ASA Richtlinie 2b für Abänderungen und Umbauten am Motorrad

  • Übersicht und Erläuterungen zur ASA Richtlinie 2b "Abändern und Umbauen von Motorrädern":
    -> Braucht mein Umbau eine Abnahme vom StVA? Reicht für mein Teil ein Beiblatt vom Hersteller?
    https://asa.ch/wp-content/uploads/online-bibliothek/richtlinien/RL_2b_d_2019/index.html
    Im Zweifelsfall beim StVA anfragen!
    Da immer wieder Fragen zu technischen Änderungen am Motorrad auftauchen (resp. was für deren legalen Betrieb benötigt wird), hier mal die wichtigsten Punkte als Übersicht zusammengestellt.


    Anmerkung:
    Links und Auszüge werden nicht nachgeführt und können vom Orginal abweichen. Es sind hier lediglich Anhaltspunkte ohne Anspruch auf vollständige, aktuelle oder korrekte Wiedergabe. Es gilt in jedem Fall die Orginalfassung. Im Zweifelsfall beim StVA oder entspr. Stellen nachfragen.



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    Entsprechende Vorschriften werden in der Richtlinie 2b "Abändern und Umbauen von Motorrädern" der ASA behandelt :
    --> https://asa.ch/wp-content/uplo…n/RL_2b_d_2019/index.html

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    Inhaltsverzeichnis:

    Kapitel 4 behandelt entspr. Änderungen und Umbauten.


    Dort beschriebene Anforderungen sind mit Buchstaben gekennzeichnet und jeweils unten auf jeder Seite kurz betitelt, in Kapitel 3.1 jedoch genauer beschrieben:

    Melde- und prüfpflichtige Änderungen werden vom StVA im Fahrzeug-Ausweis vermerkt - ausser Varianten auf der Typenscheingenehmigung. Eintragungen sind in Kapitel 3.4 beschrieben.


    In Kapitel 3.2. sind die allenfalls benötigten Dokumente aufgeführt und mit Hierarchiestufen aufgelistet.

    Zitat von ASA 2b

    Dokumente einer höheren Stufe werden anstelle eines Dokumentes einer tieferen Stufe anerkannt. Wird beispielsweise in den vorliegenden Richtlinien eine Eignungserklärung des Bauteileherstellers verlangt (Stufe 3), kann stattdessen auch eine Konformitätsbeglaubigung (Stufe 1) vorgelegt werden.

    ABE ist als internationale Genehmigung unter Stufe 1 aufgeführt, d.h. für eine Zulassung im obigen Beispiel (z.B. Fall E) daher ebenfalls gültig.



    Tipp:
    --> Vor dem Posten von Fragen betreffend Zulassung von Änderungen, am besten mit den passenden Abschnitten dieser Richtlinie vertraut machen.

    Diese sollte schon einen Anhaltspunkt liefern, was für die Zulassung einer Änderung benötigt ist. Details sind mit dem StVA zu klären. Dies ist sowieso 'nur' ein Forum ohne Garantie, dass Antworten tatsächlich den Vorschriften entsprechen.

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    Quellenangaben
    https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/

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