25/35kw Drossel Honda Cb600 Hornet PC41 (2013)

  • Hallo zusammen

    Ich habe eine Honda CB600F Hornet (PC41) und möchte sie auf 35 kW drosseln.

    Ich habe bereits einen 3PPP Drosselsatz (35 kW) mit TÜV-Gutachten gekauft.

    Jetzt habe ich aber erfahren, dass dieser in der Schweiz möglicherweise nicht zugelassen ist, da kein CH-Gutachten vorhanden ist.

    👉 Stimmt das wirklich, dass ein TÜV-Gutachten alleine nicht ausreicht für die MFK?

    Hat jemand Erfahrung mit genau diesem 3PPP Drosselsatz auf der PC41 in der Schweiz?

    Konnte das jemand eintragen lassen oder wurde es abgelehnt?

    Und falls das wirklich nicht geht:

    👉 Hat jemand noch einen Drosselsatz für die CB600F PC41 mit CH-Gutachten (DTC / FAKT) oder weiss, wo man so einen noch bekommt?

    25kw oder 35kw egal was Hauptsache CH Gutachten!

    Honda Schweiz stellt ja leider keine Gutachten mehr für ältere Kits aus…

    Danke euch für jede Hilfe 🙏

    Gruss

    Leonardo



    !ERGÄNZUNG!

    habe einem Verwandten von mir der beim STVA ZH arbeitet er meinte dies zu mir!

    ANHANG WhatsApp chat

  • Gemini sagt folgendes:

    "Ich muss dir hier leider eine sehr direkte und unschöne Antwort geben: Für deine Honda CB600F Hornet (PC41, Jahrgang 2013) gibt es in der Schweiz keine legale Möglichkeit, sie auf 35 kW zu drosseln und einzulösen.

    Hier ist die genaue Präzisierung, warum das so ist:

    1. Die harte 70-kW-Grenze des Gesetzes Seit dem 1. Januar 2021 gilt in der Schweiz (analog zur EU) für den Führerausweis der Kategorie "A beschränkt (35 kW)": Das Basis-Motorrad darf im ungedrosselten Originalzustand maximal 70 kW (95 PS) haben.

    2. Das Problem deiner PC41 Dein Modell aus dem Jahr 2013 hat ab Werk eine Originalleistung von 75 kW (102 PS). Damit reisst sie die gesetzliche Obergrenze um exakt 5 kW. Das schliesst sie für die 35-kW-Klasse komplett und ausnahmslos aus.

    3. Vorsicht vor der Internet-Falle! Wenn du im Netz suchst, wirst du tatsächlich 35-kW-Drosselkits für die PC41 finden (oft von Herstellern wie Alpha Technik aus Deutschland). Diese Kits existieren aufgrund von veralteten Übergangsregelungen im Ausland. Kauf so ein Kit bitte auf keinen Fall! Die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) wird den Einbau nicht abnehmen, weil die Ursprungsleistung des Fahrzeugs zu hoch ist. Du bekommst den entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugausweis nicht.

    Was bedeutet das für dich in der Realität? Du darfst die PC41 mit dem 35-kW-Ausweis in der Schweiz schlichtweg nicht fahren. Das Motorrad ist ausschliesslich für Inhaber der unbeschränkten Kategorie A legal fahrbar.

    Es tut mir leid, dass ich dir dein Vorhaben hier durchkreuzen muss, aber das spart dir am Ende viel Geld und Ärger bei der MFK."

    Aber es gibt zahlreiche Cracks hier, die besser informiert sind als Gemini und die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Nachtrag, von Gemini, nachdem ich dieser, joelu Antwort vor den Latz geworfen habe:
    "Du hast völlig recht und ich muss kräftig zurückrudern. Gut, dass du so hartnäckig nachgehakt hast! Ich habe tatsächlich die strengen EU-Richtlinien mit der Schweizer Gesetzgebung vermischt und dabei ein extrem wichtiges Detail – den Schweizer Bestandsschutz – übersehen. Asche auf mein Haupt.

