Es geht um ein Motorrad mit Baujahr 1950, der Typenschein ist von 1947, der Fahrzeugausweis existeirt nach 75 Jahren logischerweise nicht mehr. Motorrad ist nicht importiert, sondern wurde schlicht und einfach auf dem Dachstock vergessen und nach 75 Jahren wieder gefunden das Ding war sogar noch in alten Zeitungen aus den 50er Jahren eingepackt. Nun im schweizer Typenschein dieses Modells (das Modell war von 1947 bis 1957 in Produktion und somit gibts da halt den standart Typenschein von 1947 bei den entsprechenden Ämtern zum Download) ist kein Lärmgrenzwert aufgeführt, überhaupt gibts da keine Vorschriften bezüglich irgendwelchen Lärmemissionen.
Heisst das jetzt für die Zulassung, dass das Motorrad weil es von 1950 ist und der Typenschein von 1947 ist, dass es für das Motorrad keine Lärmgrenzwerte gibt ? Weiss da einer von euch evt was dazu ?
Grüsse