1. Startseite
    1. Updates und Infos
    2. Shoutbox
    3. Forenregeln
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  3. Galerie
    1. Alben
    2. Videos
    3. Karte
  4. Kalender
    1. Anstehende Termine
    2. Karte
  5. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Mitgliedersuche
  6. Marktplatz
  7. Lexikon
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Termine
  • Galerie
  • Seiten
  • Marktplatz-Eintrag
  • Lexikon
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. Allgemein
  3. Gesetze und Prüfungen

Lärmvorschriften der 50er Jahre ?

  • Carito Briante
  • 21. August 2025 um 13:50
  • Erledigt
  • Carito Briante
    Anfänger
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12
    Motorrad
    SR500, Triumph Scrambler, Panigale V4, CRF450L,
    • 21. August 2025 um 13:50
    • #1

    Es geht um ein Motorrad mit Baujahr 1950, der Typenschein ist von 1947, der Fahrzeugausweis existeirt nach 75 Jahren logischerweise nicht mehr. Motorrad ist nicht importiert, sondern wurde schlicht und einfach auf dem Dachstock vergessen und nach 75 Jahren wieder gefunden das Ding war sogar noch in alten Zeitungen aus den 50er Jahren eingepackt. Nun im schweizer Typenschein dieses Modells (das Modell war von 1947 bis 1957 in Produktion und somit gibts da halt den standart Typenschein von 1947 bei den entsprechenden Ämtern zum Download) ist kein Lärmgrenzwert aufgeführt, überhaupt gibts da keine Vorschriften bezüglich irgendwelchen Lärmemissionen.

    Heisst das jetzt für die Zulassung, dass das Motorrad weil es von 1950 ist und der Typenschein von 1947 ist, dass es für das Motorrad keine Lärmgrenzwerte gibt ? Weiss da einer von euch evt was dazu ?


    Grüsse

  • shphil
    Erleuchtet
    Reaktionen
    825
    Beiträge
    1’495
    • 21. August 2025 um 16:47
    • #2

    Gute Frage....

    Ich würde die dem Strassenverkehrsamt stellen. Wie kommt das Fahrzeug zu seinem Fahrzeugausweis ? War es vielleicht mal eingelöst? Wo? Kann man dort ev. noch eine Kopie erstellen? etc...

    Die Strassenverkehrsämter sind nicht immer die nettesten, aber die Experten sehen sicher gerne einen Oldtimer...

    toeff2smilie_Hagrid_motorradsmilie_girl_179smiley3073

    warmal: Suzuki TS125, Honda CM125, Honda CB750 F1, BMW R80 GS, Suzuki LS650, Kawasaki ER6n

    ist: BMW R 1200 R LC

  • Enton1996
    Profi
    Reaktionen
    327
    Beiträge
    296
    Motorrad
    Yamaha RN22 R1
    • 21. August 2025 um 17:06
    • #3

    Achtung keine Gewähr: Grundsätzlich gelten die Vorschriften des Zeitpunkts der ersten inverkehrssetzung. Wenn es zum Zeitpunkt der 1. inv. Also keine derartigen Vorschriften im Land der 1. inv. gab, dann kann das so laut seit wie ein Space Shuttle.

    Ein Freund von mir hat einen Fiat 500 von 1960 wieder zum Leben erweckt. Der hat keine Sicherheitsgurte. Waren damals nicht vorgeschrieben, somit muss man die auch nicht nachrüsten. Wäre bei meinem eigenen Oldtimer mit Katalysator ja sonst genau dasselbe.

    Am besten mal höflich beim Strassenverkehrsamt nachfragen.

    Wenn du einen Pikachu-Helmüberzug hast, werde ich dir nicht zurückwinken. :clown_face:

  • Stefan-MV
    Erleuchtet
    • TF Unterstützer
    Reaktionen
    657
    Trophäen
    1
    Beiträge
    1’226
    Motorrad
    MV Agusta F4 RR // MV Agusta Brutale 675 // Honda Rebel 125 Bobber
    • 21. August 2025 um 17:15
    • #4

    Fällt vielleicht unter Bestandsschutz und es gelten die Vorschriften zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrssetzung. Ist ja wie mit den zwei Rückspiegel, usw

    "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo, irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt das die Nummer hier in die Hose geht"

    Zitat treedz: Ja, du hast recht. :face_with_tears_of_joy:

  • Carito Briante
    Anfänger
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12
    Motorrad
    SR500, Triumph Scrambler, Panigale V4, CRF450L,
    • 21. August 2025 um 18:47
    • #5
    Zitat von shphil

    Gute Frage....