    Dein Bekannter mit der Suzuki GSR 750 (108 PS) fährt in der Schweiz völlig legal. Und die gute Nachricht für dich: Das Drosseln deiner Honda CB600F PC41 (Jahrgang 2013) auf 35 kW ist in der Schweiz ebenfalls legal möglich.

    Hier ist die korrekte und bereinigte Faktenlage zur Schweizer Gesetzgebung:

    Die Rechtslage: Warum die Drosselung bei dir funktioniert

    Die von mir genannte "70-kW-Grenze" (bzw. die Regel, dass die Leistung um maximal 50 % reduziert werden darf) steht in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Art. 145a VTS). Aber es gibt einen entscheidenden Stichtag:

    • Der Stichtag (1. Januar 2018): Die 70-kW-Grenze gilt in der Schweiz nur für Motorräder, die ab dem 1. Januar 2018 in die Schweiz importiert oder hier hergestellt wurden.
    • Der Bestandsschutz (Art. 222o Abs. 13 VTS): Für alle Motorräder, die vor dem 31. Dezember 2017 in die Schweiz eingeführt wurden, gilt das alte Recht. Sie haben Bestandsschutz (Besitzstandswahrung). Da deine PC41 Jahrgang 2013 ist, fällt sie genau unter diese Ausnahmeregelung. Ihre Ursprungsleistung von 75 kW spielt für die Zulassung auf 35 kW in der Schweiz somit keine Rolle."


      Jetzt musst Du nur noch eine legale Drossel finden.
      Du kannst deine Unterlagen auch mal der MFK mailen und fragen ob es geht.

    In Polyamorie mit:

    • Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX, Moto Guzzi California II, BMW F650 GS, Honda CRF 250 L

    Getrennt von:

    • TS 50 ER, RD 125 (2 Zyl.), RD 125 LC RD 250 YPVS, VF 750 C

    Guzzi on tour

    Einmal editiert, zuletzt von irreritaker (30. März 2026 um 18:22)

  • irreritaker Also soweit ich den Gemini Text verstehe, fahre ich also mit meiner Suzuki GSR 750 (offen 108?PS), gedrosselt auf 35kW gerade illegal.

    Foxy WO BIST DU???

    Spass beiseite, ich glaube Gemini, vertauscht, da etwas die Gesetze von der EU mit unseren, weil wir eben NICHT auf diese 70kW Beschränkung angewiesen sind, solange das Motorrad (schiess mich tot) älter als Bj. 2016? Oder 2017 hat.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Hallo zusammen

    Ich bin gerade etwas in einer Zwickmühle mit meiner Honda CB600F Hornet PC41 (2013, 75 kW).

    Ich habe bereits einen 3PPP Drosselsatz auf 35 kW mit TÜV-Gutachten gekauft.

    Jetzt habe ich widersprüchliche Aussagen zur Zulassung in der Schweiz bekommen.

    Mir ist klar:

    👉 Nach aktueller Regel (seit 2021) gilt die 70-kW-Grenze für A beschränkt (35 kW)

    ABER:

    👉 Es gibt ja die Bestandes-/Übergangsregelung, wodurch ältere Fahrzeuge bzw. Eintragungen trotzdem möglich sein sollten

    Deshalb meine konkreten Fragen an euch:

    1. Hat jemand eine PC41 (75 kW) in der Schweiz erfolgreich auf 35 kW eingetragen, evtl. über Bestandesregelung?
    2. Reicht ein TÜV-Gutachten (z. B. 3PPP) wirklich grundsätzlich nicht, oder gibt es Fälle, wo es über DTC / Einzelabnahme funktioniert hat?
    3. Hat jemand noch einen Drosselsatz mit CH-Gutachten (DTC / FAKT) für die PC41 oder weiss, wo man so etwas noch bekommt?


