Jetzt verjagt mir doch nicht die Neuen User!!
Beiträge von SERVER
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Wie hast du uns den Gefunden? Nimmt mich immer Wunder
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Und Nicht überholen!! 😛
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Vollweich Vielleicht
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Das wär ja Toll
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Oder nur ein Pfosten
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Gruss von mir Patrick ausrichten. -
Hee Geistergespenstli Boo - wir sollten bald eine Runde über den Albis planen. Du musst dann dort aber bitte langsam fahren, sonst komme ich nicht nach!!
Oder wir machen es nicht so bald und dann bist du schnell genug um mir locker nachzukommen 😉. Da brauchts nicht viel für.
Ich lass dich bestimmt wissen, wenn ich in die Region fahre.UND IIIIICHHH?????
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Bandit Meine S1000R lief auch gut WENN sie den mal lief die Blöde Bitch.
Gut bin ich die Los.
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De Kolleg wo Motocross fahrt schribt folgendes:
"Ich behaupt jetzt mal wills eifach vill z warm wür werdä mitem Integralhelm. Leisch sust mal eine a, jagsch din Puls für 20min uf 180 Schläg ufe und probiärsch dä mal wiä vill Luft no bechunsch🤷😂 Steischläg und und Schlamm wär dä wahrschindli no en wiitere Faktor.."
edit:
Kolleg het sech nome iglese
Ha mich jetzt da mal gschwind chli iigläse🙄😂 witzig😂 no als erklährig: s Helmdächli isch zum Schutz vor Steischläg. Wänn hinder eim herfahrsch wo zb zur Kurve us beschlüünigt, flüügt zimmlich vill dräck mit zimmlichem Speed uf dich zue. Dänn bliibt nume no Chopf gäge abe hebä sust häsch alles im Gsicht/Brülle. Für Schlammränne wird en Teil vom Helm inkl Schild miteme dünne Schuumstoff bezoge damit dä Schlamm nöd so hafte bliibt und dä Helm nachem Rännlauf nöd gfühlti 50kg schwer isch.
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mabo Das ist gut möglich.. in den Jahren 2011 bis 2014/2015 bin ich sehr viel gefahren, auch viel mit Forum Leuten.
Dann habe ich aufgehört zu fahren und letztes Jahr wieder begonnen.
Wenn Felix wieder da ist… sehe ich das ich alt werde -
Bisschen Lesbarere Version:
Wie muss was geändert werden – Typ, Höhe, Abmessung, Gewicht – und wann erlischt die Zulassung bei Manipulationen an der Abgasanlage?
Ist es wirklich eine Pflicht oder muss eine tatsächliche Gefährdung nachgewiesen werden (z. B. durch Unfallstatistiken)? Eine bloße Behauptung reicht nicht!Seitliche Reflektoren gehören zur Beleuchtung und haben nichts mit der Abgas-Einzelrichtlinie zu tun. Wenn behauptet wird, dass das Fehlen eines seitlichen Reflektors die Zulassung erlöschen lässt, weil dadurch eine Gefährdung entstehe, ist das reine Hellseherei.
Nimm zum Beispiel einen Blinker, bei dem der Reflektor außen angebracht ist.
Wenn man die Sozius-Fußrasten entfernt, gefährdet man auch niemanden. Man müsste in dem Fall lediglich die Sitzplätze anpassen, da es sich dann um einen Einsitzer handelt.
Deshalb liegt zwar ein Mangel vor, aber es führt nicht automatisch zum Erlöschen der Zulassung.In der Schweiz wird bei der Zulassung auf UNECE-Regelungen verwiesen. Ein seitlicher Reflektor kann daher verpflichtend sein – oder eben auch nicht –, da dies vom jeweiligen Antrag des Herstellers abhängt (siehe Anhang: wann, wo, wer).
Ein tatsächliches Erlöschen der Zulassung tritt nur ein, wenn eine nachweisbare Gefährdung vorliegt oder sicherheitsrelevante Funktionen (z. B. Bremsen, Licht, Abgasreinigung) manipuliert werden.
Selbst eine Vollverkleidung darf entfernt werden, wenn man einen Streetfighter-Umbau machen möchte – Einzelrichtlinie für Außenteile.
Die Pflicht dazu ergibt sich nur, wenn in der entsprechenden Einzelrichtlinie eine solche vorgeschrieben ist.Zum Beispiel: Wenn der sogenannte R-Punkt (Kniehöhe) nicht mehr erreicht wird und somit weniger als 50 % der ursprünglichen Sitzfläche genutzt werden können – das allein reicht nicht automatisch für einen Entzug der Zulassung!
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Einfach einmal hupen, falls du Windschatten brauchst, 2x für doppelten Windschatten. Warnblinker für dirty air.
Perfekt