Beiträge von Dracleen

    Hallo zusammen :smiling_face:


    Um diesen Fall abzuschliessen: Die Schuld wurde 50/50 aufgeteilt sprich ich hatte eine Teilschuld. Musste eine Busse von 100.- CHF zahlen plus 400.- CHF Bearbeitungsgebühr, welche meine Rechtsschutzversicherung übernahm. Meine Motorradversicherung zahlte mir auch deswegen nur 50% des Zweitwerts aus, da das Motorrad danach Schrott war ^^. Damit war dann auch alles abgeschlossen. Das Strassenverkehrsamt hat sich nie gemeldet. Habe also keine Verwarnung oder Führerscheinentzug bekommen :D.


    Also Glück im Unglückgehabt :winking_face:

    Hallo Zusammen


    Muss diesen Thread leider nochmal zum Leben erwecken :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Habe mittlerweile Nachgeschaut ob ich in meiner Ducati 600SS
    Drosselscheiben (Unter dem Vergaser) oder eine Gaszugdrossel habe. Habe nichts gefunden, würde also bedeuten mein Töff sollte (das Alter berücksichtigt) so um die 36kW haben...


    Nun ja auf der Autobahn kam ich im 5. Gang mit Vollgas nicht über 140 km/h obwohl sie, laut den Technischen Daten, so um die 190 km/h laufen sollte.


    Habt Ihr eine Ahnung woran das liegen könnte? Sind die Drosselscheiben vielleicht woanders?


    Ist schon ein bisschen ernüchternd xD


    Vielen Dank schon im Voraus

    Hallo


    Ich habe mir vor einem halben Jahr selbst eine Ducati 600 SS gekauft, erste Inv. 1999. Sie wurde letztes Jahr vom Vorbesitzer unverschalt und nach Umbau vorgeführt im Tessin. Da gab es keine Probleme soweit ich weiss wegen Lärmbegrenzung. (Siehe Bild). Muss auch kein Beiblatt oder sonstiges mitführen. Dennoch habe ich alle Teile noch auch wenn nicht mehr alle dranpassen würden, da der Sitz auch umgebaut wurde wie du siehst, war aber alles überhaupt kein Problem. Nur den Auspuff habe ich den Originalen wieder drangemacht, da der auf dem Bild ziemlich Illegal ist :grinning_face_with_smiling_eyes: auch wenn er besser klingt. DIeses Modell hat einen recht stabilen Werterhalt, da eher selteneres Modell und mit einem Umbau vielleicht noch eine Wertssteigerung. Wie es bei einer wiedervorführung aussehen wird kann ich dir nicht sagen, da diese ja erst in 2 Jahren wieder ist und ich wohne im Kanton Solothurn, keine Ahnung wie streng die sind :).


    Hoffe ich konnte ein bisschen helfen


    Gruss

    Bei meiner alten Monster 600 bin ich mir nicht sicher ob die ansaugschachtverjüngung noch drin war habe nie nachgeschaut. Ich vermute jedoch dass sie nicht mehr drin waren, da der vorbesitzer sportauspuff montierte und den luftfilterkasten aufgeschnitten hat, da wäre es verwunderlich hätte er nicht auch die drossel entfernt ^^.
    Mir selber ist es egal da beide ducatis ziemlich gut gehen (oder gingen). Vor allem unten raus :). Mich interessiert nur wie gross die wahrscheinlichkeit ist dass die drosseln nicht mehr drin sind, da es eben nicht von aussen sichtbar ist. Habe gedacht dass sie mit drossel als unfahrbar galten und daher früher alle wieder geöffnet wurden.


    Aber trotzdem Danke!

    Das ist auch kein Problem habe auch schon einen Unfall gehabt, sowohl Polizei als auch Versicherungen und Experten schauen da auf den FzA. Da ja sowieso der Unterschied eh gering ist fällt das nicht auf. Wäre ja etwas anderes wenn ich eine 100 PS Maschine auf offfen mit 25 kW eingetragen hätte ^^. Die Versicherungen haben ja auch keine Lösung dafür, damals vor 2000 ging man ja von Hubraum aus um die Prämie zu berechnen daher war es egal wieviel Leistung man Hatte. Und heute berechnet man nach Statistiken wie häufig diese Fahrzeug in Unfälle verwickelt war.
    Meine Frage ist ja ob ich es merken würde ob er offen oder gedrosselt ist, merke ich die 13 kW unterschied überhaupt?
    Beispielsweise hatte ich auch eine Monster 600 mit 24 kW die maximal ungefähr 145 km/h gehen sollte und trotzdem schaffte sie 170 und es ging noch mehr... :grinning_face_with_smiling_eyes: und beim Unfall mit derselben interessierte das auch niemanden...

