FZ in der CH legal - in DE evtl. nicht

  • Ich bin seit Jahren passiver Mitleser. Doch nun habe ich eine Frage die ich im Freundeskreis schon ein Paar mal diskutiert habe, aber ohne dass wirklich einer Bescheid wusste.


    Nehmen wir an, unser FZ ist komplett legal und entspricht der Schweizer Gesetzgebung. Nun fährt man zum Beispiel nach Deutschland und kommt in eine Kontrolle. Nun stellt der deutsche Polizist fest, dass das FZ so in DE nicht legal ist und verweigert einem die Weiterfahrt.


    Wie ist das geregelt? Dürfen die einem die Weiterfahrt verweigern, wenn das FZ in fahrsicherem Zustand ist (ist es ja wenn es komplett legal in der CH ist)? Als Vergleich nenne ich einmal die in GB zugelassenen fahrenden Sofas die ja auch in anderen EU Staaten fahren dürfen.


    Als Beispiel was bei uns zulässig ist und in DE nicht, wäre folgendes: Seitliches Katzenauge (Orange).



    Art 140 741.41 VTS sagt:



    Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:



    a.1 vorn: ein Fernlicht, ein Abblendlicht und ein Standlicht;
    b. hinten: ein Schlusslicht, ein Bremslicht, eine Kontrollschildbeleuchtung und ein nicht dreieckiger Rückstrahler;


    c.2 Richtungsblinker.


    Art. 141 Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen


    1 Neben den obligatorischen Beleuchtungsvorrichtungen sind weitere Vorrichtungen erlaubt. Es dürfen jedoch, einschliesslich der obligatorischen Vorrichtungen, höchstens vorhanden sein:


    (...)
    j. links und rechts je zwei seitwärts wirkende, nicht dreieckige Rückstrahler, die sich nicht an den Rädern befinden dürfen;
    (...)


    Wenn nun ein Polizist meint, dass das seitliche Katzenauge dran sein muss in DE aber in der CH ist es fakultativ.... wer hat nun recht?



    Danke schon einmal für Antworten :top:

  • Klar wäre es irrsinnig wenn es anders wäre. Aber ich meinte mal gehört zu haben, dass eben so ein Fall eingetreten ist und dieser mit dem Zug nach Hause musste. Nach zwei Wochen konnte er seine Maschine wieder abholen, mit dem Kommentar "Alles in Ordnung".

  • Da würde ich aber so was von einem "dicken Hals" kriegen, und schon beginnen die Diskusionen um Reisekosten erstattung, aber ich denk da ist der Deutsche Gesetzeshüter auch ein bischen vorsichtig, er muss ja alles auch seinem Chef erklären können.

  • Wir waren mal in den Walliser Alpen unterwegs, da hatten wir an einer Zollstelle in den Bergen folgende Situation: Zwei Jungs, wohl kaum 14, wollten mit ihren Rollern in Italien einfahren. Das Problem war: sie kamen aus Belgien und dort müssen Kleinroller keine Nummer tragen. Die Zöllner waren zuerst etwas skeptisch, denn "Fahren ohne Kennzeichen" hatten sie in der Ausbildung wohl nicht durchgenommen. Sie haben es dann pragmatisch gelöst: wenn sie bis hierher gekommen sind können wir sie weiterfahren lassen.


    Kann mir gut vorstellen, das eventuell fehlender Versicherungsschutz ein Killerargument ist.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Bei uns laufen Velos über die private Haftpflicht, die Vignette wurde ja abgeschafft. Diese ist aber m.W. nicht in allen Kantonen obligatorisch.
    Wie es in anderen Ländern ausschaut, kann ich nicht sagen. Laufen die Mofas in den NL unter die Privathaftpflicht, sehe ich im Ausland kein Problem.
    Gibt es dafür aber keine Haftpflicht, egal ob Kennzeichen oder Privat, wird es schon schwieriger. Aber man kann ja auch nicht einer Person ohne Privat-Haftpflicht die Einreise verweigern. Ob selbiges bei Fahrzeugen gilt?


    BTT: Bei TECHNISCHEN Angelegenheiten gelten die Regeln des Zulassungslandes und auch hier die Regeln zum Zeitpunkt der Zulassung. Dies z.B. bei Oldtimern ohne Sicherheitsgurte welche vor dem Obligatorium zugelassen wurde.


    Ein anderes Thema sind Umweltzonen wie es sie in DE und FR gibt. Aber die treffen ja auch einheimische Fahrzeuge.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Kennzeichen fallen nicht unter technische Ausrüstung eines Fahrzeuges. Da wird Versicherungsmathematik mit Ingenieurskunst verwechselt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Kennzeichen fallen nicht unter technische Ausrüstung eines Fahrzeuges. Da wird Versicherungsmathematik mit Ingenieurskunst verwechselt.

    So weit mir bekannt ist, darf man ohne Versicherungsschutz kein Motorfahrzeug betreiben. Ich kenne keine Stelle im Gesetz, die ausländische Fahrzeuge davon ausnehmen.

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  • Erschreckenderweise bewahrheitet sich die Pisastudie: Sie verstehen nicht mehr, was sie lesen.
    Abhacken, vergessen, bringt eh nix.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Erschreckenderweise bewahrheitet sich die Pisastudie: Sie verstehen nicht mehr, was sie lesen.
    Abhacken, vergessen, bringt eh nix.

    Egal ob Ingenieurskunst oder Versicherungsmathematik: schlussendlich ist es eine Sache der Gesetzteslage, ob ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden darf oder nicht.


    Einfach langsam lesen, dann klappts auch mit dem Verstehen.

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  • Kann mir gut vorstellen, das eventuell fehlender Versicherungsschutz ein Killerargument ist.


    wie schon erwähnt, muss ja ein fehlendes Kontrollschild nicht gleich fehlenden Versicherungsschutz bedeuten. Wenn es über die private Haftpflich laufen würde, wäre dies gewährleistet. Allerdings könnten die Zöllner in diesem Fall wohl einen Versicherungsnachweis verlangen und die Einreise verweigern, wenn ein solcher nicht vorgewiesen werden kann. (wie ja auch die Grüne Karte verlangt wird, wenn man in gewisse Länder reinwill - Kontrollschild hin oder her :winking_face: )

  • Zum Thema siehe den Beitrag von @RebelFazer unter Mit einem A (begrenzt) Motorrad mit ursprünglich mehr als 70kw ins Ausland fahren erlaubt?


    Es gilt die Schweizer Zulassung

    Darin geht es aber um Die Motorleistung und Ausweiskategorie. Nicht um technische Änderungen.


    Um noch einmal mein Beispiel zu nennen. Gemäss Typengenehmigung (Euro Norm) dürfen in DE keine Änderungen Vorgenommen werden die die Norm verändern. Beispiel auch die Seitlichen orangen Katzenaugen. Die dürfen in DE nicht entfernt werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis. Unsere Motorräder erfüllen automatisch die selben Euro Normen, aber bei uns ist der seitliche Strahler nicht pflicht. Somit wäre ein Bike bei dem die seitlichen Strahler entfernt wurden in DE unzulässig...

  • Somit wäre ein Bike bei dem die seitlichen Strahler entfernt wurden in DE unzulässig...

    Lies mal das Wiener Übereinkommen, dort insbesondere Art. 35. https://www.admin.ch/opc/de/cl…201907120000/0.741.10.pdf, dann erkennst Du, dass Du auch ohne die seitlichen Strahler in DE unterwegs sein darfst mit einem CH-Töff. Der Fahrzeugausweis ist die Bescheinigung resp. der Zulassungsschein.