HEEELP!!! Auspuff Zulassung Fragen

  • Liebe Leute, ich habe eine Frage:

    Ich habe eine Auspuff komplett Anlage bestellt: Doublefire Carbon, für meine Yamaha MT07 2025 (35KW)

    Nun habe ich erfahren, dass auf der Eignungserklärung/Beiblatt zur Auspuffanlage, es vermerkt sein muss, dass es für den Typen MT07 mit 35KW beschränkt ist. Ich habe nun bei Roadsitalia angefragt, ob sie das so auf der Eignungserklärung der Auspuffanlage so vermerken können, damit es in der Schweiz legal eingetragen ist und ich die Anlage so Montieren kann?

    Ich möchte natürlich meine MT 07 dann auch offen fahren nach 2 Jahren Prüfungszeit und möchte die Auspuff Anlage auch weiterhin verwenden können. Das sollte ja schon gehen, oder? die können dann auf dem Beiblatt, das neu vermerken und mir ein jeweiliges Beiblatt ausstellen - oder?

    Zusätzlich, möchte ich wissen, ob es für die Zulassung in der Schweiz einen NoNoise DB Killer zwingend benötigt. Oder reicht es den üblichen DB-Killer drinnen zu haben der normalerweise geliefert wird. Ich habe die Auspuffanlage ohne NoNoise DB Killer Zusatz gewählt. Und weiss jetzt nicht, ob das so überhaupt legal ist in der Schweiz? Könnt ihr mir bitte helfen, da ich das erste Mal ein Motorrad besitze und Angst habe wichtige Sachen übersehen zu haben.

    vielen Lieben Dank für die Unterstützung! :smiling_face:

  • Wie immer: In der Schweiz brauchst du eine Typenbescheinigung. Die muss zum Typenschein deines Motorrades passen. Wenn du den Typenschein des Motorrades änderst (von 35 kw aufmachen = anderer Typenschein), dann muss dein Auspuff auch für diesen Tyenschein gelten. Wenn nicht, Pech gehabt. Anderen kaufen oder Original wieder drauf.

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    warmal: Suzuki TS125, Honda CM125, Honda CB750 F1, BMW R80 GS, Suzuki LS650, Kawasaki ER6n

    ist: BMW R 1200 R LC

  • Willkommen

    Siehe hier: Roadsitalia Auspuffanlagen

    Wenn ich es richtig verstehe brauchst du zwei Beiblätter - das eine für 35kw, weil die brauchen deinen aktuellen Fahrzeugausweis und sobald die Drossel raus ist brauchst du ein neues:

    • Typengenehmigung (Schweiz): Die gedrosselte Version hat oft eine eigene Typengenehmigung, die Drosselung wird mittels Kit des Herstellers vorgenommen.

    Jede Version hat eine eigne Typengenehmigung, daher ein eigenes Beiblatt notwendig.

    Bezüglich DB-Killer habe ich keine Ahnung.

  • Deine MT07 hat augenscheinlich Baujahr 2025 und entspricht der Abgasnorm Euro 5 oder 5+. Daher sollte der db-Killer fix verschweisst sein und du musst dir keine Gedanken um den dB-Killer machen. Sollte dieser einfach herausnehmbar sein oder nur mit einer Schraube gesichert sein, würde ich die Anlage zurück an den Absender schicken.

    Das war bis Euro 3 noch möglich, doch diese Abgasnorm ist seit 2015 nicht mehr gültig.

    Hinsichtlich Eignungserklärung/Beiblatt liegen meine Vorredner richtig, dass du ein Beiblatt für 35 kW und offen benötigst, falls du die MT07 später offen fahren willst. So bald du offen fahren darfst, kann sich ja noch einiges tun.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:

  • Ich habe auch den Roadsitalia Auspuff auf meine R7 aber ich würde die No-Noise option wählen. bei erlaubten 89dB Standgeräusch habe ich mit einem dB Messgerät 94-95dB gemessen mit der no-noise variante also mit 5dB abzug ganz knap an legal unterwegs.

    Für das bei Blatt musst du Roads Italia anschreiben mit deinem Fahrzeug ausweiss das sie dir das Beiblatt zusenden