Beiträge von RebelFazer

    Die Drosselkits von Alphattechnik kannst Du in der Regel in der Schweiz nicht verwenden, sondern es muss der offizioelle Drosselkit von Yamaha sein. Grund: Das gedrosselte Motorrad hat eine eigene Typengenehmigung und darin steht wie das Motorrad gedrosselt wird.


    Wie phil sagt: Beim Yamah-Händler fragen ob es machbar ist und wieviel es kostet. Denoch beim Strassenverkehrsamt nachfragen ob sie allenfalls auch der Kit von Alphatechnik vewrwendet werden kann.

    Mich haben da italienische Autos mit deutlich mehr kmh überholt welche nicht angehalten wurden, das ist dann doch etwas gewöhnungsbedürftig

    Kann sein dass es wie in der Schweiz läuft: Bei einer mobilen Kontrolle wird bei den ausländischen Fahrer direkt einkassiert, den Einheimischen schickt man aber die Rechnung per Post.

    Die ABE hat mit der EU ganz und gar nichts zu tun. ABE ist eine innerdeutsche Geschichte und wird für Teile benötigt, die nicht den EU oder UNECE Vorschriften unterliegen. Die Schweiz anerkennt explizit die EU-Richtlinien (Art. 34 Abs. 1 VTS) und die UNECE Richtlinien (ebenda) in den entsprechenden Fassungen.


    Dass die Schweizer Behörden die Deutsche ABE annerkennen können, findest Du in Art. 30a Abs. 1 Lit. b, Ziff. 2 VTS. Dass sie gar die ABE für einen Bremshebel anerkennen müssen, habe ich in : RE: ABE Gültigkeit in CH schon ausführlich erklärt. D.h, solange das ASA 2b und Art. 30a Abs. 1 Lit. b, Ziff. 2 VTS in der jetzigen Form existieren, muss eine Bremshebel ABE akzeptiert werden.


    wo steht den in ABE Hersteller ??

    In der Regel auf der ersten Seite. Beispiel aus einer ABE für ein Teil, für das man bei uns gar kein Dokument braucht (Soll noch einer sagen, unsere Strassenverkehrsämter seien kompliziert)

    habe schon mal eine lithiumbatterie und einen jumpstarter gekauft, nur um dann zu merken, dass der anlasser defekt war.

    Die Batterie ist definitiv futsch, denn die war innerhalb von 5 Sekunden leer. Ich nehme aber mal an, dass der Anlasser drehen würde. Das kommt aber später raus wenn ich wieder eine Batterie habe die Saft liefert.

    Je nach Bauart sind Lithium-Akkus nicht so ganz ohne, bei Defekten können die schon mal brennen oder explodieren (sollte zwar nicht vorkommen, aber man liest doch immer wieder, dass sowas passieren kann).

    Bei den Lithium-Starterbatterien handelt es sich um LiFePO4 Zellen. Die gelten als sehr sicher:

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    Auch prüfen ob zusätzliche Lade- oder Batterie-Frischhalte-Geräte noch korrekt funktionieren, ich meine gelesen zu haben, dass die günstigeren sich für Lithium nicht eignen sollen.

    Für Lithium gilt: Je simpler desto besser. Ein Labornetzgerät (IU-Kennlinie) ist z.B. perfekt um die Lithium-Starterbatterie zu laden. Hat. Spezielle Entsulfatisierungs- und Rekonditionierungs-Programme haben hingegen eine zu hohe Spannung. Nur Laden plus Erhaltungsladung, also IUoU-Kennline ist o.k. Hat man ein zu "intelligentes" Ladegerät, dann sollte es einen Lithium/LiFePo Modus haben.

    Da die Batterie beim Motorrad so gut wie immer geladen ist

    Das wäre der Idealfall, wenn man entweder immer unterwegs ist oder dann dran denkt alle zwei Monate den Töff an die Steckdose zu hängen (Tipp: In den Kalender eintragen). Manchmal ist das halt nicht immer möglich.


    Schon klar, dass seitens Gewicht eine Lithium Vorteile bringt - aber die 1-2 Kilo würden sich weniger auf den Rippen auch gut machen und hätten eventuell optisch noch einen Zusatz-Nutzen

    https://mueli77.files.wordpress.com/2018/12/asterix-special-005-bild-009_10365321765_o.jpg


    :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Alternative: beim Motorrad auf Gel-Batterie setzen.

    Noch besser als Gel ist AGM. Jedoch sind AGM Batterien nicht in allen Grössen erhältlich. Z.B. gibt es für meine F650 genau eine AGM Batterie in passender Grösse. Achtung: Oft werden Gel Batterien als "AGM" angepriesen, es sind jedoch unterschiedliche Technologien: https://batteryworld.varta-aut…das-sind-die-unterschiede


    Ich persönlich würde mir keine Lithium ins Motorrad bauen, wäre mir schlicht zu teuer und bringt keinen Zusatz-Nutzen (wenn die AH deutlich geringer ausfallen ist eher mit Nachteilen zu rechnen).

