LED Glühbirne fürs Töff erlaubt?

  • Hi @ all


    Hab nun auch mal eine blöde frage! Grin_Smiley Sind LED Birnen erlaubt für Motorräder also rein rechtlich gesehen? Bin mir da nicht so sicher die E Prüfzeichen sind ja auf dem Scheinwerferglas aufgedruckt ist das eine grau Zone oder erlaubt oder sagt ihr lass die Finger davon und lebe mit dem gelben licht Junge! Grin_Smiley Mir ist klar das ich für so eine Birne ein transformaterdingens brauche das es funktioniert!


    Dachte an sowas:
    http://www.cycle-tech.ch/de/q1…085075/ProductDetail.aspx

    verheitz dini reifä aber nöd dini sel! :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • So weit ich weiss gibt es keine zugelassenen LED-Umrüstkits. Die E Prüfung des Scheinwerfers bezeugt nur die Prüfung des Reflektors und Scheinwerfers mit den zugelassenen Leuchtmitteln. In ausnahmefällen gibt es wohl Lampen die sowohl für Xenon als auch Halogen zugelassen sind. Für LED-Umrüstsätze gibt es meines Wissens keine Zulassung. Vielleicht auch schon alleine weil die Dinger nicht standardisiert sind. Die Leuchtquelle (LED) sitzt hier nicht immer an der gleichen Stelle und das Abstrahlverhalten der LEDs ist ganz anders als omnidirektional leuchtende Glühdrähte.


    So weit ich weiss sind diese Umrüstsätze also im Bereich der StVZO nicht zulässig. Das gilt eigentlich auch für diese dämlichen 5W Standlicht-Leuchtmittel. Alle in diesen Sockel passenden LED-Nachrüstsätze werden normalerweise mit dem Zusatz "Innenraumbeleuchtung" versehen wo sie legal eingesetzt werden dürfen. Das schliesst die Nutzung in den Scheinwerfern und auch bei dern KZ-Beleuchtung aus.


    Bei der KZ-Beleuchtung ist das aber eher eine Grauzone und man wird wohl (sofern nicht massiv zu hell) kaum dafür belangt. Bei Standlicht wird dann gerne auf die coolen blauen LEDs zurückgegriffen die dann auch auffallen und natürlich auch gerne zu verzeigungen führt (vorgeschriebene Lichtfarbe vorne ist WEISS, nicht blau). Bei weissen LEDs in Standlichtposition sollte das aber häufig gar nicht auffallen wenn der Scheinwerfer nicht gleich direkt die Sicht auf das Leuchtmittel frei gibt und man sich was holt was genau so schwach und gelb-weisslich leuchtet wie die 5W5 Halogen-Leuchtmittel. Trotzdem riskiert man hier eine Verzeigung.

    The Sky isn't the limit!


    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Wenn ich eine Einzel Abnahme mache komm ich damit durch? hab meinem Mech mal gesagt er soll sich mal umschauen wegen einem Led licht er meinte eventuell kann ich das mit Einzel Abnahme machen das mich ca. 600 fr kostet damit es legal wird aber da er in der Sache irgendwie nicht so recht vorwärts macht wollte ich ein bisschen Vorarbeit leisten! Naja werde mir das nochmal überlegen wenn's zu kompliziert wird las ich es sein!

    verheitz dini reifä aber nöd dini sel! :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Bei einer Einzelabnahme reichen keine 600.- CHF, für das Geld schauen sie nicht mal in deinen Fahrzeugausweiss... DTC lässt sich das gerne sehr gut bezahlen. Da musst du mit einer etwas höheren 4Stelligen Zahl rechnen.
    Aber Prinzipiel ist es danach vollkommen Legal

  • Die Reflektoren im Scheinwerfer sind nicht für LEDs ausgelegt. Wirst damit nicht genug ausleuchten können und nicht bei der Mfk durchkommen

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Was juckt mich die StVZO? Intressiert mich im Normallfall nicht die Bohne was dort drin steht. Ausser ich bin wieder mal in Deutschland unterwegs.


    Bei uns gilt immer noch die VTS und die sagt in Artikel 73
    "Austauschbare Leuchtmittel müssen internationalen Vorschriften entsprechen."
    Dies wäre dann UNECE-Reglement Nr. 37 vom 1. Februar 1978 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Leuchten von Motorfahrzeugen und ihren Anhängern; zuletzt geändert durch Änderungsserie 03 Ergänzung 43, in Kraft seit 15. Juni 2015 (Add. 36 Rev. 8).
    http://www.unece.org/fileadmin…9regs/updates/R037r8e.pdf


    Wenn man nun die Verpackung und die Lampe mal genau anschaut, sieht man das darauf eine E-Nummer ist. Also auch die Birnchen müssen zugelassen werden.
    Blöd nur, im obigen UNECE-Reglement Nr. 37 werden nur Scheinwerfer-Lampen mit Glühfaden behandelt.


