Ich glaube mich erinnern zu können, irgend in einer Verordnung mal gelesen zu haben, dass wenn es die Platzverhältnisse erlauben, man auch nebeneinander fahren darf. Kanns aber nicht mehr finden. Ist da was dran oder spielt Herr Alzheimer seine Streiche mit mir?
Meinst du den ersten Absatz des 47. Artikels des SVG: "Motorradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren, soweit es nicht beim Fahren innerhalb einer Kolonne von Motorwagen geboten erscheint."?