    Inklusive Versand kostet die Lithiumbatterie mit angeblich gleicher Kapazität genau gleich viel wie das AGM Freshpack: 80 Franken.

    Was macht man wenn man die Töffbaterie lädt , sich auf eine Ausfahrt freut und dann beim Drücken auf den Startknopf nur das Anlasserrelais lustlos klackert bis auch die Lämpchen leise erlöschen? Anderer Töff nehmen, der eine Lithiumbatterie drin hat! Der sprang sofort auch nach längerer Standzeit an. Geile Geschichte so eine Lithiumbatterie.


    Da ich also eine neue Batterie brauche, war die Frage was es denn für eine sein soll. Ein AGM Freshpack und damit garantiert eine frische Batterie kostet etwa 70 Franken. Eine Lithium-Batterie das doppelte, hat aber weniger als die Hälfte der Kapzaität. Man sagt zwar das reicht, was auch stimmt wenn man nicht vergisst das Licht auszumachen. Bei 4 x 60 W ist so eine 4Ah Batterie schnell leer und ja der Scheinwerfer hätte nicht auch noch drin sein müssen, aber glück wenn man jemand mit Überbrückungskabeln findet.


    Was wenn es aber eine Lithumbatterie gibt die 12Ah hat und fast gleichviel wie eine Bleibatterie kostet? Die Accurat Sport LFP YTX12-BS 12 Ah Lithium Motorradbatterie. Also, das Ding gleich mal bestellt und jetzt warte ich bis die Lieferung bei der Paketstation im "Düütsche usse" eintrifft. Bin gespannt wie sich das Ding macht und ob es tatsächlich 12 Ah Kapazität hat.


    Fortsetzung folgt.


    Notiz an mich selber: Nach dem Einbau die Ladespannung bei 4000 RPM messen. Danach ein zweites mal nach längerer Ausfahrt. Bei zu hoher Ladespannung den Spannungsregler wechseln.

    Ein Jahr ist die Frist um einen Führerschein in einen Führerausweis umzutauschen (kann man auch nachher noch machen, man darf einfach bis dahin keine Motorfahrzeuge lenken).

    Hat man auf dem Führerschein AM dann gibt es auf dem Führerausweis A1 (45 km/h). Hat man den Führerausweis vor 2003 gemacht, dann hat man auch den A1 (45 km/h). Den gab es damals gratis zur bestandenen Autoprüfung.


    A1 (45 km/h) sind in der Regel 50 ccm Roller und Mopeds. Eine 45 km/h 125er ist mir nicht bekannt, rein theoretisch wäre es aber möglich. Möchte man 125er Fahren dann muss man den A1 machen. Bedeuted wenn man schon Kategorie B hat, dass man nur den A1-Lernfahrausweis beantragen muss und dann innerhalb von4 Monaten Grundkurs (3 mal 4h) machen muss.

    Wenn die nötigen Angaben auf dem Beiblatt sind, dann genügt es. Stell doch ein Photo/Scan in das Forum.


    Z.B. das hier für meine R1 hat alles drauf und wurde vom StVA Zürich-Albisgüetli klanglos akzeptiert: https://jamparts.com/media/pdf…34cb78297cdc84b3c3561.pdf


    Wenn nicht sollte KTM Schweiz in der Lage sein das richtige zu geben. Natürlich nur wenn der Auspuff passend für das Motorrad ist. Auspuff mit Beiblatt muss bzw. kann nicht eingetragen werden.

    Wo genau steht denn in der ASA 2b, dass die ABE aus DE akzeptiert werden muss?

    Niergends direkt. Aber wir haben in Art. 5 der Bundesverfassung:


    [...]

    2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

    3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

    [...]

    Übertriebener Formalismus ist nicht erlaubt, und das Strassenverkehrsamt kann nicht grundlos von seinen Richtlinien abweichen welche vom ASTRA genehmigt wurden. Speziell nicht bei einem Bremshebel, bei dem nur eine Eignungserklärung des Bauteileherstellers erforderlich ist und es keine weiteren expliziten Vorschriften in der VTS gibt. Auch nicht in den ASTRA Weisungen, Kreisschreiben oder Richtlinien ist was zu finden. Internationale Vorschriften gibt es erst gar, darum ist ja der ganze Papierkram nötig (vergleiche dazu mit Spiegel, Blinker, Scheinwerfer mit UNECE Zulassung).


    Auf der anderen Seite gibt es vom Deutschen KBA explizite Vorschriften und Qualitätskriterien, die erfüllt werden müssen, damit dem Bremshebel eine ABE erteilt werden kann. Mit anderem Worten die Gleichwertigkeit ist gegeben, da irgend etwas besser als gar nichts ist.


