Unerlaubte Begleitung mit Lernfahrausweis (Kat. A1)

  • ehm, damals habe ich nur den lernfahrausweis per post erhalten und mehr nichts! und auf dem lernfahrausweis stand so etwas auf jeden fall nicht.

    Ich verstehe diese Haltung nicht. Man kann sich doch informieren, was erlaubt ist und was nicht? Wie gesagt, es war noch nie so einfach. Google mit "Lernfahrausweis" und "Sozius" füttern und schwupps ist man schlauer. Oder wenn einem das zu mühsam ist, kann man auch husch auf dem SVTA anrufen, die sind sehr nett und wissen alles.


    Naja, jetzt weisst du's auf jeden Fall. :grinning_squinting_face:

  • wird mir der ausweis auch so lange entzogen, wenn ich vorher nie eine busse etc. hatte? was passiert wenn ich in der zeit bis der gerichtsbeschluss kommt die prüfung für die kat. A1 ablege? oder gibt es bereits vor einem gerichtsbeschluss eine sperre?

    Es gibt im Strassenverkehrsgesetz keine gerichtsbeschlüsse bzw gerichtsverhandlungen wie sie im Fernseher gezeigt werden. ausser du hättest jemanden tod gefahren oder bist in einer fahrt über 2 oder mehr rote ampeln gefahren, spirich du hast den verkehr dich selbst und andere in gefahr gebracht... aber so ein einfaches vergehen... und zwar jemand der nicht im besitz eines führerscheins hinten drauf genommen und mit nem L rumgekurft dies ist im STVG geregelt und wird in dem falle höchstwarscheindlich eine Buse nachsich ziehen, und gegebenen falls könnte es sein das dir den Lfa eingezogen wird, du für 2 oder x jahre gesperrt wirst, sprich deine Prüfung für Auto/A1 (kriegt man heute geschenkt...früher also mein Vater bekam noch den A schein geschenkt... heute nur noch A1, also A1 lohnt sich gar nicht den seperat zu machen, wenn dann macht man Auto und dann A- oder A...) wird für dich erst in 2 oder x jahren zugänglich gemacht. sollte das passieren dann entscheidet dies ein richter, aber da musst du nicht erscheinen, der bestimmt das im stillen, du erfährst einfach dann per post was der beschlossen hat, hast eine zeit das recht in berufung zu gehen, und wenn du davon gebrauch machst dann kommts zu einer gerichtisverhandlung Ala fernseher... aber dann musst du schon sehr viel glück haben und dir 100% sicher sein das du keine schuld auf dich genommen hast, du führst ein gerichtfall gegen den staat und der hat immer mehr mittel wie ein normaler brüger... also lohnt sich nicht im falle das man das verliert erwarten einen nur noch höhere kosten und womöglich noch die gröbere strafe.

  • Also hier in Zürich gibts das bereits beim Einreichen des Gesuchs. Nämlich die ganze Theorie in Papierform.


    Oder kennst du nur "Internett"?
    "Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters zugestellt."
    (C) http://www.stva.zh.ch/internet…/de/StVAlf/LFausweis.html


    Du hast keine Theorie gebüffelt? Nur farbige Bildli angekreuzt?



    "Lernfahrten
    Lernfahrten der Kategorie B dürfen nur mit einer Begleitperson nach deren 23. Geburtstag unternommen werden, sofern diese seit mindestens drei Jahren den entsprechenden und unbefristeten Führerausweis besitzt. Die Handbremse muss auch beim Tragen der Sicherheitsgurte wirksam betätigt werden können."
    (C)http://www.stva.zh.ch/internet…/LFausweis/LFfahrten.html

    This Space Intentionally Left Blank

  • keine angst.... bzw... das Gesetz hat sich gelockert bei Minderjährigen....mein neffe ist mit der 1000er gefahren als er kurz vor der a1 Prüfung war... und erwischt... nichts schlimmes ist passiert....


    das mit den 2jahren ist soviel mir ist veraltert... bin mir aber NICHT sicher :grinning_squinting_face:


    deswegen wäre es spannend die endstrafe hier zu lesen...


    vermutlich musst alles abgeben... und von vorne beginnen.. evt mit Sperrfrist... aber ich weiss es nicht... und gegooglt hab ich jetzt nicht danach...

