Autofahrer hat mich für Wheelie bei Polizei gemeldet ?

  • Was geht,


    Vorweg: ich habe noch das L und logischerweise auch noch in der Probezeit. Ich habe noch nie den Ausweis entzogen bekommen.


    Heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit hab ich eine paar mal das Vorderrad ein bisschen hoch gezogen, und irgendwann mal hat ein Autofahrer gehupt und ist mir mit höchst Abstand 1m hinterher gefahren.


    Vor etwa einer Stunde bekam ich einen Anruf von der Polizei, ich solle mich doch morgen auf dem Posten melden. Allerdings hat er den Grund nicht genannt ( ich gehe stark davon aus, dass es um den Wheely geht)


    Sieht so aus als ob der Autofahrer meine Nummer aufgeschrieben und sein Anliegen dann mit der Polizei geteilt hat...


    Wie schaut das denn jetzt aus ?
    Soweit ich mich erinnern kann war da nur eine Person im Auto. Soll ich jetzt jegliche Aussage gegen mich abstreiten ? Die Blauen haben ja nichts gesehen.


    Was wenn der Autofahrer eine Kamera montiert hatte und die ganzen Gurkensache aufgezeichnet hat ? Kann er das als Beweis gegen mich verwenden?


    Was kann mir im schlimmsten Fall alles drohen? 1-3 Monate und vierstellige Summe?



    Danke

  • Salü,


    Hmm, interessante Frage. Vermutlich kannst du stark davon ausgehen, dass es wegen de Weelies war. XD
    Mich würde auf jeden Fall interessieren, wies ausgeht.


    Wahrscheinlich hat er dich einfach angezeigt. Du kannst jetzt natürlich nicht wissen, ob er ein Bild davon gemacht hat. Theoretisch wäre es ohne Beweisaufnahme dann Aussage gegen Aussage. Aber ich will dich keines Falls zur Falschaussage ermuntern! Ehrlich währt am längsten! Keine Ahnung, was dich da evtl. erwarten würde.


    Auf jeden Fall macht er sich auch strafbar. Wenn du die Autonummer hättest, könntest du ihn Anzeigen wegen Nötigung. (Auffahren / Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes). Ein Bild oder Video von dir zu machen (mit Handy) während dem Fahren wäre ebenfalls strafbar für ihn, aufgrund der Ablenkung.
    Hat er ein Video von dir gemacht mit einer Dashcam, ist das Ganze ebenfalls heikel. Dashcam-Aufzeichnung gelten soweit ich weiss nicht als Beweismittel. Ausserdem entstehen da Probleme mit dem Datenschutz, da er dich nicht ohne deine Einwilligung filmen darf.
    Dazu der Link: https://www.edoeb.admin.ch/dat…/01075/index.html?lang=de
    Also könntest du ihn auch noch deshalb anzeigen, falls es Aufnahmen gemacht hat.

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

    Einmal editiert, zuletzt von TheBlackDragon ()

  • Prinzipiell gillt ein "Wheelie" als nicht beherschen des Fahrzeugs (nach meinem Wissensstand).


    Wenn du Glück hast und er alleine im Auto war steht Aussage gegen Aussage, wenn sie zu zweit waren wirst du ein Problem kriegen (vermute ich jetzt einfach mal).


    Hatte einen "ähnlichen" fall vor etwa 2 Jahren als mich einer auf der Autobahn abgedrängt hat, Aussage gegen Aussage... abgesehen von viel Zeitaufwand hat die ganze Sache nichts gebracht.


    Ich könnte jeden Tag irgendwen verzeigen da die meisten immer weniger darüber nachdenken was sie machen im Strassenverkehr, nach dem Erlebnis von vor 2 Jahren allerdings verzichte ich liebend gerne darauf und bin froh Abends am Stück wieder ins Sofa plumpsen zu können.



    p.s: Wer im Öffentlichen Strassenverkehr solche Dinge macht muss mit den Konsequenzen leben können :whistling:

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!

    Einmal editiert, zuletzt von SilverHuskie ()

  • Dashcam-Aufzeichnung gelten soweit ich weiss nicht als Beweismittel.

    Dashcamaufnahmen können als Beweismittel zugelassen werden. Es gibt kein Gesetz welches es verbieten würde und der Richter ist frei in der Würdigung der Beweise. Das vom Datenschutzbeauftragen ist eine rein privatrechtlich Angelegenheit, welche auf einen Strafprozess keine Auswirkrungen haben.