    Die Kennzeichenbeleuctung findet man im UNECE-Reglement Nr. 4
    http://www.unece.org/fileadmin…wp29regs/2013/R004r3e.pdf
    Da geht auch LED, sofern es denn Vorschriften des Reglements entspricht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hey :smiling_face:
    Was viele nicht wissen... Dtc ist nicht die einzige anlaufstelle. Kannst mal http://www.fakt.com/de/index.php?pg=fakt_schweiz.php fragen. Die sind laut erfahrungen günstiger. Mein kollege hat für sein auto nachgefragt ob ein dtcgutachten für einen turboumbau schonmal erstellt wurde. In der mail hat er alle nötigen daten erwähnt.
    Antwort: bitte rufen sie uns unter folgender nummer an xxx xxx xx xx. Tarif: 2.- pro minute.


    Dtc ist für mich eine riesen frechheit...

    Motorräder:
    Yamaha R6
    Rj091
    Rj015

  • LED kann nicht den Regeln des Reglements entsprechen da die Leuchtmittel passend zur Leuchte (also Streuglas und Reflektor) homologiert sein müssen.


    Man darf z.B. nicht eine zugelassene H4-Leuchte in einen für H7 bauart geprüften Scheinwerfer packen.


    Eine LED mit Zulassung zu finden wird sowieso unmöglich sein. Die einzige legale Alternative - egal ob EU oder .ch - ist, einen entsprechenden Scheinwerfer mit LED-Technik zu kaufen.


    Wird z.B. bei der BMW R 11x0 GS Fraktion gerne gemacht. Ein Beispiel:


    http://www.gs-forum.eu/technik…nebelscheinwerfer-109493/


    Bezugsquelle für die geprüften und somit straßenzugelassenen Scheinwerfer:


    http://www.noldengmbh.de/de/produkte


    Grüße, Martin

  • JimBim hatt mir ein link geschickt wo die Sache eigentlich recht vernünftig aussieht und durchdacht und somit eigentlich kein extra Scheinwerfer für LED Lampen benötigt wird! einfach der Satz : "Es gibt keine ECE-Regelung für LED-Lampen. Das ECE Strahlmuster Compliance wurde auf mehreren häufig verwendeten Leuchten getestet , wo die LED-Birne dem Strahlmuster entspricht, dem der ECE genehmigten Halogen Strahlmuster." bereitet mir Kopfzerbrechen! Grin_Smiley erlaubt jetzt ja/nein? komme nicht draus! :ugly:


    http://www.carlights.ch/led-1/abblendlicht-fernlicht-led/


    bitte ganz nach unten scrollen damit man den ganzen beschreibt sieht um zu verstehen was ich meine mit vernünftig!

    verheitz dini reifä aber nöd dini sel! :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Wenn ich richtig sehe und die richtigen Schlüsse daraus ziehe, dann braucht es bei LEDs eine Linse die das Licht streut, da eine LED primär senkrecht abstrahlt. MT10 als Bsp. schaut für mich stark nach Linsen aus.
    Eine Halogenlampe hingegen braucht einen Reflektor drum rum, da sie primär seitwers abstrahlt. Haben zum Teil ja auch einen Reflektor vorne auf der Birne.
    Wenn du ein Kit findest, dass man nur eintragen muss, dann Glück gehabt. Wenn nicht, braucht es wohl eine Sonderabnehme wo es dann wohl auch mit den Strahlmustern verglichen wird.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten


  • LED kann nicht den Regeln des Reglements entsprechen da die Leuchtmittel passend zur Leuchte (also Streuglas und Reflektor) homologiert sein müssen.
    Man darf z.B. nicht eine zugelassene H4-Leuchte in einen für H7 bauart geprüften Scheinwerfer packen.


    Klar entspricht eine LED-Kennzeichenbeleuchtung dem ECE-Reglement Nr. 4. Einfach mal Reglement Nr. 4 lesen bevor man Quatsch erzählt. Dort sind nämlich LED-Kennzeichenbeleuchtunge explizit abgehandelt.


    Schon mal eine Kennzeichenbeleuchtung mit H4 oder H7 gesehen? :lol:


    JimBim hatt mir ein link geschickt wo die Sache eigentlich recht vernünftig aussieht und durchdacht und somit eigentlich kein extra Scheinwerfer für LED Lampen benötigt wird! einfach der Satz : "Es gibt keine ECE-Regelung für LED-Lampen. Das ECE Strahlmuster Compliance wurde auf mehreren häufig verwendeten Leuchten getestet , wo die LED-Birne dem Strahlmuster entspricht, dem der ECE genehmigten Halogen Strahlmuster." bereitet mir Kopfzerbrechen! erlaubt jetzt ja/nein? komme nicht draus!


