Rechtliche Frage / Töff Kauf von Privat

  • Hallo Zusammen,


    vorab bitte ich darum, den Thread nicht in "Verurteilungen" ausufern zu lassen. Ich bin hier auf der Suche nach "Beratung" oder Inforation. Folgendes ist passiert:


    Vor rund 3 Wochen habe ich mein neues Töff von Privat gekauft. Eine Monster 1200s aus 2017 (Euro4). Hierbei ist eine Akarpovic Abgasanlage verbaut. Da diese mir schon beim Kauf recht laut vorkam, habe das Unternehmen befragt, welches die Genehmigung für den Auspuff erstellt hat.


    Heute habe ich die Info zurück bekommen, dass der Auspuff für Euro 3 Fahrzeuge vorgesehen ist und nicht auf die Monster ab 2017 verbaut werden darf. Da ich selbst nicht soooo viel Ahnung habe, ist es mir beim Kauf nicht aufgefallen. Jedoch hat der Verkäufer auf mehrfache Nachfrage bestätigt, dass es alles in Ordnung sei.


    Meine Frage dazu: Gilt dies als Täuschung und habe ich rechtliche Möglichkeiten, das anzufechten? Ich bin mit der genauen Gesetzeslage hier nicht vertraut und hoffe daher auf Hilfe.


    LG und vielen Dank

    Marcel

    Höchste Zeit sich zu erheben, endlich aufzustehen und diesem feigen Schiss von Leben, 'bisschen was es braucht zu geben!
    -Moses Pelham-

  • Wenns juristisch wird, gehts meist nicht so einfach - auch hier nicht. Aber gehen wir mal davon aus, wenn das der Verkäufer zugesagt hat, dass alles in Ordnung ist, dass er die Gewährleistungsansprüche nicht schriftlich wegbedunden hat. Diesfalls hat er für Gebrauchstauglichkeit gerade zustehen.


    Kurze Nachfrage: den Originalauspuff hat er nicht mitgegeben?


    Ach ja, ich hoffe, Du hast den Mangel umgehnd und mit eingeschriebenem Brief gerügt

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Hi und danke für die schnelle Antwort.


    Doch, den original Auspuff habe ich auch bekommen, jedoch war der Akrapovic natürlich auch ein Kaufargument.

    Höchste Zeit sich zu erheben, endlich aufzustehen und diesem feigen Schiss von Leben, 'bisschen was es braucht zu geben!
    -Moses Pelham-

  • Na, dann kannst es in einem zwischenmenschlichen Gespräch mal mit einer Minderung (Kaufpreisreduzierung) versuchen. Aber viel Hoffnung würde ich mir nicht machen - sofern der Preis auch ohne den Zusatztopf einigermassen im Rahmen lag. Wenn das nichts hilft und Du eine Rechtschutzversicherung hast , kannst Du auch denen die weitere Gesprächsführung überlassen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Nochmals meinen Dank!


    Ich habe dem Verkäufer eben eine freundliche (wirklich freundlich) Nachricht gesendet. Sollte darauf keine Reaktion folgen, oder sich kein Klärungsgespräch ergeben, werde ich ihn per einschreiben Rügen und im Zweifel wirklich meine Rechtschutz damit beauftragen.


    Sehr schade und sehr ärgerlich.. aber gut, daraus lernt man dan auch... Schade, dass es auf die Tour sein muss.


    LG

    Höchste Zeit sich zu erheben, endlich aufzustehen und diesem feigen Schiss von Leben, 'bisschen was es braucht zu geben!
    -Moses Pelham-

  • EInfach zur Orientierung: Einen entdeckten Mangel muss man sofort Rügen. Die Beweislast, diese Frist gewahrt zu haben liegt bei Dir!

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ich habe folgende Frage, hat der Verkäufer Dir ein Beiblatt für den Akrpovic Auspuff mitgegeben? Wenn nein, kannst Du von ihm verlangen, dass er Dir dieses noch nachreicht. Damit wärst Du dann legal unterwegs. Wenn Du das Beiblatt bereits erhaltne hast, dann solltest Du damit fahren können. Auf dem Beiblatt muss einerseits der Auspuff (mit e-Nummer spezifiziert) und andererseits die Rahmennummer Deiner Monster aufgeführt sein.


    Wenn er das Beiblatt nicht beibringen kann, dann kannst Du Minderung verlangen, zumindest Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines Beiblattes, sofern das möglich ist.


    Und vor einem langen REchtsstreit, versuche doch den Auspuff zu verkaufen und kauf Dir danach einen konformen Auspuff mit Beiblatt.


    Ach ja, da Du heute erfahren hast, dass der Auspuff nicht für Deine Monster vorgesehen ist, kannst Du heute oder auch morgen den Verkäufer schriftlich informieren. Brief mit A plus sollte reichen, da kannst Du auch nachweisen, dass der Brief zugestellt wurde. "Sofort" heisst einfach so rasch als möglich.

  • Auch dir vielen Dank für die Antwort.


    Inzwischen haben wir uns auch tatsächlich schon gütlich geeinigt.


    Das Beiblatt hatte er mir auch mit gegeben.. Die Nummer passt natürlich zu der vom Auspuff, aber nicht zur Fahrgestellnummer, wie ich eben auch geprüft habe und ebenfalls vom Aussteller des Zertifikates bestätigt wurde.


    Sehr ärgerlich.. Er meinte selbst gerade, er sei 2x von der Polizei angehalten worden und es hätte immer alles gepasst.

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    -Moses Pelham-