Helmpflicht in Italien

  • Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Helm tragen. Es sind nur Schutzhelme zugelassen, die entsprechend der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Dieses ECE-Genehmigungszeichen (in der Regel im Helm als Sticker angebracht) ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert worden ist. Grundsätzlich erfüllen die Helme, die in Deutschland im Fachhandel erhältlich sind, diese Voraussetzungen.


    Verstöße gegen die Helmpflicht werden mit einem Bußgeld von 74 bis 296 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme / Sicherstellung. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.



    Greetz Mige

    No Risk No Fun


    Wenn du Gott siehtst, dann solltest du bremsen