    Und ob die Meinung des Datenschutzbeauftragten auch vor einem Gericht standhält sehen wir evtl. irgendwann in ferner Zukunft wenn das Bundesgericht darüber entscheidet. Ist übrigens die Kamera nicht permanent sondern nur im Bedarfsfall eingeschaltet, dann hat auch der Datenschutzbeauftragten nichts dagegen.


    Zur Aussage bei der Polizei: Man darf Schweigen (was bekanntlich Gold ist) und man darf auch Lügen solange man niemanden falsch Beschuldigt. Da man nicht weiss welche Beweismittel die Polizei hat und man sich mit reden schneller ein Grab schaufelt als einem lieb ist (auch und vorallem auch wenn man die Wahrheit sagt), ist Schweigen die bessere Wahl. Reden kann man später immer noch. Was aber im Protokoll steht kann man nicht mehr entfernen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wenn du die Autonummer hättest, könntest du ihn Anzeigen wegen Nötigung.

    Hab ich leider nicht..


    Wie gesagt ich glaube der war alleine in seiner 97er Fiat punto Kiste.. Da kann ich da also schon mal etwas beruhigter sein.
    Von wegen Überwachungskameras habe ich keine Ahnung, das wäre natürlich ziemlich scheisse..



    Das er dir zu nahe Aufgefahren ist kannst natürlich auch verzeigen.

    Auf jeden



    Da du ja noch mit dem L unterwegs bist kannst natürlich auch auf doof machen und sagen du bist ja noch am üben und die Wheelies seien Aufgrund deiner noch nicht allzugrossen Fahrpraxis zu stande gekommen.

    Den könnte ich natürlich auch raushauen xD Sofern das bei den Blauen gut ankommt.



    Würdet ihr jegliche Aussage abstreiten oder ehrlich bleiben ?

  • Da du ja noch mit dem L unterwegs bist kannst natürlich auch auf doof machen und sagen du bist ja noch am üben und die Wheelies seien Aufgrund deiner noch nicht allzugrossen Fahrpraxis zu stande gekommen. Wenn natürlich ein bisschen hochgezogen mehrere Sekunden bedeutet....

    QED. Da haben wir ja schon einer der fleissig am Schaufeln ist. Steilvorlage für einen sofortigen Entzug des Ausweises.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Würdet ihr jegliche Aussage abstreiten oder ehrlich bleiben ?

    Schweigen.

    Wenn du die Autonummer hättest, könntest du ihn Anzeigen wegen Nötigung. (Auffahren / Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes).

    Zum Glück sind Autonummer und Autofahrer der Polizei schon bekannt. Muss man also gar nicht mehr selber wissen oder ermitteln.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Es gilt im ganzen Strafrecht der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum acusare" - niemand muss sich selber belasten. Du musst dich in der Strafverfolgung nicht selber belasten (Art.113 Abs. 1 StPO). Demnach steht es dir frei, dich zur Sache zu äussern. Gemäss Art. 32 Abs. 2 BV musst du schnellstmöglichst über die gegen dich erhobenen Vorwürfe informiert werden.
    Du könntest schweigen, bis die Polizei darüber unterrichtet, was sie gegen dich in der Hand haben. Das ist dein Recht.


    So kannst du erfahren, was Sache ist, bevor du dich in irgendwelche unrichtige Aussagen verreitest und gestützt darauf dann Auskünfte erteilen bzw. andere Verteidigungs- und Einsichtsrechte wahrnehmen.


    Sachen wie "Grüäzi, sie wüssed, werum sie da sind" wären ohnehin nicht erlaubt, sofern ernst gemeint.

  • Schweigen.

    Zum Glück sind Autonummer und Autofahrer der Polizei schon bekannt. Muss man also gar nicht mehr selber wissen oder ermitteln.

    Werden die heraus gegeben? Also die Daten der Person, die dich angezeigt hat?

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Du könntest schweigen, bis die Polizei darüber unterrichtet, was sie gegen dich in der Hand haben. Das ist dein Recht.

    Bezieht sich das auch auf Beweismaterial wie z.B. Videos/Fotos ? Und auch allfällige Zeugen ?