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:


    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • wie viele Theorien gibt es eigentlich noch?
    Ihr könnt hier noch vieles schreiben, dadurch das es nicht mehr eine Ordnungsbusse ist und es das Stadthalteramt und dann die Administrativbehörde entscheidet was die Strafe ist, kann es vieles sein.
    Einfach Geduld haben, du wirst auf jedenfall informiert.


    Und das sie selbst Schuld ist, weil sie sich selber nicht Informiert hat, hat sie im ersten Post geschrieben.......dies braucht wohl auch nicht jedes mal wiederholt werden.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Also wenn die Aussage des Polizisten richtig ist, gibts ein verwarnung und 2 Jahre bewährung und etwa 400 franken Busse.


    Mag mich aber noch an eine Story vom Fahrlehrer erinnern


    800 franken buse 1 monat Billetentzug, und 2 jahre Bewährung.

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Da wird dir niemand eine genaue Antwort geben können (auch keine Polizei oder das StvA) da der Richter einfach "nach seinen Vorlieben" entscheiden kann.


    Hier mal ein Beispiel:
    Ein Kollege von mir überhollte auf einer 80er Strecke zwei Fahrzeuge die sich abschlepten und so langsam unterwegs wareb, bei voller Linie.
    Dies war in Graubünden. Zivile Polizei hinter ihm = 400.- Buse und 1 Monat Fussgänger.


    Ich überhollte auch bei einer 80er Strecke, bei Voller Linie und bezahlte "nur" 430.- CHF ohne irgendwas anderes.

  • Weil wir in der Schweiz unseren Kantöndligeist haben... Somit kann es sein das du für das Identische vergehen in zwei Verschiedenen Kanton vollkommen unterschiedlich behandelt wirst....
    Auch als ich die Polizisten fragte was denn auf mich zukomme meinte dieser nur "kann ich nicht sagen kommt auf den Richter drauf an, wir erfahren leider nie das Ergebnis".


    Ich denke das sich dies Straffmildernt auswirken kann, aber nicht muss.

  • @zdriver wieso kein ein richter nach seinen "vorlieben" entscheiden? das finde ich ja ganz krass. kann die strafe etwas milder ausfallen, wenn man vorher nie etwas hatte?

    Die Strafe, also die Busse ist das eine, das Entscheidet der Richter/Statthalter am Tatort.


    Die Administrativmasnahme, welche nicht als Strafe gilt, ist das andere. Über diese entscheidet die Administrativbehöre deines Wohnkantones.
    Im Mimimum gibt es, wenn das Delikt nicht mit einer Ordnungsbusse (https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19960142/index.html#app1) bestraft werden kann, eine Verwarnung welche für 2 Jahre gilt. Ach ja, plus eine zusätzliche Rechnung über ca. 200 Stutz. In ganz wenigen Ausnahmefällen passiert nichts. Entweder weil es als zugeringwertig eingestuft wurde oder irgendwo auf dem Amtsweg verloren ging.


    Siehe dazu Art. 16a im SVG https://www.admin.ch/opc/de/classified- compilation/19580266/index.html#a16a


    Zwischen Tat und Strafbefehl vergehen etwa 1 Monat, zwischen Strafbefehl und und Entscheid über Administrativmasnahme vergehen zwischen -1 Monat bis +1 Monat.
    Ersteres ist z.B. im Kanton BS möglich, wo die Administrativbehörden Teil der Polizei ist und so schon sehr früh, und noch bevor der Richter entschieden hat, über ein Strassenverkehrdelikt informiert ist.


    Sollte es zu einem Entzug kommen, dann gilt der wie und auch für deb normalen Ausweis. Läuft der Lernfahrausweis wärend des Entzug ab und du hast bis dan noch nicht alle Kurse und allenfalls Prüfungen absolviert, dann hast du die Arschkarte-Plus gezogen und darfst nochmals anfangen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Edit.

    Einmal editiert, zuletzt von Dersamuel ()