Reicht E-Nummer und Beiblatt? Sportauspuff

  • Reicht eine E-Nummer und ein Beiblatt für die Legalität eines Sport Auspuff?


    Und wie ist das mit Blinker Rückspiegel und co.? Was muss ich da beachten.


    Mfg und Bleibt Gesund :emojiSmiley-40:

  • Das Beiblatt muss die geforderten und notwendigen Angaben enthalten (da gibt es ein bisschen Konfusionen und Unklarheiten was dies genau ist.)

    UND

    Genau dein Töffmodell (EU-Typengenehmigungsnummer) muss auf dem Beiblatt erwähnt sein. Diese findest Du auf dem Typenschild am Rahmen.



    Blinker: Solange mit ECE-Zulassungen und korrekt montiert i.O.

    Spiegel: Solange die notwendige Grösse und in notwendiger Zahl i.O.


    Weiter Information findet man in der ASA Richtlinie 2b https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!