Unerlaubte Begleitung mit Lernfahrausweis (Kat. A1)

  • Falls wiedermal wer in der Situation diesen Thread liest, ist alles hier nachzulesen:
    http://www.stva.zh.ch/internet…/LFausweis/LFfahrten.html


    Stand bei mir damals sogar auf der Rückseite des Lernfahrausweises.

    Nutzt alles nichts.


    Wer in dieser Situation ist hätte vorher lesen müssen. Was manche als nicht nötig erachten. :grinning_squinting_face:

    This Space Intentionally Left Blank

  • wow, ich hab bis jetzt einfach meinen mund gehalten. Aber solche foren sind ja anscheinend sehr beliebt um anonymes "bashing" zu betreiben. wir alle sind ja schliesslich "PERFEKT" geboren... nicht wahr!

  • @dridasi nimm es nicht persönlich...
    Es ist dumm gelaufen... und wenn wir ehrlich sind... (bzw ich) habe ich früher beim L mit dem A1 Ausweis, auch Personen gefahren... sogar nur der hintere mit Helm ich ohne... aber anodazumal (gut 13 Jahre her) hatte ich mehr glück und wurde nie erwischt... Kontrollen kamen bei mir erst mit dem Roller, als das L korrekt weg war :winking_face:


    Ich weiss gar nicht mehr, woher ich wusste, dass ich niemand mitnehmen durfte... war es evt bei einer Theoriefrage dabei? Rollerhändler? Eltern? kA mehr... aber gelesen habe ich es definitiv auch nirgends :grinning_squinting_face:


    und wie sagt man so schön wenn man "hingefallen" ist? Aufstehen, Krone Richten und mit erhobenen Hauptes weiter gehen :winking_face:
    Dennoch fände ich es Toll, wenn du die Mutmassungen hier durch das definitive Urteil ersetzt :smiling_face:

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:


    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • wow, ich hab bis jetzt einfach meinen mund gehalten. Aber solche foren sind ja anscheinend sehr beliebt um anonymes "bashing" zu betreiben. wir alle sind ja schliesslich "PERFEKT" geboren... nicht wahr!

    Don't worry be happy^^ darüber können wir ja stehen. Idioten gibts überall.. aber ich muss ganz ehrlich sagen in diesem forum halten sie sich stark in grenzen. was ich sehr positiv finde :smiling_face:


    Ich war mit dem L mal in deutschland unterwegs, die richtig grossen touren machten wir dann als das L weg war, aber KA bis mir jemand gesagt hat das man mit L das land nicht verlassen darf, ich wusste es einfach nicht. ist ja nicht schlimm alle machen iwo fehler. es hat niemandem weh getan das ich mit dem L in deutschland war, also von dem her... :grinning_squinting_face:


    Lg Noemi

  • @Noemi123


    Zum Glück ist in DE mit dem L nicht's passiert, sonst hätte es deinem Geldbeutel verdammt fest wehgetahn. Der Versicherungsschutz währe erloschen und die Versicherung hätte somit volles Regress auf dich genommen.


    Weis eigentlich jemand waa mit dem anderen war der als "nicht Prüfungsreif" auf der Autobahn fur?

  • Weis eigentlich jemand waa mit dem anderen war der als "nicht Prüfungsreif" auf der Autobahn fur?

    Nein.... es war einer, der sich einfach registrierte... die frage stellte... und nie mehr on war... Leider... selbst eine PN hat nichts gebracht... auch bei ihm wäre es sehr spannend gewesen, was die def. Strafe wäre...

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:


    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:


  • Ich war mit dem L mal in deutschland unterwegs, die richtig grossen touren machten wir dann als das L weg war, aber KA bis mir jemand gesagt hat das man mit L das land nicht verlassen darf, ich wusste es einfach nicht. ist ja nicht schlimm alle machen iwo fehler. es hat niemandem weh getan das ich mit dem L in deutschland war, also von dem her...


