Blinker und Piepser

  • Hallo zusammen

    In Zeiten von ChatGPT hole ich mir mal Infos aus dem reellen Leben:

    Wie mache ich einem Nicht-Töfffahrer klar, dass in der Schweiz Bilnkerpiepser verboten sind? Der Typ beruft sich auf die Regeln für den Bilnker im Auto, dort darf es klicken, piepsen, pupsen wie beliebig. Aber das ist Innen. Aussensignale sind halt was anderes.

    Vielleicht hat sogar jemand eine Geschickte aus dem Strassenverkehrsamt oder Verkehrskontolle.

    Dankr für jeden Input.

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  • Aber auf was berufst du dich? hast du ein Gesetzestext bzw. eine offizielle Verordnung zur Hand?


    Man muss nicht alle belehren, ich mache das zwar auch gerne aber manchmal ist es vergebene Mühe :winking_face:

  • Schau mal hier:
    Art. 79 Richtungsblinker

    1 Richtungsblinker müssen bei klarer Sicht nachts wenigstens auf 300 m und tagsüber wenigstens auf 100 m sichtbar sein, ohne zu blenden.

    2 Die Richtungsblinker müssen spätestens eine Sekunde nach dem Einschalten aufleuchten und eine Blinkfrequenz von 90 ± 30 pro Minute aufweisen. Sie müssen je Seite vorn, seitlich und hinten gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.

    3 Eine Kontrolleinrichtung muss die Funktion anzeigen. Sie kann akustisch oder optisch oder beides sein.

    4 Die allgemeinen Anforderungen an die Lichter nach Artikel 73 gelten sinngemäss.


    Erlaubt, das piepsen ist für den Fahrer.
    BTW: schon oft im Strassenverkehr gehört an Rollern vornehmlich.

    Das hat mir Gemini auch sofort angezeigt, aber trotzdem nochmals nachgelesen.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Sorry das ist unter Kapitel 9. Beleuchtung.

    Da wird nirgends nur von Autos geschrieben. Dementsprechend denke ich es ist erlaubt.

    Art. 82 geht um anderes.

    Frag dein STVA oder die MFK an, dann weisst Du es mit ziemlicher Sicherheit.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Also bei so Yamaha Rollern 125ccm klackt es ja auch elektronisch sozusagen als imitiertes Blinker Relais wie bei Autos. Ob es nun laut klackt oder piepst ist wohl also egal. Ob man es braucht ist die andere Frage.

    Wenn du einen Pikachu-Helmüberzug hast, werde ich dir nicht zurückwinken. :clown_face:

  • Beim Elektroroller vom Arbeitskollegen, ich glaube eine Kymco, piepst es beim Blinken. Wird wohl legal sein, wenn der Roller so ausgeliefert wird.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol: