalteramt und 1 Monat Fahrverbot vom Strassenverkehrsamt, + noch ein paar wenige Gebühren.......so war es bei mir.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Müssen wir das Thema Pannenstreifen wirklich wieder Wiederkäuen? Ist ja in diesem Diskussionsfaden schon zu Tote diskutiert worden.


    Befahren des Pannenstreifen ist nur dann erlaubt wenn es ausdrücklich erlaubt ist.
    OBV 328.1 gilt, wie die ganze OBV, gemäss OBG nur dann wenn keine Gefährdung bestand.
    OBV https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19960142/index.html#app1
    OBG https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19700138/index.html


    Rechts Überholen/Vorbeifahren ist gemäss Bundesgericht, in den Fällen wo es nicht gestattet ist, immer gefährlich! Somit ist eine Busse nach OBV ausgeschlossen. Bei rechts auf dem Pannenstreifen vorbeifahren ist also nichts mit nur 140 Franken Busse sondern Richter/Stadthalter, Gebühren, Entzug und nochmals Gebühren.


    Man kann nun Sachsi blind glauben oder auch BGER 6A.22/2005 lesen: http://www.servat.unibe.ch/dfr//bger/050531_6A_22-2005.html


    Auf dem Radweg (SSV Zeichen 2.60) oder Fussweg (SSV Zeichen 2.61) fahren (nicht Radstreifen SSV Markierung 6.09 !) ist OBV 304.21 bzw. 304.22 und damit 100 Franken (wie Fahrverbot). Gilt aber wiederum nur wenn niemand gefährdet wurde. Sobald jemand gefährdet wurde gilt wieder Richter/Stadthalter, Gebühren, Entzug und nochmals Gebühren


    SSV https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19790235/index.html


    Wenn noch Fragen sind bitte folgendes Lesen:


    SVG Art. 26, 27, 32, 34, 35, 36, 38, 39, 43, 44, 47
    www.admin.ch


    VRV Art. 4, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 24, 25, 26, 28, 36, 39, 40, 43
    www.admin.ch


    SVV Art. 16, 24, 26, 32, 47, 59, 73, 74, 74a, 75, 78
    www.admin.ch

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Naja, das wurde wie gesagt ja schon geklärt. Ich wollte ja nur wissen wies aussieht wenn es bei einer Ausfahrt Stau gibt.

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Naja, das wurde wie gesagt ja schon geklärt. Ich wollte ja nur wissen wies aussieht wenn es bei einer Ausfahrt Stau gibt.

    Genau gleich: verboten. Denn auch kurz vor der Ausfahrt kann ein Pannenfahrzeug auf dem Pannenstreifen stehen (Darum heisst der Pannenstreifen so: weil dort Pannenfahrzeuge stehen dürfen. Oder können. Oder wollen.)


    Es ist sogar riskanter, da bei bekannten Staustrecken wg. extraschlauer Pannenstreifenfahrern öfters mal ein von unsern Steuerngelder bezahlter BMW steht.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Es ist sogar riskanter, da bei bekannten Staustrecken wg. extraschlauer Pannenstreifenfahrern öfters mal ein von unsern Steuerngelder bezahlter BMW steht.

    Nicht nur auf der Autobahn... In Zürich unter der Hardbrücke auf der Hardstrasse gibt es auch immer solche schlauen Auto-, Roller- und Motorradfahrer welche bei Stau um in die Heinrichstrasse abbiegen zu können, auf dem sehr breiten Fussgängerweg/Bahngleisen nach vorne fahren. Mittlerweile stehen da zu Stosszeiten, uniformierte Kollegen hinter der Ecke und ziehen jene gleich raus... um ihnen einen netten kleinen Brief zu schreiben :grinning_squinting_face:

    Pferdestärken sagen aus, wie schnell du gegen eine Wand fährst... Drehmoment, wie weit du die Wand verschiebst...



    BMW R 1200 GS Rallye

  • Genau gleich: verboten. Denn auch kurz vor der Ausfahrt kann ein Pannenfahrzeug auf dem Pannenstreifen stehen (Darum heisst der Pannenstreifen so: weil dort Pannenfahrzeuge stehen dürfen. Oder können. Oder wollen.)
    Es ist sogar riskanter, da bei bekannten Staustrecken wg. extraschlauer Pannenstreifenfahrern öfters mal ein von unsern Steuerngelder bezahlter BMW steht.

    Ich glaube, TheBlackDragon meint es umgekehrt. Wie sieht es aus, wenn der Rückstau von der Ausfahrt auf die Autobahn reicht. Darf man dann den Pannenstreifen als verlängerte Verzögerungsspur benutzen um den Stau von der Fahrspur wegzuhalten? Ich weiss nicht, wie es rechtlich aussieht, sicherer wäre es zumindest.


    Kloten Nord ist auch so ein Kandidat: Dort reicht zu Stosszeiten regelmässig der Rückstau der Ausfahrt auf die Autobahn. Nur hat es dort keinen Pannenstreifen und das Stauende ist oft in der Kurve hinter einer Kuppe. Also eine brandgefährliche Situation. Die Einheimischen wissen das und spuren rechtzeitig links ein, um nicht in den Ausfahrtsstau zu geraten.