Beiträge von RebelFazer

    Für den Entzug ist der Kanton Schaffhausen zuständig. Ob der eingetragen wird (nehme ich ja an) - sehe ich wenn ich diese Verfügung habe (bis jetzt erst die Ankündigung).

    Der Entzug wird mit 100% Wahrscheinlichkeit im IVZ-Massnahmen (früher bekannt als ADMAS) eingetragen aber nicht im Strafregister. Strafe und Entzug sind zwei verschiedene Paar Schuhe die unabhängig voneinander sind (ausser, dass das gleiche Ereignis die Ursache ist).

    • Strafe → Strafregister (VORSTRA) → Während der Bewährungszeit im Privat- und Behördenauszug 4 sichtbar → Während 10 Jahre im Behördenauszug 2 und 3 sichtbar → Während 15 Jahre im Behördenauszug 1 sichtbar.
    • Entzug → Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) → Während min. 5 Jahre relevant für das Kaskadensystem (Art. 16c SVG) → Während 10 Jahre im IVZ sichtbar (Achtung: Neue Einträge hemmen die Löschung von alten).

    Je nach dem, wie rein man seine Weste haben will, dauert es zwischen 2 - 15 Jahre ohne weitere Verzeigungen, bis man sich wieder als unbescholtener Bürger mit tadellosem strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Leumund ohne relevante Vorkommnisse bezeichnen darf.


    Für die Einbürgerung kann von den Behörden das Strafregister (Behördenauszug 2) eingesehen werden.


    PS: Nur die Strafe hat eine echte Bewährungszeit. Oder wie jemand mal in einenm andere Faden schrieb:

    Die Zeitdauer der Verwarnung ist deswegen keine Bewährung, weil gar keine Strafe/Massnahme ausgesprochen wurde, die nur Vollzogen wird, wenn man sich nicht bewährt.


    Oder kurz:
    Bewährungszeit mit neuer Straftat versaut: Alte Strafe plus neue Strafe.
    Verwarnung versaut: keine alte Massnahme, aber neu eine Massnahme.

    Bei meiner Prüfung habe ich alle Manöver bis auf die Notbremsung verhauen, und war danach fast eine ganze Stunde mit dem Experten unterwegs weil er meinen Mitprüfling von Anfang an nach Hause geschickt hat da Motorradkleidung nicht den Vorschriften entsprach. Fahren lief super, inkl. zweimal Autobahn. Kommentar war "Fürs nächste Mal ein bisschen mehr üben wäre nicht schlecht, aber sehr souverän gefahren bis auf den Anfang.". Ist wohl auch Tages- und Expertenabhängig.

    Oh, wow. Netter Service vom Experten, dir quasi eine Fahrstunde mit Feedback zu geben. Der hätte dich auch einfach nach der versemmelten Notbremsung heimschicken und danach 45 minuten Kaffeepause machen. Aber warum Kaffee trinken, wenn man Töfffahren kann.,

    In der Schweiz hat jedes Töffmodel, das für die Strasse zugelassen werden kann, eine Typengenehmigung. Ohne Typengenehmigung keine Strassenzulassung. In der Typengenehmigung steht genau was dieses Töffmodel so alles hat: Räder Motor, Gewicht, Leistung, ... und eben auch, falls gedrosselt, wies diese Drosselung vorgenommen wurde (Gasanaschlag, Stopfen Luftzufuhr, andere Düse, austausch Steuergerät inkl. allfälliger Kennzeichnungen und Markierungen, etc). Die gedrosselte und die ungedrosselte Version bekommen je ein seaparte Typengenehmigung.


    Bei deinem Modell fängt das Problem aber schon viel früher an, da es für die XJ 600 N/S 4BR keine Schweizer allgemeine Typengenehmigung gibt. Die damals in der Schweiz erhältliche XJ 600 N/S war die 4DG welche die strengeren Schweizer Abgasnormen einhielt und deswegen auch nur 38 kW hat. Wenn Du in deinen Fahrzeugausweis schaust, wirst Du im Feld 24 ein X haben a.k.a "Typenschein X". D.h. er bekam eine Einzeltypengenehmigung und wurde wohl als Umzugs- oder Erbschaftsgut importiert.


    Das weitere Problem ist, da es A beschränkt erst seit 2003 gibt, dein Motorrad Modell aber davor zugelassen wurde. Die Hersteller haben sich in der Regel nie die Mühe gemacht für diese alten Schwarten eine Typengenehmigung für das 25 kW oder 35 kW Modell zu beantragen (Warum auch wenn man neue, gedrosselte FZ6 oder MT-07 verkaufen kann?).


    Wenn Du deinen Töff drosseln willst, müsstest Du eine Einzelabnahme machen lassen. Das kann mit hohen Kosten verbunden sein, da es dir obliegt den Nachweis zu erbringen (mittels Gutachten von anerkannten Prüfstellen) dass die Leistung nicht mehr als 35 kW ist UND dass die relevanten Abgasvorschriften eingehalten werden. Ob sich dieser Töff danach in der Schweiz je wieder entdrosseln lässt, ist eine andere Frage. Im jetzigen Zustand hält er die relevanten Abgasvorschriften jedenfalls nicht ein.

