Im Kanton Zürich ist das Verfahren, wie ichs erwähnt habe. Schon klar, dass die Basler es sicher nicht gleich wie die Ziircher machen
@dridasi Ja nicht anrufen! Sonst fordern die von sich aus die Akten bei der Polizei/Strafbehörde ein.
Im Kanton Zürich ist das Verfahren, wie ichs erwähnt habe. Schon klar, dass die Basler es sicher nicht gleich wie die Ziircher machen
@dridasi Ja nicht anrufen! Sonst fordern die von sich aus die Akten bei der Polizei/Strafbehörde ein.
Eben, bei Dir war ja der Fall klar. Also hätte sich das SVA schon gemeldet, damit Du Stellung nehmen kannst. Abgesehen melden sie sich auch dann, wenn etwas alles andere als klar ist. Normalerweise fordert man dann das SVA auf, das Verfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren. Was sie auch regelmässig machen. Danach melden sie sich wieder.
@RebelFazer, kann so sein, aber die erhalten jeweils die Post direkt von der Polizei. Also wenn die was erhalten haben, hätten die sich schon lange bemerkbar gemacht. Üblicherweise sind die schneller als die Strafbehörden.
@dridasi, Du kannst mit 95%iger Sicherheit davon ausgehen, dass vom Strassenverkehrsamt nichts mehr kommt. Allerdings gibts keine Verjährungsfristen ... Also erzähl niemanden davon was.
Hat sich das Strassenverkehrsamt schon mal gemeldet?
Aber für die Luftwaffe sind sie in dem Fall?
Zürück zum Thema:
Alpe di Cadinello
Werden versuchen auch dort zu sein. Können dies aber nicht versprechen. Sollten wir nicht pünktlich da sein, einfach ohne uns losfahren.
Aayla hat mir das Moospintli als "Geheimtipp" genannt.
Ich für meine Person fühlt sich in jeder gemütlichen Kneipe bei einem guten Fondue wohl.
Unter diesen Umständen melde ich Aayala Secura und mich an. Wir werden voraussichtlich direkt kommen.
Habs fast vermutet.
Zu Abs. 1: Missbrauch ist wohl was anderes, aber kann sein, dass das die Herren Bundesrichter wieder mal anders sehen. Jedenfalls zitierst du nur Gesetzestext (Art. 97 SVG), der hier nicht zu passen scheint.
zu Abs. 2: Parkhaus im Privatbesitz stellt dennoch "öffentliche Strasse" dar, sofern allgemein zugänglich. Also hat der Halter zwei Fahrzeuge gleichzeitig benutzt. Anders wäre es nur, wenn der genutzte Parkplatz von Dritten nicht ohne weiteres hätten benutzt werden können, z.B. Sammelparkgarage mit Schlüssel nur für Besitzer von Parkflächen und abschliessbare Parkbox).
Die Bussendrohung - Fahren ohne Nummernschild Fr. 140.-- Ordnungsbusse - zeigt, dass es sich nicht um ein Kapitalverbrechen handeln kann. Im Gegensatz zum Fahren ohne Versicherungsdeckung. Darum fährt normalerweise die Polizei zur Garage mit dem Fahrzeug, wo die Nummer montiert ist, damit gewährleistet ist, dass nur ein Fahrzeug im Verkehr war. Sonst entfällt nämlich der Versicherungsschutz. Und dann wirds auch strafrechtlich teuer.
Alles anzeigenEgal was du denkst ...
In der Schweiz gilt dieses Aluschildli als Dokument und jede Manipulation als Dokumentenfälschung. Im Gegensatz zu Pickerl und Kleberli im Ausland ist in der Schweiz das Nummernschild der offizielle Ausweis, dass das Fahrzeug verkehrsfähig und versichert ist.
...
Es gibt natürlich die Möglichkeit, sich einfach dumm zu stellen und bei einer Kontrolle ganz verwundert dreinzuschauen: "Niiit Mööögli, Herr Polizist". Aber bei einem Unfall bist du zu 100% unversichert, das ganz dann ganz teuer werden.
Und woher hast du die Weisheit? Schliesslich wurde die Versicherungsprämie bezahlt und das zweite Fahrzeug befand sich nicht im Verkehr.
Kennt Sich jemand mit den Kosten aus wenn man von 25 auf 35KW will.
Vielen Dank im Voraus
Ist das überhaupt möglich? Ist nicht bei allen Modellen möglich.
bedingt eine Leistungssteigerung nicht eine erneute Typenprüfung mit allem drum und dran?
Was interessiert mich die neue Regelung, wenn ich nur die alte kenne