Ja da musst Du echt suchen und den Anhang dazu lesen.
Motorräder ohne Seitenwagen nach Artikel 14 Buchstabe a mit einer Motorleistung von über 11 kW, aber nicht mehr als 35 kW sowie einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von über 0,1 kW/kg, aber höchstens 0,2 kW/kg dürfen nicht von einem Motorrad abgewandelt sein, dessen Motorleistung mehr als doppelt so hoch ist.
607 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 (AS 2016 5133).
Und im Anhang AS 2016 5133 findest Du dann in Artikel 222 0 Unterpunkt 13
13
Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2017 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, können bezüglich Artikel 145a über die Abwandlung aus Fahrzeugen höherer Motorleistung nach bisherigem Recht erstmals zum Verkehr zugelassen werden.