    Hallo liebes Forum :smiling_face:


    Ich besitze eine Ducati 600 SS mit der Typennummer 6D70 21. Erstzulassung war im Mai 1999 in der Schweiz.
    Im Ausweis steht die Leistung wäre 24 kW und das Leistungsgewicht 0.12.


    Ich habe gelesen, dass man bei den Motorräder mit der Zulassung vor 2000 gedrosselt hat um durch die Typenprüfung zu kommen und man diese dann trotzdem offen verkauft oder halt gleich nach dem Kauf geöffnet hat. War das damals in der Schweiz die Regel? Möchte gerne wissen ob ich jetzt 24 kW oder 37 kW habe laut Google :grinning_face_with_smiling_eyes:. Da ab dem 1. April eh 35 kW sind gehts mir hier nicht drum ob es Erlaubt ist oder nicht, ist einfach der Neugier wegen und ich nicht unbedingt den Vergaser abmontieren möchte um nachzusehen ob ich Drosselblenden habe :grinning_face_with_smiling_eyes:. Da so viel ich gehört habe die MFK davon weiss aber nichts getan hat und ja noch sehr viele Motorräder aus dieser Zeit unterwegs sind :smiling_face:.


    Vielen Dank schon im Voraus


    Grüsse :winking_face:

    Hallo zusammen!


    Dachte ich geb ein kleines Update:


    Busse ist bis jetzt noch nichts vom Kanton gekommen, wird aber sicher bald einmal kommen.


    Die Versicherungen gehen jedoch sicher von einer 50/50 Teilschuld aus. könnte sich aber je nach Entscheid des Gerichts vielleicht noch positiv zu meinen Gunsten verlagern.


    Zu diesem Beitrag:

    Wer sich im Stau oder vor Ampeln mit seinem Motorrad vordrängt, muss mit einer Busse rechnen. Aber auch andere Übertretungen können Töfffahrer teuer zu stehen kommen - oder gar den Ausweis kosten. Es ist eines der häufigsten Vergehen von Motorradfahrern: sich bei Stau durch den Verkehr schlängeln. Kein Stau, bei dem solche Überholmanöver nicht zu beobachten sind. Verboten ist es trotzdem.
    Im stockenden Verkehr gelten für Motorradfahrer die gleichen Regeln wie für die Autofahrer: Sämtliche Verkehrsteilnehmer haben ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können. Wer sich im dennoch vordrängelt, verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz und muss mit einer Busse von mindestens 60 Franken rechnen.



    https://www.comparis.ch/motorr…torrad-bussenkatalog.aspx

    Es stimmt, dass man im Stau oder an roten Ampeln nicht überholen darf. Jedoch wie in diesem Zitat weiter Unten geschrieben steht, war mein Überholmanöver laut SVG gestattet. Ich hatte eine Lücke und habe niemanden behindert, da kein Gegenverkehr und genug Platz vor besagtem Auto. Klar, dass man als Überholender mit allem rechnen muss, aber für die Leute die eine Wespe im Auto haben: Wir leben im Zeitalter der elektrischen Fensterheber! Und alle die sich nicht wohlfühlen und trotzdem Autofahren, handeln fahrlässig und machen sich strafbar dafür kann kein Überholender irgendwas.


    Und überholen dass man noch reagieren könnte: Dann müsste ich mit 0 km/h überholen in jeder Situation. Musst es dir so vorstellen: Wäre die Tür nur eine Zehntelssekunde Später aufgegangen wäre ich nicht an die Türe drangekommen. Es war unmöglich drauf zu reagieren egal ob ich mit 10 oder 5 km/h unterwegs gewesen wäre.


    Im nachhinein kann man auch sagen wäre ich eine Minute früher oder später von der Arbeit losgefahren wäre nix passiert...

    Glaube es gab keine zeugen die gelblieben sind die meisten sind weitergefahren nur eine machte eine aussage aber die dürfte nur de sturz mitbekommen haben. Eine rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.


    Um sekunden geht es meistens nicht . Mit dem zweirad bin ich 10 bis 15 minuten schneller als mit dem auto. Und persönlich stört es mich nicht wenn motorräder überholen ausser sie überholen rechts oder überfahren rote ampeln und sicherheitslinien da mache ich selbst auch eine grenze.