Sturz bei Probefahrt

Das Töff-Forum Team wünscht euch allen ein frohes Fest, und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auf viele weitere gemeinsame, unfallfreie Kilometer im 2026!
  • Hier kommt der erste Lacher 2026:

    Ich bin seit 5 Jahren nicht mehr auf einem Bike und habe mir gedacht, es wird langsam Zeit für einen sanften Wiedereinstieg. Habe eine Suzuki GS 500 gefunden, Inserat sieht gut aus. Gehe das Ding Probefahren und auf einer Nebenstrasse haut es mich auf Glatteis um... Lenker verbogen, Bremsflüssigkeitsbehälter beschädigt, Auspuff verkratzt, sonst paar Kratzer. Händler schlägt vor Kaufpreis plus 500 Reparatur...

    Natürlich Zahle ich die Reparatur (Selbstbehalt der Versicherung wäre ja auch ca. so viel), aber hier meine Frage: Kann ich jetzt wegen Wertverminderung verhandeln? Also Reparatur bezahlen aber den Preis runterhandeln, weil ich umgefallen bin?

    Meinungen?

  • Super idee, probier ich gleich nächsten Dienstag aus,

    Direkt zum nächsten Händler, Motorrad Probefahren, schauen dass 0chf im Selbstbehalt der Vollkasko sind, und dann direkt hinlegen und mit Preisminderung kommen!

    FRNX015 > Franxx 015
    Z000 > Ziemlich - 0 Vorbereitung, 0 Plan, 0 Budget (Verkauft)
    SG-x06 Sleipnir > Symphogear

  • Leute kommen auf Ideen...:öm:......wo soll da die Wertminderung sein , wenn es zu 100% repariert sein wird...mit 0.0 Folgen im künftigen Betrieb...


    oder im Übertragenen Sinn heisst das , dann auch:

    Unfallbonus: Ich lege meine Maschine hin lasse sie reparieren und der Mech zieht mir noch den Unfallbonus jeweils ab.......:smiling_face_with_hearts:

    ..

    mach langsam es eilt

    7 Mal editiert, zuletzt von chrigi2025 (25. Januar 2026 um 06:16)

  • Naja, hingelegt ist hingelet und somit sicher nicht mehr neu. Kommt hinzu, dass nicht jeder kosmetische Schaden behoben sein wird. Insofern kann die Maschine nicht mehr zum Neuwert über den Ladentisch. Die Frage ist also schon interessant - allerdings dass gerade der Unfallverursacher davon profitieren soll? Grenzt dann schon an Rechtsmissbrauch.

  • alles was vorne durch angeschraubt ist kann 100% neuwertig ersetzt werden...punkt.....ein möglich anderer Käufer sieht und merkt davon nix und nada eben, wie sollte er auch.....und der Händler bietet die üblichen Neuware - Garantie

    und gröberes wird hier aber käumlichst Schadengenommen haben...

    nun hier scheint es eine Occ. zu sein ? ? Auch da schaut der Mech. dass er nicht Rückwärts macht. unterm Strich........wenn man bedenkt, dass die Zeiten von fetten Margen bei Neufahrzeugen schon länger vorbei sind...


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    lang ists her die guten " alten swissbikers" Zeiten


    es gab mal ein Sporthobel/ Naked/ Enduro-Kurvenwetzer nach dem ihn die Rennleitung nicht das erste mal ordentlich rapportiert hatte ,dank eines Fotos , wollte er ruhiger werden und mietete sich zu Testzwecken eine Harry.........

    brachte sie aber scheinbar " unten rum" hübsch verkratzt zurück weil ihn die mangelnde Schräglagenfreiheit trotzallem wenig kümmerte....bzw. er fuhr halt wie gewohnt.....

    es blieb dann nicht bei einer völlig unverbindlichen Tages/ Weekendmiete......sondern........er musste sie dann kaufen da sie für den Händler , selbst auch als mögliche gute Vorführ- Occasion zu wüst drein schaute ( z.B. bei manchen Harrys ķommt kurz nach der Fussraste bereits der Auspuff) .....dafür wurde ihm nix repariert bzw. Teile ersetzt.......die ev. genauen Konditionen erzählte er dann nicht im Forum....ich denke es gab auch keine ausser, dass ihm wie üblich in solch einem Fall die Miete angerechnet - abgezogen wurde.....

    mach langsam es eilt

    21 Mal editiert, zuletzt von chrigi2025 (25. Januar 2026 um 05:46)

  • huch...das wichtigste vergessen.....

