Zum Thema Umzugsgut siehe https://www.ezv.admin.ch/ezv/d…gsgut-/faq-umzugsgut.html
Die Frage ist nun, hast Du den Töff bereits als Umzugsgut gemeldet oder nicht? Wenn ja, beim STVA anfragen, wie die Ummeldung nun geht, wenn nein, dies nachholen und dann zum STVA gehen.
Hab sie noch nicht angemeldet beim Zoll aber hab angerufen und gefragt die sagten das man es bei der ersten überführ anmelden soll aber da ich noch nicht in ch gewohnt habe und das Motorrad dann nichtmehr lief meint er ich soll einfach über die Grenze nach d fahren und dann ganz normal übern Zoll und dann anmelden das wäre kein Problem
Die Jahresregelubg gilt erst ab dem Tag wo das Fahrzeug in ch überführt wird also alles kein Problem