Liebe Leute, ich habe eine Frage:
Ich habe eine Auspuff komplett Anlage bestellt: Doublefire Carbon, für meine Yamaha MT07 2025 (35KW)
Nun habe ich erfahren, dass auf der Eignungserklärung/Beiblatt zur Auspuffanlage, es vermerkt sein muss, dass es für den Typen MT07 mit 35KW beschränkt ist. Ich habe nun bei Roadsitalia angefragt, ob sie das so auf der Eignungserklärung der Auspuffanlage so vermerken können, damit es in der Schweiz legal eingetragen ist und ich die Anlage so Montieren kann?
Ich möchte natürlich meine MT 07 dann auch offen fahren nach 2 Jahren Prüfungszeit und möchte die Auspuff Anlage auch weiterhin verwenden können. Das sollte ja schon gehen, oder? die können dann auf dem Beiblatt, das neu vermerken und mir ein jeweiliges Beiblatt ausstellen - oder?
Zusätzlich, möchte ich wissen, ob es für die Zulassung in der Schweiz einen NoNoise DB Killer zwingend benötigt. Oder reicht es den üblichen DB-Killer drinnen zu haben der normalerweise geliefert wird. Ich habe die Auspuffanlage ohne NoNoise DB Killer Zusatz gewählt. Und weiss jetzt nicht, ob das so überhaupt legal ist in der Schweiz? Könnt ihr mir bitte helfen, da ich das erste Mal ein Motorrad besitze und Angst habe wichtige Sachen übersehen zu haben.
vielen Lieben Dank für die Unterstützung! ![]()