Allgemeine Streetfighter Umbauten

  • Hallo Zusammen

    Ich bin nun seit längerem am zusammensuchen von Infos. Auch hier habe ich schon viel gesucht und gelesen, jedoch noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden.
    Ich dachte nun ich eröffne mal die Diskussion, vielleicht hat ja jemand dazu was...

    Ich möchte einen Sportler umbauen. Nicht zu einem klassischen Fighter aber in eine ähnliche Richtung.

    Mein grössten zwei Punkte welche mir Kopfzerbrechen machen, ist der Heckrahmen und der Auspuff.

    Natürlich möchte ich den Heckrahmen kürzen.:smirking_face: Natürlich habe ich noch kein DTC oder ähnliches dafür gefunden.:expressionless_face: Es gibt jedoch Stimmen die behaupten, dass es teilweise als ein nicht tragendes Teil angesehen wird, und daher Schweissarbeiten, Kürzungen usw. zwar Prüfpflichtig sind, jedoch keine Einzelabnahme erfordern. Selbstverständlich das ganze im Rahmen der ASA-Bibel. Also schrafe Kanten usw...

    Beim Auspuff ist das ein ähnliches Problem. Ich möchte weder den Kat entfernen, noch den Auspuff lauter oder dergleichen haben. Ich möchte ihn lediglich anders verlegen. Vielleicht wird er dadurch sogar länger, was ihn bekanntlich leiser macht. Gehört habe ich hier schon Fällen, bei denen solch ein Auspuff akzeptiert wurde.

    Nun bin ich auf der Suche nach Erfahrungsberichten, Tipps und ähnlichem. Vielleicht sogar jemand, der schon mal sowas gemacht hatte?

  • Ich habe mich früher, vor 13 Jahren oder so stark für Streetfighter Umbauten interessiert.

    (insbesondere der "Mad I" by Destroyer Custom Hayabusa Umbau fand ich total porno :smiling_face_with_heart_eyes:)


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    Hatte damals eine 1200er Bandit welche ich gerne Richtung Fighter umgebaut hätte.

    Ich habe mich dann mit https://www.streetfighters-switzerland.com/ in Verbindung gesetzt und nach ein bisschen Austausch mit den Jungs schnell gemerkt, dass die Schweizer Gesetze nicht sonderlich Fighter Freundlich sind.
    Damals war einiges möglich, lang nicht soviel wie in anderen Ländern, aber doch ein paar Sachen. Schlussendlich war mir der Spass zu teuer und ich habe die Pläne wieder verworfen.

    Am besten fragst du da mal nach, die kennen sich wirklich gut aus.

    Das Ganze lässt ich grad in lange vergessenen Erinnerungen schwelgen und ich fühl mich etwas alt :face_with_tears_of_joy:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bandit (26. Juli 2025 um 09:03)

  • So was in der Art wäre auch mein vorhaben. Nicht ganz so Agressiv aber ähnlich :winking_face:

    Nun habe ich mich noch etwas informiert. So wies aussieht, kann ich mir den Umbau mit dem Heckrahmen abschminken. Anscheinend sind alle Heckrahmen mit dem Fahrerplatz als tragend angesehen. Dabei brauchts eine Torionsprüfung nachher und schon sind 6000 CHF weg...:loudly_crying_face:

    Naja... mit denen hatte ich bisher noch kein Kontakt aber werde nächstens mich dort mal noch informieren. Befürchte aber das ganze wird nicht ganz so einfach...

  • Ich meine schon den Fahrersitz. Also den Sozius würde ich entfernen und auf diesen verzichten, aber der Heckrahmen ist hald das ganze mit Fahrer und Sozius:grinning_face_with_sweat:

  • Aus meiner Erfahrung zum Thema Heckrahmen:
    Tragend ist grundsätzlich der Hauptrahmen – also das Bauteil, das die strukturelle Stabilität des Fahrzeugs sicherstellt.

    Nicht tragend sind beispielsweise bei vielen älteren Motorrädern separate Heckrahmen oder Sitzgestelle, die lediglich am Hauptrahmen angeschraubt sind und keine tragende Funktion im Sinne der Fahrzeugstruktur übernehmen.

    Auf Nachfrage - für meinen Umbau - beim Stva (Zürich) wurde mir gesagt, dass so ein verschraubter Heckrahmen als nicht tragendes Bauteil eingestuft wird (wobei man dazusagen muss: Die Sichtweise kann je nach Prüfer etwas variieren – deshalb am besten immer direkt mit der zuständigen Stelle Rücksprache halten)...

    Sobald sicherheitsrelevante Bauteile wie zum Beispiel die hinteren Federbeine an diesem Heckrahmen befestigt sind, gilt das Ganze nicht mehr als rein „nicht tragend“. In dem Fall greifen zusätzliche Vorschriften, und Änderungen werden prüfpflichtig – inkl. entsprechender Dokumentation und Abnahme.

    Zum Auspuff... jegliche Änderung an der Abgasanlage muss abgenommen werden – auch wenn es „nur“ um die Verlegung geht. Da wirst du kaum jemanden finden, der so etwas ohne Gutachten (z. B. DTC, Geräusch- und/oder Abgasprüfung) durchwinkt.

    Mein Tipp: Vor dem Umbau unbedingt mit der Prüfstelle (z. B. StVA, DTC oder FAKT) klären, wie die betroffenen Komponenten bei deinem Motorrad eingestuft werden. Das erspart dir im Zweifel viel Aufwand :nerd_face: :upside_down_face:

  • Genau so wie Du das beschreibst habe ich das gehört. Bei meinem Bike wäre das mit dem Federbein auch nicht der Fall. Also rein der Rahmen für Fahrer und Sozius.
    Als ich jedoch mal nachgefragt habe beim STVA, meinte dieser dass der Heckrahmen auch nicht verändert werden darf, konnte aber nichts zu tragend oder nicht sagen. Deshalb wollte ich das genau abklären. Für einen Umbau möchte ich das schon schriftlich haben bevor ich den Rahmen zersäge:face_with_tears_of_joy:
    In den Richtlinien steht ja unter Ziffer 4.6.2, wie man mit nicht tragenden Teilen umgeht, aber was nun wirklich tragend ist und was nicht konnte mir noch niemand schriftlich geben...

    Die frage ist wer das wirklich einstufen kann... Ist eine Aussage vom DTC genug überzeugend für das STVA?:thinking_face:

  • Die frage ist wer das wirklich einstufen kann... Ist eine Aussage vom DTC genug überzeugend für das STVA?:thinking_face:

    Eventuell könnte es hilfreich sein, wenn du eine schriftliche Bestätigung vom DTC erhältst, dass dein Vorhaben aus ihrer Sicht nicht prüfpflichtig ist (DTC-Gutachten) – sie kennen sich ja auch mit den relevanten Normen aus. Ob sie eine solche Bestätigung ausstellen, kann ich dir jedoch nicht sagen. Ob diese Bestätigung schlussendlich von einem Prüfer des Strassenverkehrsamts akzeptiert wird, müsstest du direkt beim Strassenverkehrsamt abklären.

    Ein weiterer möglicher Weg wäre über den Motorradhersteller, der dir gegebenenfalls bescheinigen könnte, ob der Umbau die Hauptstruktur beeinflusst. Solche Bescheinigungen werden jedoch erfahrungsgemäss nur sehr selten ausgestellt, da der Hersteller in diesem Fall selbst die Haftung übernehmen würde.