Ausweisentzug wegen ungedrosselter Maschine?

  • Hallo zusammen!


    Ein Freund von mir war neulich mit dem Motorrad seines Vaters unterwegs als ihn die Polizei anhielt und ihn kontrollierte. Das Problem war das die Maschine über 50kw Leistung hatte, mein Freund aber die Prüfung erst seit einem Jahr, und das 25 Lebensjahr auch noch nicht erreicht hat. Er dürfte eigentlich nur bis 25kw Leistung fahren.


    Er durfte nicht mehr weiterfahren, aber seither hat er nichts mehr gehört von der Polizei. Es ist doch schon 2 Wochen her,


    Was geschieht in solchen Fällen? Ausweisentzug? Jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von haukez ()

  • Hallo haukez


    Ich verstehe nicht weshalb einige Leute solche Risiken auf sich nehmen! Der ganze Weg bis zum Töffbillet wird einem heutzutage eh nicht leicht gemacht. Es gibt Motorradfahrer die kommen nie in eine Kontrolle und welche die es dauernd trifft. Für Motorradeinsteiger der Kat. A beschränkt empfehle ich grosshubräumige Einzylindermotoren à la XT660X oder einen Mittelklasse-Zweizylinder. Die haben trotzt Drosselung noch immer genug Dampf da sie mit dem starken Drehmoment punkten können. Vierzylinder Strassenmaschinen hingegen muss man schrauben wie blöde um etwas Leistung herauszubekommen.


    Ich kann Dir nicht sagen wie lange so was geht, aber Hoffnung würde ich mir an seiner Stelle keine machen.


    Grüsse


    Krachmacher

  • Zitat

    Original von haukez
    ..... Es ist doch schon 2 Wochen her,


    da kommt sicher was :smiling_face:


    da kannst ja gerade so gut ganz ohne ausweis fahren (was er ja eigentlich gemacht hat)


    darfst ja mit dem traktoren-bilet auch kein auto fahren....


    das wird sicher teuer
    :mad: post mal wenn was weist