Grosse Prüfung A

  • Streng rechtlich gesehen wäre dein Töff nicht zu gelasen, da es keine entsprechende Übergangsregelung in der Verordnung gibt.
    User remix10 war in der gleichen Situation und hat persönlich beim ASTRA nachgefragt und einen schriftlichen Bescheid bekommen. Gemäss Bescheid ist in so einem Fall wie deinem auch ein Töff nach altem Recht zugelassen.


    Wenn Du auf 100% sicher gehen willst, stelle die Frage beim ASTRA http://www.astra.admin.ch/org/00139/index.html?lang=de
    oder deinem lokalen StVA http://www.strassenverkehrsaemter.ch/


    Edit: Gut hast Du nachgefragt :thumbup:

    Richtig, bei mir eben 599ccm anstatt 600 aber genug kw hätte die r6. Mail habe ich behalten von der juristin (ASTRA)


    Bei bedarf des Mails einfach bei mir Kurz nachfragen.


    Lg