Unerlaubte Begleitung mit Lernfahrausweis (Kat. A1)

  • Soo.. Update von mir :smiling_face: Habe heute den Strafbefehl vom Bezirksgericht in Horgen erhalten: Fr. 250.- Busse und Fr. 250.- Gebühren. Folgende Artikel kamen zur Anwendung VRV Art. 23/ Abs. 3 und Art. 96. Kann mir jemand ev. sagen, ob ich noch mit einer Administrativmassnahme vom Strassi rechnen muss? Vielen vielen Dank!

    Ja. Alles was keine Ordnungsbusse ist kann eine Verwarnung geben
    Art. 16 Abs. 2 SVG
    "Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, bei denen das Verfahren nach dem Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 ausgeschlossen ist, wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen"


    Art. 16a Abs 4 SVG
    "In besonders leichten Fällen wird auf jegliche Massnahme verzichtet."


    Wobei man letzteres evtl. gar nie erfährt.


    Ich sehe ein Verwarnung als Mögliche Konsequenz an.


    Hat sich das Strassenverkehrsamt schon mal gemeldet?

    Wenn die Post so ist wie die Post sein soll (aber in letzter Zeit leider nicht ist), dann haben die den Brief auch gerade erst heute erhalten.
    Dauert also nochmals ca. einen Monat.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • @RebelFazer, kann so sein, aber die erhalten jeweils die Post direkt von der Polizei. Also wenn die was erhalten haben, hätten die sich schon lange bemerkbar gemacht. Üblicherweise sind die schneller als die Strafbehörden.


    @dridasi, Du kannst mit 95%iger Sicherheit davon ausgehen, dass vom Strassenverkehrsamt nichts mehr kommt. Allerdings gibts keine Verjährungsfristen ... Also erzähl niemanden davon was.

  • @LimmatTiger danke für deine antwort! :smiling_face: bist du dir da sicher? ich habe nämlich folgendes auf der website vom strassi gefunden:


    "Aufgrund dieser Trennung von Straf- und Massnahmeverfahren auferlegen sich die Strafbehörden denn auch zumeist grosser Zurückhaltung über die möglicherweise in Aussicht stehenden Administrativmassnahmen.
    Wo der rechtlich relevante Sachverhalt aufgrund der Polizeiakten schlüssig beurteilt werden kann und von der betroffenen Person auch anerkannt wird, ergeht die Administrativmassnahme häufig vor dem Entscheid im Strafverfahren (und damit unabhängig von diesem). Ist dies aber nicht der Fall, und gebietet auch das Interesse der Verkehrssicherheit kein sofortiges (wenn auch vielleicht nur einstweiliges) Handeln der Administrativbehörde, dann wird in der Regel der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet, bevor über die Administrativmassnahme entschieden wird."

  • Eben, bei Dir war ja der Fall klar. Also hätte sich das SVA schon gemeldet, damit Du Stellung nehmen kannst. Abgesehen melden sie sich auch dann, wenn etwas alles andere als klar ist. Normalerweise fordert man dann das SVA auf, das Verfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren. Was sie auch regelmässig machen. Danach melden sie sich wieder.

  • @LimmatTiger Ok, also du würdest jetzt nicht beim strassi anrufen um nachzufragen? heisst es dann auch, dass wenn keine verwarnung ausgesprochen wurde, ich auch nicht auf "bewährung" bin? Sorry für die dummen fragen.. bei mir geht einfach der "fünfer" heute nicht runter :smiling_face:

  • Ja ruf da mal an... Sehr gute Idee!
    Vielleicht haben sie dich ja vergessen und brauchen von dir nur einen keinen Anstoß....

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Ich weiss nicht LT, in Basel Stadt wo Polizei, Strassenverkehrsamt, und Administartivbehörden nicht nur im gleichen Haus, sondern sozusagen die gleichen Personen sind, geht es jeweils recht schnell, teilweise zu schnell. Die wurden dann auch schon zurück gepfiffen.


    Denn ein Entzug oder Verwarnung ist erst rechtlich erst möglich wenn der Fall strafrechtlich beurteilt wurde. Denn erst dann ist klar ob es wirklich eine Widerhandlung war oder eben doch nicht.


    Normalerweise steht unten auf dem Strafbefehl ein ähnlicher Satz wie: "Eine Kopie des Urteils geht an die Strassenverkehrsbehörden."


    Ob das Strassi von der Polizei informiert wird weiss ich nicht. Es wird aber sicher so sein, wenn die Polizei selber schon an Ort und Stelle den Ausweis vorsorglich einzieht.


    @drdasi : Schlafende Hunde und Wölfe wecken ist nie gut. Still halten und dass tun was man so oder so tun sollte: Sich an die Regeln halten und maximal eine Ordnungsbusse einfangen (und die dann auch jeweils rechtzeitig bezahlen).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Im Kanton Zürich ist das Verfahren, wie ichs erwähnt habe. Schon klar, dass die Basler es sicher nicht gleich wie die Ziircher machen :winking_face:


    @dridasi Ja nicht anrufen! Sonst fordern die von sich aus die Akten bei der Polizei/Strafbehörde ein.

  • DEFINITIVE STRAFE
    _____________________


    So, habe vorhin die Rechtsberatung meiner Versicherung kontaktiert und sie meinte auch das es zu 98% keine Administrativmassnahme geben wird. Ebenfalls hat sie erwähnt, dass ich ruhig bei Strassi anrufen soll. Das Strassi kann dann nicht einfach im sagen, dass es doch dann eine Massnahme gibt. Habe also angerufen und die hatten tatsächlich eine Meldung über den Vorfall mit dem Vermerk "Erledigt, keine Massnahme". Zusammengefasst:


    Busse Fr. 250.-
    Gebühr Fr. 250.-
    keine Administrativmassnahme vom Strassi


    Vielen Dank an euch allen für die Hilfe! :smiling_face: