Wheelie strafe?

  • Ich fahr ganz gmüetlich mit mim Pony Gtx bizeli ume und denk mir mach doch en Wheelie aber genau i dem Moment fahrt Polizei a mir vorbi :wacko: und haltet mich ah. Ich han ehrlich gseit gar ned zue ghört, als erstes hends gmeind das ich en schöne Pulli han (Grenzgaenger) und den irgend öppis vo Straf.
    Jetzt mini frag was choschtet das ca. den das isch so wiit ich weiss "Nicht beherschen der Fahrzeuges und im Internet werd ich ned schlau? Würkt sich das uf min A1 führerschii us? I em extra Mofa forum hett mir niemert chöne sege was us dem wir, deswege freg ich da. Gratulations Wünsch für miis glück nimm ich gern ah :thumbsup:

  • Der Polizist erklärt Dir was Sache ist oder was nicht Sache ist - und Du, noch ganz bezirzt vom Kompliment über Deinen schönen Pulli sitzt auf der rosaroten Wolke? Bravo :grinning_squinting_face:


    Wenn Du eine Anzeige gefasst hast, geht es weiter Du kriegst bei Zeiten Dein Urteil + die Kosten für die Bearbeitung (einige hundert Franken); je nachdem ob es als leicht, mittel oder schwerwiegend eingestuft wird fällt dann die Strafe aus. Danach geht das ganze noch an das StVA, die entscheiden dann über weitere Sanktionen. So ungefähr habe ich das im Gedächtnis.


    Willst Du konkreteres wissen so erkundige Dich bei der Polizei, bei einem Anwalt - was auch immer. Was genau passiert und wie die Anzeige lautet , die die Polizisten gegen Dich vorbringen, wie es weitergeht - all dies hättest Du die beiden Fanboys Deines Pullovers vor Ort fragen können :winking_face:

  • sehr wahrscheinlich Art. 31 Abs. 1 SVG; Art. 3 Abs. 1 VRV @RebelFazer wird sicherlich korrigieren :smiling_face:


    nicht beherschen des fahrzeugs wirst du kassieren das aufjedenfall, kommt auf dein Alter und deine Vorgeschichte drauf an.


    Wenn du glück hast, kannst du noch dein Ausweiss behalten, aber normalerweise gibt es mindestens 1 Monat und sicherlich nicht weniger als 300Fr Strafgeld eher höher ansiedeln


    PS: dein Text war sehr mühsam zum lesen :whistling:

  • Grenzgaenger erinnert irgendwie an Querly (YT) und all diese Aktionen haben im öffentlichen Strassenverkehr nichts verloren.... ist nun halt mal keine Spielwiese :winking_face:
    Zur Sache: Ja, Wheelie Stoppie etc gehören unter Nichtbeherrschen des Fahrzeuges.
    Beim Wheelie explizit deshalb, weil während der Aktion wertvolle Zeit zur Reaktion bei einem plötzlich eintretenden Ereignis benötigt wird. Das Vorderrad muss erst (sicher) wieder runter, bevor du überhaupt reagieren kannst :!:


    Zu meiner Zeit während den Uniformierten differenzierten wir wie folgt:
    Innerorts: Geht gar nicht, besonders streng geahndet
    Ausserorts: Auf einer geraden und freien, sehr übersichtlichen Strecke wurde mündlich verwarnt, sofern die Aktion nur sehr kurz war.
    Auf einem leeren Parkplatz oder einer freien Industriestrasse: Gratuliert zum Können :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Also wie meine Vorredner schon sagten ist dies unter Nicht beherschen des Fahrzeuges einzusiedeln. Was bedeutet das es vors Gericht geht und so eine höhere Strafe geben wird inkl Führerscheinentzug.

  • Bei nicht beherrschen des Fahrzeuges ist nicht zwingend das der Führerschein entzogen wird. Aber sicherlich musst du mit einer Verwarnung rechnen.

    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.

  • Wird reden hier von einem Töffli, Schnäpperli, Hödi, Zwiebackfrässe, Sackgeldverdunster ...


    Kann man mit so einem, wenn un-friesiert und allen Vorschriften entsprechend überhaupt ein Wheelie machen?


    Alles was keine Ordnungsbusse gibt, kann eine Verwarnung geben:
    Art. 16 Abs. 2 SVG
    "Nach Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, bei denen das Verfahren nach dem Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 ausgeschlossen ist, wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen"


    Art. 16a Abs 4 SVG
    "In besonders leichten Fällen wird auf jegliche Massnahme verzichtet."


    Dies gilt theoretisch auch dann wenn was mit dem Velo oder Töffli passiert ist.


    Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19580266/index.html


    Die Polizei kann selber nur Ordnungsbussen verteilen (Ordnungsbussenverordnung OBV mit allen möglichen Ordnungsbussen https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960142/index.html). Alles was Verboten ist und nicht eine Ordnungsbusse ist wird von Statthalter/Bezirksrichter etc. welcher für den Tatort zuständig ist entschieden. Die Polizei hat vielfach keine Ahnung was einem da blüht. Bei der Polizei nachfragen ist deshalb meist nutzlos oder die Auskunft nicht immer zuverlässig. Liegt eine Wiederhandlung vor wird der Statthalter Urteil schreiben, eine Busse, Geldstrafe oder bei ganz schlimmen Sachen Gefängnis auferlegen und für seine Arbeit Schreibgebühren fordern. Wenn dir das Urteil nicht passt kannst du es an die nächst höhere Instanz weiter ziehen und auf einen Gnädigen Richter hoffen. Bis an das Bundesgericht. Jedesmal wenn du verlierst darfst du wieder Gerichtsgebühren zahlen.


    Lege für Busse und Gerichtsgebühren schon mal mindestens 500 Franken auf die Seite.


    Ob es einen Entzug gibt entschiedet nicht der Stathalter/Richter sondern das Strassenverkehrsamt bzw. Administrativbehörde deines Wohnkantones nachdem sie das Urteil bekommen hat. EIne Verwarnung ist nicht Gratis und kostet nochmals etwa 300 Franken.


    Frag doch mall in deinem Mofa-Forum ob schon mal jemand eine Busse wegen eine Töffli-Sache vom Statthalter oder Bezirksrichter bekommen hat, gleich wegen was und warum, und ob es danach Post vom Strassenverkehrsamt gegeben hat.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ...sei froh wenn die Busse bekommst...
    und noch mehr wenn nix...
    in den USA bekommste Knast dafür :grinning_squinting_face:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • ...sei froh wenn die Busse bekommst...
    und noch mehr wenn nix...
    in den USA bekommste Knast dafür :grinning_squinting_face:

    knast??? :O omg


    Also ich hatte das problem nicht aber du hättest lieber die Polizisten fragen sollen.. Jetzt kannst du stressen was passieren wird... thja nächstes mal weisst du dann bescheid wenn es ein 2. Mal geben wird :smiling_face:

  • die Polizisten fragen bringt nix, denn diese nehmen den Fall nur auf.
    Und die meisten Polizisten interessieren sich nicht dafür was danach passiert.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Kann man mit so einem, wenn un-friesiert und allen Vorschriften entsprechend überhaupt ein Wheelie machen?


    Ja, das geht... Auch mit einem Automaten du brauchst aber SEHR viel übung.



    Grenzgänger und Querly sind die eig. die gleichen Personen.

  • Was üben?!?
    Das geht aus dem Stand heraus, wie bei jeder Zwiebackfräse. Beine auf den Boden, dagegen halten und Vollgas.... Wenn du dann willst, musst du nur noch die Füße anheben und voilá.
    Die sind so leicht :sleeping:

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.