    was kostet schon wieder so ein Auspuff erst noch ohne Arbeit ? ? ? Wenn man Glück hat kosten ja von Dritthersteller solche Teile bereits mind 500.-

    Wieviel Arbeit macht einen Lenker wechseln bis die ganzen Armaturen weg / wieder drann sind ? das Röhrchen alleine ist ja glaub schon fast Naseneasser im Preis .


    oder was beinhalten diese 500 .- Reparaturkosten überhaupt ?

    mach langsam es eilt

    2 Mal editiert, zuletzt von chrigi2025 (25. Januar 2026 um 07:14)

  • Wenn die Vollkasko des Händlers für die Reparatur aufkommt, finde ich Kaufpreis + 500 durchaus nett. Hast ihm ja schliesslich das Bike beschädigt. Und wenn man das Beschriebene seriös repariert oder ersetzt, kostet das sicher 2000.- aufwärts.

    Oder zahlt das deine Privathaftpflicht? Würde mich interessieren, wer da haften muss?

    Meine Tour-Videos auf YT

  • alles was vorne durch angeschraubt ist kann 100% neuwertig ersetzt werden...punkt.....ein möglich anderer Käufer sieht und merkt davon nix und nada eben, wie sollte er auch.....und der Händler bietet die üblichen Neuware - Garantie

    Und trotzdessen hatte er einen Unfall damit und darf das Kfz somit nicht mehr als Unfallfrei verkaufen, was wertmindernd ist/sein kann...

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Naja er hat ja gesagt es kommt ein Lacher, hoffe mal er meinte nicht den Umfaller, das kann ja jedem mal passieren :winking_face:

    Würde auch meinen, er macht hier ein zumindest nicht schlechtes Angebot. Wenn dir das Motorrad gefällt, wieso nicht annehmen. So ein Umfaller macht das Motorrad auch nicht schlechter, es wird ja repariert.

    Würde aber auch meinen der Umfaller verpflichtet jetzt nicht zum Kauf. Natürlich kannst du auch ablehnen und die Versicherung bezahlt alles, dafür ist die ja da, da wirdst du nicht der erste sein dem das passiert.

    Deine Idee deswegen jetzt den Preis zu drücken ist aber daneben.

  • Ein Umfall(er) ist nicht zwingend ein Unfall. Nur so mal als Einwand

    Ich peröhnlich gehe bei einem Occasionstöff immer davon aus, dass er mal Bodenkontakt hatte. :winking_face:

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Ein Umfall(er) ist nicht zwingend ein Unfall. Nur so mal als Einwand

    Naja also laut seiner Beschreibung und was alles kabutt ist: "Lenker verbogen, Bremsflüssigkeitsbehälter beschädigt, Auspuff verkratzt, sonst paar Kratzer" war es wahrscheinlich ein kleiner Ausrutscher bei niedriger Geschwindigkeit.

    Aber auch da, muss der Händler das Motorrad als "Unfallfahrzeug" ausgeben, falls explizit danach gefragt wird. Oder irre ich mich da meine Lieben Anwälte?

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Bei der ganzen Geschichte fällt mir der folgende Vergleich ein: :winking_face:

    • Ich entjungfere eine Jungfrau.
    • Anschliessend bringe ich sie zurück zu Papa --> kaputt...
    • Papa lässt eine Hymenrekonstruktion machen.
    • Ich klopfe wieder an die Türe, bitte um die Hand der Tochter, mit dem Einwand, dass die Mitgift nun aber grösser sein muss. Obwohl wie "neu" war sie ja bereits einmal entjungfert.

    Moralisch bist Du nicht verpflichtet die Maschine zu kaufen, da gibt es Versicherungen.
    Aber nach einem selbst verschuldeten Sturz noch um einen Rabat bitten, finde ich schon sehr dreist. Da wäre ich nie auf die Idee gekommen.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Ein Umfall(er) ist nicht zwingend ein Unfall. Nur so mal als Einwand

    Naja also laut seiner Beschreibung und was alles kabutt ist: "Lenker verbogen, Bremsflüssigkeitsbehälter beschädigt, Auspuff verkratzt, sonst paar Kratzer" war es wahrscheinlich ein kleiner Ausrutscher bei niedriger Geschwindigkeit.

    Aber auch da, muss der Händler das Motorrad als "Unfallfahrzeug" ausgeben, falls explizit danach gefragt wird. Oder irre ich mich da meine Lieben Anwälte?

    Richtet sich die Frage an den Anwalt des Käufers oder an den Anwalt des Verkäufers?

    Kirjoitan tänne vain suomalaisille sukulaisilleni ja ystävilleni.