    Ich würde die dem Strassenverkehrsamt stellen. Wie kommt das Fahrzeug zu seinem Fahrzeugausweis ? War es vielleicht mal eingelöst? Wo? Kann man dort ev. noch eine Kopie erstellen? etc...

    Die Strassenverkehrsämter sind nicht immer die nettesten, aber die Experten sehen sicher gerne einen Oldtimer...

    Also so wie ichs verstanden habe, hat das Strassenverkehrsamt vor 1986 oder so (nicht mehr ganz sicher welches jahr ganz genua aber auf jedenfall viele jahre später als 1950) angefangen die Farzeugausweise bzw eine kopie davon zu archivieren. Von dem her gibts dazu sehr warshceinlich keine Kopie, und der originale Fahrzeugausweis ist logischerweise schon lange verschollen. Ob das eingelöst war ? Ja warschienlich schon vor X Jahrzehnten, aber auch wenn gibts davon weder das Papier noch ein Doublikat bei nem Amt. Tia ich würd halt gerne noch ne andere Meinung haben als die der "Gegenpartei" wenn ich das mal so sagen darf.

  • Carito Briante
    Anfänger
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12
    Motorrad
    SR500, Triumph Scrambler, Panigale V4, CRF450L,
    • 21. August 2025 um 18:57
    • #6
    Zitat von Enton1996

    Achtung keine Gewähr: Grundsätzlich gelten die Vorschriften des Zeitpunkts der ersten inverkehrssetzung. Wenn es zum Zeitpunkt der 1. inv. Also keine derartigen Vorschriften im Land der 1. inv. gab, dann kann das so laut seit wie ein Space Shuttle.

    Ein Freund von mir hat einen Fiat 500 von 1960 wieder zum Leben erweckt. Der hat keine Sicherheitsgurte. Waren damals nicht vorgeschrieben, somit muss man die auch nicht nachrüsten. Wäre bei meinem eigenen Oldtimer mit Katalysator ja sonst genau dasselbe.

    Am besten mal höflich beim Strassenverkehrsamt nachfragen.

    Ja es gilt immer das alte recht, die Frage bezieht sich mehr darauf woher die Werte im Fahrzeugausweis herkommen. Ich vermute mal die kommen vom Typenschein. Der Typenschein wird einem Hersteller/Importeur für einen bestimmten Fahrzeugtyp / Fahrzeugmodell ausgestellt. Das sollte eigentlich heissen dass wenn im Typenschein nichts zu ner Lärmgrenze steht, dann wird wohl auch im Fahrzeugausweis nichts eingetragen werden. Ob das so aber stimmt weis ich nicht.

  • Enton1996
    Profi
    Reaktionen
    327
    Beiträge
    296
    Motorrad
    Yamaha RN22 R1
    • 21. August 2025 um 19:28
    • #7
    Zitat von Carito Briante
    Zitat von Enton1996

    Achtung keine Gewähr: Grundsätzlich gelten die Vorschriften des Zeitpunkts der ersten inverkehrssetzung. Wenn es zum Zeitpunkt der 1. inv. Also keine derartigen Vorschriften im Land der 1. inv. gab, dann kann das so laut seit wie ein Space Shuttle.

    Ein Freund von mir hat einen Fiat 500 von 1960 wieder zum Leben erweckt. Der hat keine Sicherheitsgurte. Waren damals nicht vorgeschrieben, somit muss man die auch nicht nachrüsten. Wäre bei meinem eigenen Oldtimer mit Katalysator ja sonst genau dasselbe.

    Am besten mal höflich beim Strassenverkehrsamt nachfragen.

    Ja es gilt immer das alte recht, die Frage bezieht sich mehr darauf woher die Werte im Fahrzeugausweis herkommen. Ich vermute mal die kommen vom Typenschein. Der Typenschein wird einem Hersteller/Importeur für einen bestimmten Fahrzeugtyp / Fahrzeugmodell ausgestellt. Das sollte eigentlich heissen dass wenn im Typenschein nichts zu ner Lärmgrenze steht, dann wird wohl auch im Fahrzeugausweis nichts eingetragen werden. Ob das so aber stimmt weis ich nicht.

    So hätte ich das jetzt auch gesehen. Aber eben: Strassenverkehrsamt.

    Wäre gespannt auf die Auflösung!

    Wenn du einen Pikachu-Helmüberzug hast, werde ich dir nicht zurückwinken. :clown_face:

Benutzer online in diesem Thema

1 Besucher

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™