Hallo
So 1.5 Jahre später habe ich beim stva Zürich nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
ZitatAlles anzeigen"Sie können ab dem 13.08.2017 die Kategorie A unbeschränkt prüfungsfrei
beantragen, sofern Sie über die klaglose Fahrpraxis verfügen. Dafür
können Sie uns Ihren Führerausweis mit einem kurzen Begleitschreiben
ab dem 13.08.2017 einreichen.
Sie können natürlich für die Zwischenzeit einen Lernfahrausweis für
die Kategorie A beantragen, dieser ist direkt 16 Monate gültig. Wir benötigen
dafür das Lernfahrgesuch mit einem farbigen Passfoto und einen neuen Sehtest.
Der Lernfahrausweis können Sie ablaufenlassen und danach vernichten. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Lernfahrtenein "L" am Motorrad anbringen.
direkt 16 Monate, das heisst eigentlich kann man ab 25 Jahren bereits 8 Monate nach bestandener A- beschränkt Prüfung einen offenen A mit L fahren (sofern man keinen Mist baut) bis man die A dann geschenkt bekommt.
Einziger Nachteil, man muss erneut einen Sehtest machen.