Unerlaubte Begleitung mit Lernfahrausweis (Kat. A1)

  • mhhhh....und was ist nun die Norm?????


    Der Fall bei mir:


    auf meinem Strafbefehl stand zu unterst, das die Mitteilung nur an mich ging, es stand nix vom "Kopie an STVA"


    Auf dem Schreiben vom STVA stand:


    "Laut einer polizeilichen Meldung.........."
    also kam die Meldung ja gar nicht vom Stadthalteramt sondern von der Polizei.


    und es stand noch folgendes:


    "Dieser Vorfall löst unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung auch ein Administrativverfahren aus."

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Bei meinem stand dass mit der Kopie an die Behörden. War aber auch in einem anderen Kanton als Wohnkanton. Kamm dann nichts, weder vorher nachher oder sonst wann und ich blieb still. Ob nun mit oder ohne Verwarnung, verhalten sollte man sich ja gleich. Nur im einen Fall hat mann halt im Ernstfall noch einen "Joker".


    "Dieser Vorfall löst unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung auch ein Administrativverfahren aus."


    War das noch BE oder schon TG? Und Vergehen im Wohnkanton?
    Das mit dem unabhängig stimmt nur z.T. denn die sind schon t.w. an die Entscheidung der Strafinstanz gebunden und können nicht einfach drei Monate Entzug geben wenn man vorher freigesprochen wird.


    Ebenfalls hat sie erwähnt, dass ich ruhig bei Strassi anrufen soll. Das Strassi kann dann nicht einfach einem sagen, dass es doch dann eine Massnahme gibt [wenn es nichts vorher vom Vorfall gewusst hat].

    Diese Aussage hätte ich gern von jemanden professionell erörtert gehabt. Glaube nicht, das man dies mit Treu und Glauben begründen kann. Jetzt müssen wir nur einer finden der sich in den Wirren von Straf und wohl vorallem Verwaltungsrecht auskennt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!