Beiträge von Phips2

    Ich hab beim VSZ-OW/NW gefragt bzg der Maximalbreite eines Motorrads: Ausschlaggebend ist die breite des Originallenkers ohne Anbauteile. Also ohne Lenkerendblinker etc. Ausnahme: Originalspiegel dürfen über den Lenker hinausragen.

    Lg

    Auch Radfahrer haben sich an die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten und müssen den fliesenden Verkehr links Überholen. Mit einem Rechtsüberholen muss in dieser Situation niemand rechnen. Ich würde mich auf den Vertrauensgrundsatz Art. 26 Abs. 1 SVG berufen.

    Radfahrer :smiling_face: .... Radfahrer haben keine Verkersregeln, Doooch eine! Wenn was passiert ist der Unfallgegner schuld!

    Ich wäre für eine Kennzeichenpflicht für fahrradfahrer... weil ein Rotlicht überfahren sollte für alle fahrenden Verkehrsteilnehmer strafbar sein, und nicht nur wenn es die Rennleitung per zufall sieht,oder mit dem Fahrrad mit 50 in der 30er Zone, z.b. Berg ab (Birregstrasse in Luzern als Beispiel) was für Motorisierte Verkehrsteilnehmer ein Raserdelikt ist, ist für Radfahrer straffrei. weil das sugestiert sie müssten sich nur an die Regeln halten wenn die Polizei anwesend ist.

    Rechtsüberholen ist ganz sicher nicht erlaubt (leider) , liess doch noch mal die Neuerungen.


    Und im Stau nach vorne fahren können sie dir jetzt als Benutzung der Rettungsgasse auslegen, ich glaube dafür zahlt man dann wahrscheinlich nicht wenig.

    Zitat von https://www.blick.ch/auto/service/neue-verkehrsregel-ab-1-januar-2021-duerfen-wir-jetzt-rechts-ueberholen-id16253897.html

    Seit 1. Januar 2021 ist in der Schweiz Rechtsvorbeifahren erlaubt. Aber Achtung: Rechtsüberholen bleibt verboten! Die Abgrenzung jedoch erweist sich als heikel. BLICK klärt auf.

    Der Titel sagt eigentlich schon alles :grinning_squinting_face: Aber!


    Zitat

    Selbe Quelle:
    Schon bisher durfte man auf Autobahnen und mehrspurigen Autostrassen zum Beispiel rechts vorbei, wenn alle Spuren in Kolonnen fahren. Neu gilt: Es reicht, wenn nur die mittlere und/oder linke Spur in Kolonne fährt, aber rechts frei ist. Dann darf man rechts vorbei. Aber Achtung: Rechtsvorbeifahren ist erlaubt – nicht Rechtsüberholen. Wer extra nach rechts und/oder dann wieder nach links geht, begeht illegales Rechtsüberholen. Neuer Bussensatz: 250 Franken.

    Also ist es eigentlich das selbe wie immer, :o


    Hat sich insofern also nix geändert.

    Einerseits: Weil Sturzbads einfach sinn machen, um bei einem ''normalen'' Sturz also einem Rutscher, die Kosten niedrig zu halten. Kann ja jedem mal passieren. gerade wenn man viel fährt.

    Anderseits: weil es super entspannt ist, die Beine beim Fahren auf den Sturzpads abzulegen, gerade bei Autobahn Fahrten, Und da frag ich wie breit ist maximal erlaubt, weil ich will auf kein Fall illegal herumfahren.

    Hallo All


    Ich hab kurz eine Frage und zwar: wie breit dürfen Sturzpads maximal sein? Ist das beim Motorrad gleich geregelt wie beim Auto, sprich Aussenspiegel zu Aussenspiegel ist die maximale Breite? oder gibt es da andere Bestimmungen? (Aussenspiegel ausgehend von Original Spiegel)


    Danke im Voraus :smiling_face:


    lg Phips

    Ich denke das hat noch andere Gründe, sehe das ganz aktuell bei einem Onkel, der letztes Jahr nach 40 Jahren im Besitz eines Führerschein A25 KW nie benutzt, diesen auf A- aufgewertet hat. Er ist heute 62, und hat sich ein gedrosseltes Motorrad gekauft. Und es nicht schafft (so kommt es mir vor) über den eigenen Schatten zu springen, und diese Prüfung zu machen. Scheint mir auf ne art wie z.b. Mit 40+ nochmal eine Berufsausbildung zu beginnen - mit 16 jährigen „normalen Auszubildenden“ zur Berufsschule etc.

    Der Experte will sehen dass du fahren kannst, d.h. solltest du „fahren“ üben. Wenn nötig mit einem Fahrlehrer.

    Und ob die Prüfung schwer ist, liegt im Auge des Betrachters... ich fand es nun nicht so schwer. Allerdings ist das jahre her, ob die Prüfung heute noch gleich läuft? - keine Ahnung!

    Das beiblatt ist nicht die Legitimation dazu mir einer zu lauten Tröte herum zu gurken.

    Das Beiblat sagt nur darüber aus, das die Tröte für das Modell (Fahrzeug) zugelassen ist. Ist die Tröte zu laut, ist sie auch mit Beiblatt verboten.

    Mein Motorrad ist 91,5dBA laut bzw jetzt wohl eher 92 :grinning_squinting_face: mit bald 40‘000km

    Ich erinnere mich an Zeiten von Rollertröten, da wäre ein heutiger Lärmblitzer gleich explodiert bei Vorbeifahrt - gell? :grinning_face_with_smiling_eyes: xD *rofl*

    Explodiert ist gut :grinning_squinting_face: das wäre eine Kettenreaktion wie bei Domino :grinning_squinting_face: wenn der Roller in Luzern gestartet wird zerplatzen in Afoltern am Albis die Lärmblitzer... naja ihr wart auch mal jung!! Ich erinnere mich an worte von Eric ~160kmh furka auf der walliser Seite war keine Seltenheit.. :grinning_squinting_face: früher als Geschwindigkeitsblitzer noch eine Sensation waren.