Beiträge von JBike

    Hallo miteinander

    Wollte schnell nachfragen was es auf sich hat mit den Bodis Auspüffen... Der Vorbesitzer meines Vorbesitzers montierte einen Bodis Auspuff, nur merke ich erst jetzt dass die Verengung (und d.h. wahrscheinlich der DB-Killer) fehlt. Grundsätzlich habe ich diese schon genau so gesehen. Ich denke die werden auch so verkauft, aber sind evtl. für andere Euro Kategorien erlaubt? Die Euro 4 z900 ist ja bekanntlich mit 93db 2db leiser als die Euro5 z900 die eine Zulassung von 95db hat...

    Ich habe nur unklare Antworten auf anderen Foren gesehen...


    Hier Bilder von dem was ich meine:


    so siehts ja etwa bei mir aus, durchgängig (Quelle: https://www.z1000-forum.de/for…ndComment&comment=1596772, habe aktuell kein Bild von meiner)


    während ich bei anderen etwa diese Version gesehen habe.. (Quelle: https://www.z1000-forum.de/for…3%BCr-die-z900-20/page/2/)


    Bekanntlich ist auch der Brotkasten der z900 gigantisch, daher sind so grosse "Löcher" nicht dringend unselten, da der Brotkasten das Meiste übernimmt.


    Der Vor-Vorbesitzer gab das Motorrad einer Werkstatt ab, die die z900 genau so weiterverkaufte. Mein Vorbesitzer hat daher keine Ahnung von dem Auspuff, hat nur die Zulassung dafür.


    Mit ner Apple Watch getestet geht die auf 100db hoch. Klar ist die nicht so akkurat aber trotzdem sicherlich laut... Mit der Toleranz von 5db also genau am obersten Limit und das Bike wurde nur 3000km gefahren bis jetzt, also kanns ja sogar lauter werden.


    Weiss jemand was dazu?

    Hallo allerseits

    Ich habe den A1 Führerausweis und werde irgendeinmal den Lernfahrerausweis für die schönen 35kw Maschinen beantragen. Ich habe die Grundkurse bereits besucht und gehört, dass man den nur ein mal machen muss. Das gleiche gilt für den VKU. Man muss also lediglich nur noch die Prüfung machen. Meine Frage jetzt: Im Beantragungsformular für den Lernfahrerausweis muss man auch noch die Untersuchung von Augenarzt und dann noch den Nothelferkurs mitgeben. Der Bericht vom Augenarzt ist aber meines Wissens nach 2 Jahre gültig, was bedeutet, dass er noch gültig wäre, wenn ich ihn beantrage. Der Nothelferkurs ist 4 Jahre und die Kurse sind für immer gültig. Müsste ich die dann beim Formular auch nochmal den Nothelferkurs und weiteres angeben und nochmal zum Augenarzt gehen, oder ist alles dann einfach im System eingetragen, da ich bereits vorhin einen Führerschein besass, und ich muss nichts erneut abgeben und könnte (theoretisch gesehen) direkt zur Prüfung nachdem ich den Lernfahrerausweis beantragt und erhalten habe?

    Es muss auf den Führerschein die Entsprechende-Klasse eigetragen sein wenn bei dir A2 eingetragen ist darfst du bis max 35KW fahren... Fährst du ohne Fahrerlaubnis wird das motorrad beschlagnahmt und eine strafe von nicht weniger als 3500€ droht...

    Jaja das halte ich schon ein haha. Werde dann bald 18, will mir dann eben den Führerausweis holen und dann die Prüfung bestehen. Da will ich eine MT09 RN43 auf 35kw drosseln und dann sobald alles gemacht wurde mal nach Frankreich und Deutschland.

    Oder Schweiz-Italienisch "Permesso di Condurre" !?! Da dachte ich äääh was ist das?!? :grinning_squinting_face: aaahh auf Italienisch "La Patente" :grinning_squinting_face:


    Schweizer-Führerausweise werden in der EU sowie EU Führerscheine in der Schweiz annerkannt werden. Man darf nicht länger als 6 Monate(Non Stop) in der EU mit ausländische Führerscheine fahren. Die Schweiz dagegen 1 Jahr darf man mit ausländische Führerschein fahren.

    Das Gilt auch für Italienische Führerschein max 6 Monate darf man in Deutschland Fahren, das gegenteil auch Deutsche in Italien. Die Führerschein-Klassen die in CH eingetragen werden haben auch Gültigkeit in der EU.

    Das heisst also ich darf in Italien, Deutschland, Österreich, Frankreich usw. fahren, solange das nicht 6 Monante nonstop sind und es ist egal wenn meine Maschine davor mehr als 70kw beim drosseln hatte. Gut das klärt die Frage eigentlich perfekt. :grinning_squinting_face:

    Hallo zusammen

    Mit einem baldigem neuen Jahr fängt bald eine neue Saison an und in dieser Saison wird es für mich Zeit, dass ich mich von meiner 125er verabschiede und mich auf eine gedrosselte Maschine setze. Mein Traumbike wäre derzeit eine MT 09, die Vorgängerversion etwa z.B. vom Jahrgang 2015, da mir die Neue nicht so gefällt. Das Ding ist, dass ich gehört habe, dass man in der Schweiz auch ein Bike mit doppelter Leistung drosseln darf, wenn das Baujahr oder der Import vor 2018 passierte, sowie dass man das dann auch im Ausland fahren darf.

    Meine Frage jetzt: Wenn ich in ein paar Monaten den Führerschein mache, darf ich trotzdem z.B. eine 2015 Maschine, die original mehr als 70kw hat gedrosselt fahren, oder müsste der Führerschein ebenfalls vor einem gewissenem Zeitraum erstellt worden sein?

    Ausserdem, wie sieht es aus mit dem "ins Ausland fahren" aus? Die anderen Foren die ich bis jetzt gesehen habe, waren teilweise etwas alt und deswegen will ich zur Sicherheit noch ein Update.

    Noch eine Frage die ich habe ist: Drosseln Händler noch alte Maschinen mit mehr als 70kw, etwa meine evtl. zukünftige MT 09 eines älteren Jahrganges?