Neue Verkehrsregeln, Bussen

  • Hatten wir das schon irgendwo?

    Neue Verkehrsregeln ab 2026
    Auf dieser Seite finden sich Informationen zu den neuen ab 2026 geltenden Verkehrsregeln. Sie bringen vor allem effizientere Verfahren bei der…
    www.astra.admin.ch

    Diverse Änderungen, uA. fällt die Typengenehmigung weg wenn ein entsprechendes COC vorhanden ist.


    Eigentlich wollte ich nachsehen, ob sich beim Vorfahren an Kolonnen (zB vor der roten Ampel, Barriere) etwas geändert hat.
    Fedlex
    Bin ich da bei
    "302.

    Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird (Art. 47 Abs. 2 SVG)" richtig? Plus möglicherweise das Überfahren einer Sicherheitslinie? Hat jemand ne Idee, ob es bei sowas dann doch zu einer Anzeige* kommen kann?

    Ein Bekannter wurde beim Vorfahren zu einer Ampel angezeigt, begründet mit "Wiederholt vorgefahren".

    Einmal editiert, zuletzt von Tobiker (5. Juli 2026 um 22:43)

  • Ja, mit Art 47 Abs. 2 SVG bist Du richtig, kann aber auch z.B. mit Art. 8 oder 9 VRV (wenn das Vorfahren gleichzeitig als unzulässiges Überholen oder Rechtsvorbeifahren qualifiziert wird) und als Strafnorm mit Art. 90 Abs. 1 SVG begründet werden und durchaus zu einer Anzeige (Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft) führen.

    Das Administrativmassnahmeverfahren beim Strassenverkehrsamt, welches über einen allfälligen Ausweisentzug entscheidet, läuft separat davon resp. i.d.R. wartet das Strassenverkehrsamt die rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ab.

  • Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird (Art. 47 Abs. 2 SVG)" richtig? Plus möglicherweise das Überfahren einer Sicherheitslinie? Hat jemand ne Idee, ob es bei sowas dann doch zu einer Anzeige* kommen kann?

    Ein Bekannter wurde beim Vorfahren zu einer Ampel angezeigt, begründet mit "Wiederholt vorgefahren".

    Wäre eine Ordnungsbusse über 60.--. Mache das eigentlich immer bei Bahnschranken. Aber nur, wenn keine Sicherheitslinie. Die hat es in der Regel nicht. Nur die vordersten 2 Meter. Dort ist jeweils auch immer schön viel Platz vor der Kolonne. Bei Rotlicht mache ich es nicht, ausser teilweise bei Baustellen, wenn ich sehe, dass vorne vor dem ersten Auto und der Ampel noch Platz ist, um dort hinzufahren. Natürlich nur, wenn der Gegenverkehr noch nicht kommt und keine Sicherheitslinie ist. Anzeige dürfte es geben, wenn man über die Sicherheitslinie fährt. Aber eben, die hat es in der Regel nicht.

    Töffs aktuell: BMW R1300GS ASA 2025, BMW S1000XR-M 2025, BMW F800GS 2025, Kawa Z900RS 2023

    Grüsse Chris

  • vorfahren auf Velostreifen (gestrichelte Linie) ?

    .

    mach langsam es eilt

    .

  • habe im Hinterkopf : erlaubt sofern keine Velofahrer behindert werden und bei angemessener Geschwindigkeit.........:thinking_face:


    -------------

    generell ist es ohnehin erlaubt diesen Streifen zu befahren ,wenn keine Velos behindert werden.......

    .

    mach langsam es eilt

    .

    Einmal editiert, zuletzt von chrigi2025 (6. Juli 2026 um 12:20)

  • Nö definitiv nicht. Du darfst generell auf dem Velostreifen fahren, sofern du niemanden behinderst. Aber sich so an einer Kolonne vorbeimogeln ist wiederum in der Regel rechts vorbeifahren, nichteinhalten des Platzes etc.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Lass den Töff sich als Velo definieren, dann geht es. Kannst dann gleich noch das Nummernschild abgeben und die Versicherung kündigen. Velos brauchen sowas nicht. Einzig auf eine Autobahn darfst Du dann nicht mehr.

  • ich nehme einfach die Super Cub ......sieht schliesslich aus wie ein aufgeblasenes Möfi.....die Pedalen fehlen einfach... ..:smiling_face_with_halo:

    .

    mach langsam es eilt

    .

  • zum Thema rechts überholen und ähnlich:

    Im Bussenkatalog:

    3. Motorfahrzeugführerinnen und -führer, Verkehrsregeln im Fahrverkehr

    2.

    Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Haupt- und Nebenstrassen mit mehreren Fahrstreifen (Art. 8 Abs. 3 VRV)

    140

    3.

    Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen
    (Art. 36 Abs. 5 VRV)

    250

    4.

    Unzulässiges Rechtsvorbeifahren auf Haupt- und Nebenstrassen mit mehreren Fahrstreifen (Art. 8 Abs. 3 VRV)

    100

    5.

    Unzulässiges Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen (Art. 36 Abs. 5 VRV)

    200

    Dazu von LP-Zürich:

    Neue Regeln im Strassenverkehrsrecht — Legal Partners Zurich
    Am 1. Januar 2021 traten diverse neue Verkehrsregeln in Kraft, welche die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen sollen. Auch bei den…
    lp-zurich.ch

    VRV https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de
    VRG ist in Post 1 verlinkt

    Sachsi Ich sehe da nichts was beim rechts vorbeifahren oder rechts überholen generell auf eine Anzeige hinweist. Erst in Zusammenhang mit VRG, Art 16c oder 90 (schwer, grob, waghalsig u.s.w. kommen dann auch hinweise auf heftige Strafen u.s.w.