    Auf den bestandenen Fahrteil darf man doch stolz sein (Trotzdem das Feedback des Experten verinnerlichen). Dass genau das nicht klappte, was man als einfach anschaut ist auch nicht so selten. Manöver üben und dann nochmals anmelden wenn man denkt man hat die jetzt im Griff.


    Aber das könnte ich ja eigentlich easy noch üben, halt diesmal auch in Lederkombi.

    Ich stelle mir das so vor:

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    jedoch habe ich nicht ganz verstanden, wann man bei diesem Übungsapparat genau bremsen muss. Hat dort keine Ampel die irgendwie aufleuchtet oder so. Weiss das evtl jemand?

    Bei der Prüfung hat es eine Ampel die per Knopfdruck bedient wird. Ist die Ampel defekt, dann gibt der Experte ein Handzeichen. Wie auch immer: Der Experte wird es nochmals erklären wie es genau abläuft.


    Manchmal bin ich mir auch unsicher, ob ich blinken muss/soll z.B Triemli -> Uitikon bei der Busspur.

    Hier? https://goo.gl/maps/GiTLTrEzdKXbMeny6 Nein, ich würde sagen nicht nötig.


    Aber hier musst Du links blinken, wenn du der Strasse folgst:

    Apropos blinken. Wenn ihr anhält, weil ihr z.B. den nachfolgenden Motorradfahrer verloren habt:

    • Rechts blinken beim Anhalten
    • Links blinken (nach Spiegel und Schulterblick) vor dem wieder abfahren.

    Wenn Du mit dem L ins Ausland willst, dann bleibt dir genau ein Land: Das schön Ländle. Auch besser bekannt als Fürstentum Liechtenstein. Und wenn Du durch den Zoll fahren willst, dann kannst du Samnaun besuchen.


    PS: Falls Du schon den Kategorie B Ausweis hast (Auto), dann must Du nur die 3 × 4 h Grundkurs machen um, das L los zu werden und im Ausland und anderen Fürstenländern rumkurven zu können.

    Leider konnte ich bis jetzt den Gesetzestext nicht finden...

    Schauen wir doch einfach nach, was im rechtlich verbindlichen im Verordnungstext steht. Und ja da steht "und" aber nicht so wie Du willst.


    Art. 15 VZV

    alles andere macht keinen Sinn, da wie LT sagt, für die A unbeschränkt Prüfung folgendes gilt:


    Anhang 12, Bstb. G Ziff V. VZV

    Zitat

    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen;

    Es gibt übrigens viele schwere Brummer mit > 35 kW aber ≤ 0.2 kW/kg. Z.B. die alten 1500er Goldwing vor Euro 1 mit CH-Zulassung. Und selbst die 1800er Goldwing mit 87 kW und 405 kg Leergewicht ist nur knapp über der Grenze. Umgekehrt ist mir nur die KTM 390 Duke in den frühen Jahrgängen bekannt die ≤35 kW aber > 0.2 kW/kg hat und deswegen für A beschränkt von 32 kW auf 30 kW gedrosselt werden muss (die neueren Jahrgänge sind leicht schwerer).

    Der gelbe Schlauch ist der Überlauf, der das Benzin ableitet.

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    Die Reparatur kostet gemaess Mech hier 1000.-

    Ist hauptsächlich mehr oder weniger Arbeit bis man an den Vergaser kommt (un dann das ganze Umgekehrt).

    Aber einen tausender sind echt viel. Ich mach es Dir für 300 Stutz aber erst in der zweiten Hälfte August. (Dann kann ich mir ein Ultraschallbad kaufen)

    Etwas mit den Schwimmern, die dann nicht mehr runtergehen

    Etwas mit den Nadeln/Duesen

    Ich nenne es "Bleistift": No. 16030 Carburetor parts spare parts for Kawasaki KLE 500 from 1992 | PartsRepublik

    Evlt ist der Bleistift nicht mehr in den Clip No. 16044 eingehängt und wird damit nicht mehr vom Schwimmer No. 16031 hochgedrückt, was die Treibstoffzufuhr unterbricht, wenn genug Sprit in der Kammer ist (Das gefäss ohn Nummer)

    Wenn man das Ding auseinander hat, kann man auch gleich alle Gummidichtungen erneuern. (Düsen, Nadeln, etc sein lassen).


    Evtl, hat sich auch Schmodder vom Boden der Kammer gelöste und der Bleistift schliesst deswegen nicht mehr richtig.


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    RN19 und RN22 haben auch H7 -> komisch dass diese neueren Modelle nichtzugelassen sind?

    Das Licht vom RN19 Scheinwerfer und Abblendlicht ist top. Perfekte Ausleuchtung der Strasse, speziell da im Scheinwerfermodus ganze vier Lampen die Straße erhellen. Also jedenfalls so lange man das Motorrad nicht in die Kurve legt, und dann nicht noch zusätzlich abbremstm weil man nichts mehr sieht, und desweg noch weniger sieht weil das Motorrad eintaucht.


    Oder anders gesagt: Bei der RN19 sind nicht die Leuchtmittel das Problem, sondern die Scheinwerfergeometrie als solches. Da helfen auch LED-Birnen nichts. sondern nur Zusatz-Nebelscheinwerfer.