    Nein, nicht erlaubt. Wie gesagt wechselbare Lampen MÜSSEN gemäss Schweizer VTS denn internationalen Normen (ECE) entsprechen. Wie du dem dir zitierten entnehmen kannst, gibt es keine internationale Norm für wechselbare LED-Scheinwerfer-Lampen. Das Strahlmuster ist nur eines von vielen Kriterien, die in der ECE-Norm abgehandelt wird.


    Wie X-Fish richtig weiter schreibt:



    :top2: Korrekt und cooler Fund. Eine Kompletteinheit ist ein möglicher, legaler, gangbarer Weg.


    PS: Lampe - Das Ding, das man auch als Glühbirne bezeichnet.
    Leuchte - Das Ding, in das man die Lampe reinmacht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • @X_FISH es mag in Deutschland so sein aber nicht in der Ch von den Bormen her

    in der Schweiz wurde per Volksentscheid mal eben die Physik geändert? Hut ab. Deutschland schafft es nicht einmal eine Philharmonie, einen Flughafen und einen Bahnhof zu bauen wie geplant. :grinning_squinting_face:


    Im Ernst: Wenn der Scheinwerfer - und darum ging es ja dem Fragesteller im ersten Posting - nicht zum Leuchtmittel passt, dann wird das nichts. Gerade wenn man sich eine Multi-LED-Funzel in einen H-irgendwas Scheinwerfer setzt.
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    Wenn ich richtig sehe und die richtigen Schlüsse daraus ziehe, dann braucht es bei LEDs eine Linse die das Licht streut, da eine LED primär senkrecht abstrahlt. MT10 als Bsp. schaut für mich stark nach Linsen aus.
    Eine Halogenlampe hingegen braucht einen Reflektor drum rum, da sie primär seitwers abstrahlt. Haben zum Teil ja auch einen Reflektor vorne auf der Birne.

    Richtig. Die Physik lässt sich eben nicht vergackeiern.


    Es gibt komplette LED-Einheiten (siehe Link zu den BMW-Schraubern), welche verwendet werden können. Da passt dann alles zusammen: Leuchtmittel zur Streuscheibe inkl. entsprechender Abdeckung vom Gegenverkehr (somit kein Blenden) beim Abblendlicht.
    _____

    Klar entspricht eine LED-Kennzeichenbeleuchtung dem ECE-Reglement Nr. 4. Einfach mal Reglement Nr. 4 lesen bevor man Quatsch erzählt. Dort sind nämlich LED-Kennzeichenbeleuchtunge explizit abgehandelt.


    Schon mal eine Kennzeichenbeleuchtung mit H4 oder H7 gesehen? :lol:

    Der Fragesteller schreibt von Scheinwerfer. Schon mal eine Kennzeichenbeleuchtung zum Ausleuchten von einer Straße verwendet? Außer in Kriegszeiten? :winking_face:


    Natürlich gibt es LED am Fahrzeug. TFL, Fahrtrichtungsanzeiger, Rücklicht, Nebelscheinwerfer und auch Abblend- und Fernlicht. Aber eben bauartgeprüft und somit zugelassen.


    PS: Lampe - Das Ding, das man auch als Glühbirne bezeichnet.
    Leuchte - Das Ding, in das man die Lampe reinmacht.

    Scheinwerfer und Leuchtmittel <- da gibt's keinen Interpretationsspielraum. Sollte jedenfalls so sein (viele Forenbeiträge in deutschen Foren beweisen das Gegenteil :grinning_squinting_face: ).


    Grüße, Martin

  • also ich hab bei meinem PKW Standlicht, Abblendlicht (80W) und Fernlicht (60W) alles gegen LED's ausgetauscht. Bestellt für etwa 60.- im total direkt aus China. Die Standlichter sind von Coop B+H, haben alleine 50.- gekostet (sone Geldabzocke! :wacko: ) Hat bis jetzt niemand reklamiert. Sicht vorallem bei Nacht hat sich MASSIV verbessert. Hab nach dem Einbau die Scheinwerfer einstellen lassen beim Mech und gut ist. Lichtfarbe ist natürlich Weiss, sprich 6000K. Die LED's halten bis jetzt schon rund 5 Monate


    Bei meiner BMW hab ich auch vor einer Woche LED's nachgerüstet 2x30W LED 6000K und mit dem 3D Drucker tiefere Schutzkappen gedruckt. Von der Leuchtstärke kann ich noch nicht viel sagen, da ich erst gegen Sommer bei Nacht fahre.

    Gruss


    YAMHO

  • Bestellt für etwa 60.- im total direkt aus China. Die Standlichter sind von Coop B+H, haben alleine 50.- gekostet (sone Geldabzocke! :wacko: ) Hat bis jetzt niemand reklamiert.

    Aber wenn jemand reklamiert (STVA, Polizeikontrolle, Unfallgegner) dann wird es ziemlich teuer. Dann sie die fünfzig Stutz vom Coop gleich Nasenwasser. :winking_face:

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