Leidiges Thema Kupplungshebel

  • Hallo in die Runde.

    habe eine kurze Frage zum leidigen Thema Kupplungshebel. Konnte aber leider nichts finden was direkt darauf zu trifft.

    Aktuelle Situation:
    Verbaute RCS19 Bremspumpe welche mit einer ABE bei der MFK anstandslos abgenommen und eingetragen wurde. (Auch wenn der Prüfer meinte wo mein Beiblatt für den Hebel ist und ich ihm erklären musste, dass es eine komplette Einheit ist :emojiSmiley-16:)


    Jedoch hat man dann Kupplungsseitig einen anderen Hebel.
    Da ich immer auf verschiedene Meinung stosse wollte ich fragen wie sich das nun verhält. Muss ich einen Kupplungshebel nun eintragen lassen?

    (Einen Katalog oder ähnliches mit dem aufgeführten Hebel, gibt es leider nicht, da die Maschine von 2004 ist und der Hersteller sogar das Produkt abgedankt hat)

    Bzw. wie verhält sich das, wenn ich eine komplette Kupplungsarmatur tausche? Bewilligungspflichtig?

    Im asa 2b steht ja lediglich etwas über die Prüfpflichtigkeit von Lenkeinrichtungen. Aber mit dem Kupplungshebel lenke ich ja nicht :emojiSmiley-38:
    Danke für eure Meinungen/ euer Wissen.:emojiSmiley-106:

  • Den Kupplungshebel kannst Du austauschen, da muss nichts geprüft werden. Beim Bremshebel ist das etwas anderes, da der sicherheitsrelevant ist (siehe Ziff. 4.1.5.2 der ASA 2b)

  • Den Kupplungshebel kannst Du austauschen, da muss nichts geprüft werden. Beim Bremshebel ist das etwas anderes, da der sicherheitsrelevant ist (siehe Ziff. 4.1.5.2 der ASA 2b)

    "Lüku" hat Recht. Hatte auch Probleme wegen den Hebeln.

  • Aber gibt es da eine schlaue Antwort bei einer allfälligen Kontrolle?

    Meinst du jetzt wegen dem Brems- oder Kupplungshebel?


    Der Bremshebel ist ja ganz legal eingetragen. Und wenn ein Beamter oder ein Mitarbeiter der MFK "blöd" macht, dann kannst du diesen ja auf die ASA 2b Richtlinien verweisen. Wobei ich der Meinung bin, dass die Staatsbediensteten bei uns relativ gut geschult sind und es eigentlich keine Probleme geben sollte.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Ja genau meine bezüglich des Kupplungshebels.

    Gibt ja überhaupt kein Kapitel in den ASA Richtlinien, die die Thematik mit Hebeln allgemein bearbeitet. Lediglich eben das mit der Bremse / Bremszylinder.

  • Was erwartest Du denn für Probleme wegen des Kupplungshebels bei einer Kontrolle?


    Wenn keine Vorschriften dazu bestehen, dann kann auch nichts kontrolliert werden. Also geht der Kupplungshebel bei einer Kontrolle ohne Beanstandung durch, ausser er birgt die Gefahr einer Verletzung (zB spitz zulaufend, Ende des Hebels nach Bruch scharfkantig etc.). Nur in diesem Fall verstösst der Hebel gegen die Vorschriften und kann beanstandet werden.