Beiträge von mikim

    Sorry für meine Naive fragen RebelFazer, Pilarius, phunder und danke für eure Geduld! Ich habe soeben erst gerade den Lehrfahrausweis für Kat A erhalten...

    Das Motorrad wurde bereits mehrmals erfolgreich in St. Gallen von der Garage und ohne Unbedenklichkeitserklärung vorgeführt und wurde seit mehreren Jahren so gefahren. Da ich aber in Umgebung Basel wohne wäre es wünschenswert, wenn ich das Motorrad in Zukunft hier vorführen könnte. Auch falls mich die Polizei anhalten würde, wäre es hilfreich, wenn der Heckumbau im Fahrzeugausweis eingetragen wäre. Bevor das Motorrad nach dem Kauf an mich übergeben wird in ein paar Wochen wird es nochmals vorgeführt. Deshalb habe ich diesen Thread eröffnet um zu erfahren ob es realistisch ist, der Garage vorzuschlagen, den Heckumbau für mich eintragen zu lassen (war nicht geplant und momentan würden sie das nicht machen) und was ich tun oder wie ich helfen kann, damit die Garage das für mich macht. Die Unbedenklichkeitserklärung wäre meiner Meinung nach ein Schritt in diese Richtung gewesen und sowieso nützlich.


    Vorführen MFK: Benötige ich den Eintrag in Fahrzeugausweis überhaupt? Benötige ich die Unbedenklichkeitserklärung überhaupt?
    Polizeikontrolle: Dieselben Fragen wie für Vorführen MFK.

    Hallo zämme! :emojiSmiley-02:


    Ich habe vor, mir endlich einen lang ersehnten Wunsch zu erfüllen und mir eine wunderschön zurecht gemachte Yamaha XV 750 SE mit umgebauten Heck zuzulegen. Nun las ich bereits in anderen posts hier und hier, dass ich womöglich mit einer Unbedenklichkeitserklärung vom Generalimporteur das umgebaute Heck eintragen lassen könnte. Die Unbedenklichkeitserklärung bestätigt, dass es sich beim Heck um ein angeschraubtes Rahmenteil handelt welches keine tragende Funktion besitzt.


    Da das Heck momentan nicht im Fahrzeugausweis eingetragen ist und ich mich nicht jedes Mal durch die MFK zittern möchte, interessiert es mich brennend, ob jemand damit Erfahrungen sammeln und mir vielleicht verraten könnte wie ich den Umbau eingetragen bekomme? :thinking_face:


    Die Garage wird die Machine vor Kauf in St. Gallen vorführen, sogar ohne Unbedenklichkeitserklärung. Ich wohne allerdings in Baselland und möchte am liebsten in Zukunft die Machine hier vorführen. Sollte es für die Garage möglich sein, den Umbau eintragen zu lassen oder wie gehe ich am besten vor?