KartenTasche
Beiträge von irreritaker
-
-
VerteilungsKampf
-
SchokoladenBrunnen
-
Guten Morgen Sulvara
Willkommen im Forum und danke zur Verstärkung der West-Bözberger-Fraktion.
Viel Spass mit deine Honda!
-
Keine Sorge - mir ist der Inhalt des Art. 16 unserer Bundesverfassung wohl bekannt und - anders als andere hier - kann ich andere Meinungen durchaus akzeptieren!
#Peace
na darauf können wir uns einigen
Und ich sehe den Bedarf an deiner(vermute ich jetzt einfach mal) Berufsgruppe durch aus, leider nimmt es auswüchse an die mir nicht gefallen, wo dein erster Kommentar vermuten lies, dass du das genauso handhabst
Lieber lange Diskutieren und vor allem mehr fahren, weniger quatschenIch sags mal so, mit mehr fahren bist Du bei Foxy an der richtigen Stelle.
Und sie macht auch Nägel mit Köpfen im Beruf (mutmasslich).
-
Boah, kaum im Fitness geht hier die Post ab.
Sachsi hat alles gesagt: nicht alles auf die Goldwaage legen, Text kann falsch zwischen den Zeilen falsc gelesen/interpretiert werden.
So wie sich einige an der vulgären Ausdrucksweise stören können, stört andere eine klare Aussage.
Das ganze ohne Wertung nur so als Gedanke.
So, vielleicht ist nun ein Crosstrainer frei, hatten alle wohl zuviel Schoggi-Osterhasen und zuwenig Sex.
-
Ab wann ist die Androhung einer Klage eigentlich eine Nötigung?
Gemäss Art. 181 StGB wird wegen Nötigung bestraft, wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Der Tatbestand ist ein Erfolgsdelikt; die Anwendung des Nötigungsmittels muss den Betroffenen in seiner Handlungsfreiheit also auch effektiv beeinträchtigen.
Die Frage nach der Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung restriktiv auszulegen. Nicht jeder noch so geringfügige Druck auf die Entscheidungsfreiheit stellt eine Nötigung dar. Die Nötigung ist aber unrechtmässig, wenn das Mittel oder der Zweck unerlaubt ist oder wenn das Mittel zum angestrebten Zweck nicht im richtigen Verhältnis steht oder wenn die Verknüpfung zwischen einem an sich zulässigen Mittel und einem erlaubten Zweck rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist (Zweck-Mittel-Relation).
Long story short: Die Androhung einer Klage ist grundsätzlich zulässig, steht zum vorliegend geschilderten (angestrebten) Zweck auch in einem angemessenen Verhältnis, ist weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig, mithin keine Nötigung.
Den Satz / die Argumentation muss ich mir abspeichern.
Hä?
Weniger C2H6O in den Kaffee kippen, dann verstehst es auch Du.
Gut die Städter ticken auch schneller, eventuell muss es sich bei Dir einfach noch setzen. -
FALLS der Kollege sich quer stellt und das Ding partout nicht abholen will, gibt es jemanden in Luzern oder Willisau/Wolhusen, der mir mit Anhänger oder Transporter aushelfen kann das Ding aus der Pampa nach Luzern zu holen?
FALLS der Kollege sich quer stellt, könntest Du ihm auch eine Klage androhen. Vielleicht stellt er sich dann gerade.
Ab wann ist die Androhung einer Klage eigentlich eine Nötigung?
-
- mit einem Laufrad vom 19. Jhd legte man 10km pro Stunde zurück. Bedenkt man, dass heutige Radlager sowie Reifen ein effizietnerers Rollen zulassen, kannst Du den Töff locker in 3h heimrollen. Cardio inklusive! Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Roll mal das "Laufrad" bergauf. Sorry, Du hast keine Ahnung. Aber als Ironie/Sarkasmus lass ich es durchgehen.
- mit einem Laufrad vom 19. Jhd legte man 10km pro Stunde zurück. Bedenkt man, dass heutige Radlager sowie Reifen ein effizietnerers Rollen zulassen, kannst Du den Töff locker in 3h heimrollen. Cardio inklusive!
-
MarktPlatz
-
Hi Bizoka (eine Mischung aus Pizokel und Bazooka?)
Viel Spass mit der Zontes und Willkommen in der Welt des Töff Forums.
-
Ich gebe St_09 und den Vorschreibern recht.
Wenn er dran will, kommt er ran. Man muss es dem Dieb nur möglichst schwer tun, damit er die Tasche deines Kollegen klaut.Ist wie mit Schlössern:
- Lenkradschloss --> Lachhaft
- Kabelschloss --> ich lade die Maschine auf
- Kabelschloss an Kandelaber --> muss ich zuerst wegflexen
- usw.Umgemünzt auf deine Sofbags:
- Die Bags an die Maschine sichern (Kabel usw., er kriegt sie noch weg, aber nur mit Seitenschneider nur). So bleibt die Tasche im Normalfall am Motorrad.
- Die Bags können geöffnet werden, auch durch den Dieb. Halt nur Dreckwäsche drin lassen oder Sachen auf die Du verzichten kannst.Ich sags mal so: eine Sofbag, bei der der Öffnungsmechnismus gesichert ist, animiert den Dieb viel mehr diese aufzuschlitzen, weil ja was wertvolles drin ist, sonst wäre sie nicht abgeschlossen.
Gut es gibt auch dumme Diebe, die per se einfach aufschliessen, mal hoffen, dass dieser deine Softbags übersieht.
-
Sowas oder gleich ein Metallnetz drüber.
-
Irgendwie hört sich Wingtiger deutlich schärfer als Wingman an.
Aber ich war der Erste, das entschädigt.
Dafür darfst Du Ihr Jurabrevet unterschreiben.
Das werde ich tunlichst lassen, ansonsten werde ich noch an die Kandare genommen, wenn sie sich dann im Gerichtssaal auf das Brevet beruft.
-
nun auch das Jurabrevet bestanden
Endlich habe ich auch einen Juraabschluss!
Danke, Wingman und Wingtiger!
Irgendwie hört sich Wingtiger deutlich schärfer als Wingman an.
Aber ich war der Erste, das entschädigt.