    Das wäre natürlich sehr praktisch, sonst wäre alles Lügen ohne diese Informationen kritisch.


    Und wie würde ich das angehen ? ( Tut mir leid ich habe noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt und weiss nicht, wie das ganze abläuft)
    Soll ich einfach nichts zum Vorfall sagen, bis ich komplett mit allen Informationen aufgeklärt wurde ?


    Und jetzt speziell zum Schweigen: Antwortet man da einfach bei jeder Frage mit "Dazu sage ich nichts" (so was in der Art ??)

  • Werden die heraus gegeben? Also die Daten der Person, die dich angezeigt hat?

    Ja, die Polizei wird die Anzeige mit den Personalien aufnehmen, und die Anzeigeerstatter werden grds. zu Verfahrensbeteiligten. Die beschuldigte Person kann diese Unterlagen gestützt auf ihr Einsichtsrecht sichten. Ausnahmefälle mit anonymen Anzeigen ausgenommen. Ist auch wichtig, damit sich die beschuldigte Person gegen eine mutmassliche Verleumdung zur Wehr setzen könnte.

  • Werden die heraus gegeben? Also die Daten der Person, die dich angezeigt hat?

    Ja. Brauchst du aber gar nicht. Weill du einfachst sagt, der im Auto (Farbe-Marke) hinter mir war mir zu nahe aufgefahren. Aber Achtung, damit gibst du eine wichtig Information preis: Du warst am vermeintlichen Tatort. Man sollte also nicht nur über die Tat selber sondern auch über evtl. Aufenthaltsorte schweigen.


    Akteneinsicht: Ist ab Art. 101 StPO erklärt: https://www.admin.ch/opc/de/cl…/20052319/index.html#a101 wenn man das dort geschriebene nicht versteht oder zu kompliziert vorkommt beauftragt man einen Anwalt.


    Schweigen: "Dazu sage ich nichts" geht i.O. oder auch "dazu kann ich mich zurzeit nicht äussern". Der einvernehmende Polizist muss dich eigentlich ganz am Anfang auf dein Aussageverweigerungsrecht hinweisen. Da kannst du dann schon mal erklären, dass du dir mal alles anhörst was er zu sagen hat aber ansonsten nichts sagen wirst. Am Ende sagst du dann noch "ich muss dass erst einmal verarbeiten und werden dann später, aber nicht heute und hier, Stellung beziehen, Uff wiederlueg und adieu."


    PS Beweismaterial: Alles was dich be- oder entlasten kann. Fotos, Video, Messungen, Zeichnungen, Zeugenaussagen, Aussagen von Informationsperson, etc. etc. un natürlich auch deine eigenen Ausssagen und Einlassungen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wichtig; einfach immer höflich, sachlich und freundlich bleiben. Das hilft manchmal schon sehr viel. Die Erfahrung habe ich selber auch schon gemacht. Oder machen müssen. :upside_down_face:
    Vielleicht hast du Glück und derjenige, der dich Angezeigt hat war noch total im Rage-Modus was dann nicht ganz zu seinen Gunsten Ausfällt. Diese Erfahrung musste mein Vater schon machen. :grinning_squinting_face:

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Aussage-Verweigerungsrecht! Du musst dich selber nicht belasten! Nur Angaben zu deiner Person (Personalien) und fertig.
    Und ganz allgemein:
    Mit dem L ein Wheelie zu üben ist so ziemlich das dümmste, was du machen kannst.
    Wheelies im öffentlichen Strassenverkehr sind grundsätzlich verboten, fällt unter Nichtbeherrschen des Fahrzeuges weil du während dieser Aktion Zeit benötigst für eine Reaktion bei einem unerwartet eintreffenden Ereignis.
    Kannst ja erst wieder agieren, wenn das Vorderrad am Boden ist.
    Also vergiss es ganz schnell wieder....
    Während meiner aktiven Zeit bei den Uniformierten verzeigten wir allerdings nur fehlbare Lenker im Innerortsbereich (den dort kann ja jederzeit ein unerwartetes Ereignis eintreten), ausserorts waren wir tolerant bei einem ganz kurzen Anheben so knapp über Boden, was sogar ich alter Hase cool finde (nur kann ich es höchst selten machen hahaha) :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


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    https://www.youtube.com/user/katpava/videos