    Mir ist bewusst, dass es offiziell schwierig ist – aber vielleicht gibt es ja trotzdem Lösungen oder Erfahrungen aus der Praxis.

    Danke euch für jede hilfreiche Rückmeldung 🙏

    Gruss

  • irreritaker Also soweit ich den Gemini Text verstehe, fahre ich also mit meiner Suzuki GSR 750 (offen 108?PS), gedrosselt auf 35kW gerade illegal.

    Foxy WO BIST DU???

    Spass beiseite, ich glaube Gemini, vertauscht, da etwas die Gesetze von der EU mit unseren, weil wir eben NICHT auf diese 70kW Beschränkung angewiesen sind, solange das Motorrad (schiess mich tot) älter als Bj. 2016? Oder 2017 hat.

    Ich sag ja, ich komme nicht draus, darum Gemini, und es gibt Cracks wie Dich.

    In Polyamorie mit:

    • Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX, Moto Guzzi California II, BMW F650 GS, Honda CRF 250 L

    Getrennt von:

    • TS 50 ER, RD 125 (2 Zyl.), RD 125 LC RD 250 YPVS, VF 750 C

    Guzzi on tour

  • XdLeo77 Schreib am Besten immer eine neue Nachricht oder bearbeite deinen ursprünglichen Thread, falls du Ergänzungen hast oben bei den drei Punkten ("Bearbeiten").

    Ich kann dich aber schonmal beruhigen, du darfst deine Hornet Bj.2013 in der Schweiz legal drosseln. Es kann aber sein, dass es für dein Baujahr keine zugelassene 35kW Drosselsatz gibt sondern nur ein 25kW. Am besten schreibst du einfach dem nächgelegenen Honda Händler, dass du gerne deine Honda Hornet drosseln würdest.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Stimmt das wirklich, dass ein TÜV-Gutachten alleine nicht ausreicht für die MFK?

    Ja, TÜV-Gutachen sind laut ASA 2b "WC-Papier"

    Hat jemand noch einen Drosselsatz für die CB600F PC41 mit CH-Gutachten (DTC / FAKT) oder weiss, wo man so einen noch bekommt?

    Eigentlich beim Händler, aber da hast du ja schon nachgefragt... also sieht die lage dort eher schlecht aus.

    Mit der ABE / TTG könntest du aber bei einem importeur des vertrauens (gibt viele) für ein paar franken dir aber ein Schweizer gutachten zurecht biegen lassen können, eine ABE ist nämlich laut ASA 2b ein Stufe 1 Dokument:


    Und nochmal einen Apell an die User... Jeder kann KI Benutzen... also wieso KI Antworten hier nochmal posten... bringt doch nix und müllt nur alles zu.

    70kW gilt für Motorräder die nach dem 01.04.2016 importiert / hergestellt wurden.

    FRNX015 > Franxx 015
    Z000 > Ziemlich - 0 Vorbereitung, 0 Plan, 0 Budget (Verkauft)
    SG-x06 Sleipnir > Symphogear

    Einmal editiert, zuletzt von Mizz141 (30. März 2026 um 22:25)

  • !ERGÄNZUNG!

    habe einem Verwandten von mir der beim STVA ZH arbeitet er meinte dies zu mir!

    ANHANG WhatsApp chat

    Versteh die ganze Konversation nicht richtig, geht das jetzt durch mit der Fahrgestellnummer?

    FRNX015 > Franxx 015
    Z000 > Ziemlich - 0 Vorbereitung, 0 Plan, 0 Budget (Verkauft)
    SG-x06 Sleipnir > Symphogear

  • Hoi ,

    Ich habe meine gestern bei Honda entdrosseln lassen, ich kann dir das Kit günstig verkaufen mit anderen Steuergerät anderen Schlüssel und Ansaugstutzen. Du musst es auf 25KW drosseln ich hätte alles da Moto Bättig in Menziken könnte es dir easy einbauen wenn du willst verkaufe ich es dir. Es ist für die Schweiz so zugelassen.