    Ergo ist eine Typengenehmigung durch das Deutsche KBA in Form einer ABE mehr als genügend, speziell da Stufe 1 über Stufe 3 steht. Oder wie es auf Seite 14 des ASA 2b, am Ende der Tabelle mit der Hierarchie der Dokumente so schön heisst:

    Dokumente einer höheren Stufe werden anstelle eines Dokumentes einer tieferen Stufe anerkannt. Wird beispielsweise in den vorliegenden Richtlinien eine Eignungserklärung des Bauteilehersteliers verlangt (Stufe 3), kann stattdessen auch eine Konformitätsbeglaubigung (Stufe 1) vorgelegt werden.

    Päuli, gerade Du, in deinem Beruf, weisst Doch ganz genau das Leute Fehler am Laufmeter machen und man sie korigeren muss. Da hättest Du doch den Duden das ASA 2b hervorkramen können und denen dann zeigen was da bezüglich ABE und Bremshebel steht. Das hat auch schon in St. Gallen geklappt.

    Reicht dieses Gutachten um die Hebel beim MFK einzutragen? Und müssen diese zwingend eingetragen werden?

    Ja das reicht locker. Du musst nur den Bremshebel eintragen lassen, der Kupplungshebel darf auch aus Chinesium oder Pappmasche sein.


    Die ABE ist viel mehr als im ASA 2b für einen Bremshebel verlangt wird und steht in der Hirarchie der Dokument (Sihe Kapitel 3 des ASA 2b) über der Eignungserklärung Bauteilehersteller. Keine Grund 50 Euro auszugebenm da kann man auch mit dem MFK Prüfer über Kapitel 2 und 3 des ASA 2b fachsimpeln.


    Jedenfalls in Zürich sind die da ganz entspannt und unkompliziert.

    Versicherungskennzeichen gibt es in der Schweiz nur für Mofas und schnelle Elektrovelos. Ein 50 ccm Roller bzw. Moped beschränkt auf 45 km/h braucht in der Schweiz ein reguläres Kennzeichen, MFK, Versicherung pi-pa-po. Und ja, Die EU Führerausweis-Kategorie AM entspricht in etwa dem A1 (45 km/h) in der Schweiz.


    Der A1 (45 km/h) war von 2003 bis 2021 eigentlich irrelevant, da es keinen Grund gab diese Kategorie explizit zu erwerben. Mit 16 Jahre konnte man den A1 erwerben, der bis zum 18 Geburtstag auf 50 ccm limitiert war, jedoch keine Geschwindigkeitsbeschränkung hatte. Dem entsprechend rar sind 45 km/h Occasionsfahrzeuge, dafür gibt es viele 50 ccm Roller die bis 80 km/h gehen (was wiedrum eher eine Rarität in Deutschland ist). Willst du ein Schwalbe etc. die schneller als 45 km/h fährt ausserhalb Deutschland lenken, brauchst du den A1 ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.


    Wie die anderen gesagt haben, sobald du den A1-Löli (Löli == Lernfahrausweis) hast, darfts Du mit einem A1 Motorrad auf der Strasse fahren. Jedoch bis Du alle drei Teile des Grundkurs gemacht hast, nur unter folgenden Bedingungen:

    • Nur in der Schweiz und Lichtenstein
    • Du must ein blaues L hinten am Töff haben
    • Sozia muss den Führerausweis für Kategorie A oder A1 haben.

    Nach dem Grundkurs, den Du innerhalb 4 Monate nach Erwerb des Lölis absolviere musst, musst Du nur noch die Katergorie in deinen Führerausweis eintragen lassen. Das kann etwas dauern, so etwa 3 - 7 Tage dauert das in der man keinen Führerausweis hat. Man darf dann nur in der Schweiz aber ncht im Ausland unterwegs sein (weil man ja keinen gültigen Führerausweis vorweisen könnte). In diesem Sinne ist der Erwerb von A1 in der Schweiz einfacher als B196 in Deutschland.

    ASTRA Weisungen betreffend die praktische Motorrad-Grundschulung (PGS) und den Kurs über Verkehrskunde (VKU) vom 24.09.2020)


    Zitat

    Wer den Führerausweis im Kreditkartenformat der Unterkategorie A1 vor dem 1. Januar 2021 erworben hat, und den Führerausweis der Kategorie A (beschränkt) erwerben will, muss während der Gültigkeit des Lernfahrausweises den Kursteil 3 absolvieren. Dies gilt auch für Personen, die den Führerausweis im Kreditkartenformat der Unterkategorie A1 vor dem 1. Januar 2021 erworben haben, den Führerausweis der Kategorie A (unbeschränkt) erwerben wollen und einen Lernfahrausweis der Kategorie A (unbeschränkt) gestützt auf Artikel 15 Absatz 2 VZV besitzen.

    Frage bei deinem Strassenverkehrsamt, unter Verweeis auf obige ASTRA Weisung nach warum bei dir die vollen 12h und nicht nur Kurteil 3 verlangt werden. Vorher jedoch nochmals das Begleitschreiben genau durchlesen, evtl. hat man etwas übersehen und nur stur in den Löli geschaut.