Neue Lärm Regelungen im März

  • Es soll doch neue, strengere Lärmgesetze im Frühling geben. Müssen danach verbotene Auspuffanlagen, welche momentan noch legal sind, wieder zurückgebaut werden?

    Bei einem neuen Occasionstöff müsste ich dann ja auf zusätzliche Originalteile achten...

    Dank und Gruss

  • Ich stopf mir schon mal Watte in die Ohren, dann sind meine Zweiräder nicht mehr so laut. Hoffe das dämmt genug.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ich stopf mir schon mal Watte in die Ohren, dann sind meine Zweiräder nicht mehr so laut. Hoffe das dämmt genug.

    Schüblig ist besser. Da hat man immer was zum Essen dabei.


    Ich glaube es geht um UNECE-Regelung Nr. 41, im speziellen um die Änderungsserie 05, nach der für neue Typen ab September 2023 eine neue Testmethode zum Einsatz kommt. Die Lärmwerte scheinen unverändert zu sein.


    Damit das wirksam wird, müsste aber noch zuerst die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 geändert werden, welche bis dato auf die Änderungsserie 04 verweist.


    Die Schweizer VTS verweist seit dem 1. April 2022 auf die Änderungsserie 05. Da aber fast niemand eine Töff rein nach VTS zulässt, ist das relativ irrelevant. Töffs werden in der Regeln nach TAFV 3 / EU-Richtlinien zugelassen.


    Und wie gesagt, gilt das nur für neue Typen und erstmaliges Zulassungen. Für alle anderen gilt wie immer Art. 4 VTS

    1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!