CH:
Bei Zonen bis zum Ende des Zonensignals. Bsp. Tempo 20-Zoner, 30er-Zone (Art. 2a SSV), aber auch Generell 50 (Art. 4a VRV und Art. 16 SSV).
Bei Strecken bis zur nächsten Verzweigung (ein Kreisel ist eine Verzweigung, Feld- und Forstwirtschaftswege die in eine Strasse münden sind nicht Verzweigungen) oder bis zum Endsignal (Art. 16 SSV) und damit anders als in Deutschland !
Speziell in der Stadt Zürich gibt es nebst 30er-Zonen auch noch 30er Strecken. Bei 30er Strecken steht somit an jeder Strasseneinmündung ein 30er Schild. Bsp. Bleicherweg. Eine 30er Strecke kann kann auf eine 30 Zone folgen (und umgekehrt). Bsp. Baslerstrasse beim Letzigrund.
Auf Autobahnen und Autostrassen, gelten 120 km/h respektive 100 km/h von und bis den entsprechenden Anfangs- und Endsignalen (ausser es sei ein anderes Tempolimit signalisiert). Nach deren Endsignal gilt 80 km/h (Art. 4a VRV). Achtung: Für Geschwindigkeitsbussen gelten die Autobahnausfahrten als Ausserorts (BGE 128 II 131) , die Autostrasse gilt als ganzes als Ausserorts!
FR: https://www.legifrance.gouv.fr…_lc/LEGITEXT000006074228/
IT: https://www.aci.it/i-servizi/n…/codice-della-strada.html