Motorrad am Samstag kaufen und Nachhause bringen?

  • Hallo zusammen,


    habe mich extra hier für diese Frage registriert.
    Ich gehe am Samstag ein Motorrad besichtigen, wenn alles stimmt und wir uns auch auf den Preis einigen dann werd ichs kaufen.


    Nun ist das Problem, dass am Samstag alle Stva geschlossen haben. Wie würdet ihr mir raten sollte ich das dann am Besten anstellen mit dem Nachhause bringen? Wochenende abwarten, Versicherungsunterlagen besorgen, dann zum Stva und dann nochmals zum Verkäufer? Oder gibts da eine einfachere Möglichkeit.


    Danke schonmal im Vorraus.

  • Gesetzt der Fall dass der Verkäufer die Nummer vom Motorrad entfernt, kannst Du das Bike eh nicht fahren.
    Das ginge nur, wenn Du eine Tagesnummer hättest.
    Ich würde die Möglichkeit schaffen, dass Du das Mottorrad notfalls in einem Transporter zu Dir nach Hause
    transportieren kannst. A) kann der Ex-Besitzer die Nummer dann gleich behalten und B) hast du Dir die
    zweite Fahrt gespart und hast alles in Deiner Hand.


    Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer Dir die Nummer für den Transport zu Dir überlässt und
    Du diese dann am Polizeiposten hinterlegst (dies liegt im Vertrauensermessen des Verkäufers).


    Defacto würde ich mich für alle Eventualitäten absichern und mit einem Transporter hinfahren, oder
    dies vorher mit dem Verkäufer klären.

  • Ein Tagesschild kostet rund 65Fr, lohnt sich daher nicht wirklich wenn ich mir nicht 100% sicher bin dass das Motorrad o.k. ist und ich es gleich mitnehme. Transporter ist, denke ich mal, noch teurer.


    Wenn er mir sein Kontrollschild mitgibt, dann kann ich das einfach bei einem Polizeposten in einem anderen Kanton abgeben und er bekommt es dann zugestellt, oder wie funktioniert das? Habe dazu online nicht wirklich was gefunden.


    Ansonsten heisst es wohl einfach 2x fahren.

  • Die Polizei sendet das Kontrollschild automatisch an die zuständige MFK (Motorfahrzeug-Kontrolle). Ab dem Zeitpunkt
    wo das Schild bei der Polizei abgegeben wurde, ruht die Versicherung des Fahrzeugs, sowie die Verkehrssteuer.
    Ebenfalls kannst Du dann ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt unter Vorlage des Fz-Ausweises das Fahrzeug neu einlösen.
    Hierfür muss aber vorgängig ein Versicherungsschein von Deiner Versicherung elektronisch an die MFK übermittelt werden. Dieser ist 30 Tage gültig.
    Möglicherweise erhälst Du nach ein paar Tagen einen Vorfühbefehl der MFK dDeines Kantons, sofern die letzte Prüfung desMotorrades länger als
    1 Jahr her ist.


    P.S.
    Noch eine kleine Anmerkung zur Begriffbarkeit ...
    MFK - Motorfahrzeug-Kontrolle (Schweiz) = STVA Strassenverkehrsamt (Deutschland)
    MFP - Motorfahrzeug-Prüfstation (Schweiz) = TÜV - Technischer Überwachungsverein (Deutschland)


    Ich bin für schweizer Begriffe in der Schweiz - deutsche Begriffe in Deutschland


    Auch wenn ich mir hier so "Feinde" machen könnte denen ich nie begegnen werde.


    P.P.S.
    Ich habe deutsche Vorfahren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chevalier ()

  • P.S.Noch eine kleine Anmerkung zur Begriffbarkeit ...
    MFK - Motorfahrzeug-Kontrolle (Schweiz) = STVA Strassenverkehrsamt (Deutschland)
    MFP - Motorfahrzeug-Prüfstation (Schweiz) = TÜV - Technischer Überwachungsverein (Deutschland)


    Ich bin für schweizer Begriffe in der Schweiz - deutsche Begriffe in Deutschland

    Es heisst auch PW und LW.


    Wobei: hier in Zürich gibts ein STVA (Strassenverkehrsamt) 8|

    This Space Intentionally Left Blank

  • Das STVA (Schweiz) macht die MFK.


    MFP ist eine basellandschaftliche Bezeichnung einer Abteilung ihres STVA.


    TÜV ist ein "privater Verein", der in Deutschland analog zu den staatlichen Strassenverkehrsämter in der Schweiz die Motorfahrzeugkontrolle vornimmt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • TÜV ist ein "privater Verein", der in Deutschland analog zu den staatlichen Strassenverkehrsämter in der Schweiz die Motorfahrzeugkontrolle vornimmt.

    Es gibt nicht "einen TÜV", sondern ganz verschiedene Vereine, die ermächtigt sind, technische Kontrolle, z.B. auch an Fahrzeugen, durchzuführen.


    Entstanden sind sie aus den lokalen "Dampfkessel-Revisions-Vereinen"


    https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%9CV#Geschichte

    This Space Intentionally Left Blank

  • nach dem kauf soll der halter/verkäufer bei der post den kfz ausweis annulieren lassen. an diesem tag darfst du das motorrad mit seiner nummer noch fahren bis 23:59. poststellen haben am samstags meist geöffnet.


    wenn du zuhause bist, schickst du dem halter seine nummer per post zurück.


    im kaufvertrag datum und zeit festhalten. dann leihen dir die meisten verkäufer ihre nummer..

  • MFK des Motorrads wurde am 9.8.2016 gemacht und sie steht in einem anderen Kanton.


    D.h. sie hat effektiv für mich kein MFK und ich müsste sie zuerst noch vorführen? Könnte man da noch was im Preis drücken, bzw. wie viel?