    Lg Noemi


    Bei Tante Louis in Weil am Rhein sieht man ab und an einen Wagemutigen der mit dem L auf Einkaufstour ist. Wobei in Deutschland die Strafen ja eher milde sind. Maximal wären dafür 180 - 360 Tagessätze vorgesehen. Dieser RA http://www.123recht.net/Folgen…rerlaubnis-__a129201.html spricht als mögliche Strafe eher von 10 und 30 Tagessätzen für Ersttäter.
    In ein anderes Land darf man mit dem L. Lichtenstein. Aber das ist nicht gerade der Brüller.


    dridasi: Das gute? Hier drinnen kennt dich niemand und du bist anonym (Solange du nicht plötzlich an einem Höck Forum's Höck auftauchst :winking_face: oder an einer Ausfahrt teilnimmst ). Nimm die Antworten der Moralapostel also nicht allzu persönlich.
    Was passiert ist, ist nun mal passiert, das lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern. Lehren für die Zukunft: 1) Es gibt Regeln im Strassenverkehr, die nicht Teil der Theorieprüfung oder des VKUs sind. Wobei das mit dem Mitfahrer eigentlich im VKU zur Sprache kommen sollte. Evtl. wurde es gar erwähnt nur hatte man es schlicht wieder vergessen. Nicht jeder hat ein Elefantenhirn. Zum Glück kann man aber alles Online nachschlagen:
    Strassenverkehrsgesetz: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19580266/index.html
    Verkehrsregelverordnung:https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19620246/index.html
    Signalisationsverordnung: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19790235/index.html
    Ordnungsbussenverordnung: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19960142/index.html
    Verkehrszulassungsverordnung: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19760247/index.html
    Wenn was mal unklar ist oder du nicht verstehst, einfach hier im Toeff-Forum nachfragen. Irgendjemand kann dir sicher helfen. Pflichtlektüre ist die Ordnungsbussenverordnung (Achtung: Alles Verbotene was dort nicht aufgeführt ist kann zu einem Ausweissverlust führen)


    2) Wenn du dann in einem Monat weisst was der ganze "Spass" für Folgen hat, melde dich bitte wieder. Denn es gibt leider nur all zu viele, die Fragen was einem blüht aber dann nie rückmelden was es wirklich gab. Wenn nur jeder Fragen stellt aber niemand die echte Antwort liefert bleiben wir all dumm. Und zurzeit bis du, dridasi, alleine die einzige welche die Antwort wissen wird. Lass uns nicht dumm sterben :D.
    Und wie gesagt, du bist hier anonym, kannst aber ein Vorbild für viele andere sein.
    :thankyou:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ..wenn Ihr zu zweit als L-Fahrer zum Training unterwegs sind, besser einfach das L abmontieren. Kürzlich hatte ich am Abend auch 2 mit L gesehen - ist dann schon sehr speziell :winking_face: Bis jetzt wurde ich noch nie in einer Kontrolle angehalten.

  • hallo zusammen


    noch ein kurzes "positives" update von mir.
    habe mittlerweile die prüfung für die kategorie A1 bestanden... jupiii :-).
    vom gericht bzw. strassenverkehrsamt habe ich allerdings noch nichts erhalten, obwohl das schon fast zwei monate her ist. ist das normal? liebe grüsse, dridasi

  • @dridasi würde mich auch interessieren ob du den Lappen abgeben musst und wie hoch die Strafe ausfällt.


    Das "Bashing" darfst du nicht zu ernst nehmen, willkommen im Internet. :smiling_face:
    Wo wir beim Thema sind, ich wurde vor längerer Zeit auch mal erwischt als ich mitm L gefahren bin, ohne Helm und hintendrauf hatte ich noch eine Sozia, die hatte zwar einen Helm auf, jedoch keinen Motorradführerschein.


    Mehr als einen "Zämmeschiss" habe ich von den Polizisten aber nicht erhalten, vermutlich weil ich eingesehen habe dass das ziemlich scheisse war was ich getan habe.
    Hat bei mir gewirkt, halte mich seit dort an die Regeln.

  • Soo.. Update von mir :smiling_face: Habe heute den Strafbefehl vom Bezirksgericht in Horgen erhalten: Fr. 250.- Busse und Fr. 250.- Gebühren. Folgende Artikel kamen zur Anwendung VRV Art. 23/ Abs. 3 und Art. 96. Kann mir jemand ev. sagen, ob ich noch mit einer Administrativmassnahme vom Strassi rechnen muss? Vielen vielen Dank!