Verzollungsgebühren Deutschland/Schweiz

  • Schönen Guten Morgen allerseits.

    Habe eine Offerte von einem Händler in Deutschland erhalten für Handschuhe,Helm,Jacke,Hose und Protektoren über 2039.30 Euro, Offerte von Händler;
    Jacke cose 12 619,00 €
    Lederhose company 359,00 €
    Handschuh 239,00 €
    Helm 999,00 €
    Protektor 49,90 €
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    Zwischensumme: 2.265,90 €
    Abzüglich 10% Rabatt 226,59 €
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    Gesamtpreis: 2.039,30 €

    Im Preis enthalten sind 19% MwSt. = 325,60 € die Sie wieder von uns zurück erhalten

    bei Vorlage des abgestempelten MwSt. Beleges.

    Nun die Frage: Wieviel würde mich die verzollung kosten. möchte dies nicht einfach über die Grenze schmuggeln. Ist mir zu Heiss und ich bin ein zu ehrlicher Mensch :blush:
    HAbt ihr bereits erfahurng mit verzollung?
    Ist dies von Ware zu Ware unterschiedlich (z.bsp. Elektrowaren nicht gleich Kleiderwaren) oder ist dies immer gleich anhand der Preise die wir hier in der Schweiz haben und ich spare lediglich die 11% MwSt differenz?

    Viel Dank für eure Antwort

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • Wie es mir ist ist. Ist auf Kleidung die normalen 8%.

    Akra Anlage.........-1200 Fr./ Benzin...........- 25 Fr./ An der Polizei mit 110db vorbeizufahren......unbezahlbar!

    Ich will schlafend sterben wie mein Grossvater, nicht schreiend wie sein Beifahrer :grinning_squinting_face:

    Momentane Motorräder:

    KTM 690 SMC-R 2012
    Puch SGS 250 1954
    Puch SG 250 1961

  • also verstehe ich das jetzt richtig, du gehst nach DE um das zeugs selber zu holen?
    dann ist es ganz einfach, zeugs beim händler holen und bezahlen und ein ausfuhrschein geben lassen und ausfüllen mit allen nötigen angaben. bei der grenze dann zum deutschen zoll und es abstempeln lassen, nachher zum schweizer zoll und dort abstempeln lassen und die 8% MwSt. werden dort dann fällig. die 19% von den deutschen bekommst du erst wieder, wenn du ein anderes mal dann wieder in das geschäft gehst, dann müssen die dir das auszahlen.

  • Ich dachte ab CHF 300.- gibt es noch zusätzliche Verzollungsgebühren nebst den 8% MwSt? Dem ist also nicht so? Das wäre ja ober Geil. Würde bei den PReisen über CHF1000.- sparen

    Fehlende PS werden durch WAHNSINN ersetzt ! :devil:

  • gut, wie hoch der zoll noch werden wird, kann ich dir nicht sagen, hängt soviel ich weiss auch vom betrag ab, aber wie der berrechnet wird weiss ich nicht. ich schaue immer, dass ich unter den 300.- bleibe! :grinning_squinting_face:

  • bis 300 Franken ist die Einfuhr von Ware (Fleisch, Milch ect. ausgeschlosssen) abgabefrei. Danach bezahlst du Mehrwertsteuer au den Gesamtbetrag.

  • Fast richtig, aber noch nicht 100% (um auf wirklich 100% zu kommen, müsste man allerdings Bücher füllen). Um es (eventuell) übersichtlicher aufzuzeigen:

    1. Mehrwertsteuer

    Irgendwie jedem bekannt weil er sie zahlen muss, aber der Teufel liegt im Detail. Das Wort Mehrwert was da vorkommt, trifft die Sache nämlich ungenau, es handelt sich schlicht um eine Umsatzsteuer (im EU Rahmenvertrag deshalb auch Umsatzsteuer-Richtlinie genannt, für CH allerdings ohne grosses Interesse, da wir ja bekanntlich nicht in der EU sind). Besteuert wird der Verbrauch bzw. Gebrauch von Gütern und Dienstleistungen in der Schweiz, wobei es eine ganze Reihe von Ausnahmen gibt (z.B. Mietwohnung, da ist zwar Mehrwertsteuer im Bau enthalten, aber es keine zusätzlich zur Miete erhoben bzw. bei der Miete ausgewiesen, gleiches gilt bei Spitalaufenhalten bei welchem zwar Mehrwertsteuer beim Bau der Gebäude oder Kauf der Geräte abgerechent wird, aber keine Mehrwertsteuer in den Rechnungen an die Patienten "draufgeschlagen" wird).

    Lieferungen und Dienstleistungen in der Schweiz werden vom Leistungserbringer mit Mwst in Rechnung gestellt (und die Mwst an die Steuerverwaltung abgeliefert), wenn diese vom Ausland kommen, dann ist das nicht möglich (weil: die Ausländer unterliegen ja nicht der Steuerverwaltung in der Schweiz). Dienstleistungen müssen somit vom Bezüger deklariert werden (für Private erst ab 10'000 Franken), für Waren ist der Zoll zuständig, drum haben wir ja auch noch eine Zollverwaltung. Achtung: Zollverwaltung ist nicht Mehrwertsteuerverwaltung, also gleiche Steuer, aber andere Behörde! Wird etwas ausgeführt, gelten umgekehrte Vorzeichen: Waren können steuerfrei aus der Schweiz geliefert werden (Zollausfuhr muss nachgewiesen werden) und Dienstleistungen ins Ausland unterliegen auch nicht der CH-Steuer - müssen aber in der Regel vom Leistungsempfänger im Ausland zu dessen Mwst-Satz bezogen werden.

    Ob die Steuer im Ausland nicht erhoben, zurückerstattet oder 2x bezahlt wird, interessiert die CH-Mehrwertsteuerverwaltung und die Zollverwaltung nicht. Es gilt CH-Gesetz und das besagt, dass der Verbrauch in der Schweiz zu besteuern ist bei einem Import (Bemessungsgrundlage ist der Netto-Warenwert ohne allfällige ausländische Steuern/Abgaben, jedoch inklusive Verpackung/Versand und Versicherungen).

    2. Zoll

    Ist eine Art Strafsteuer oder auch Lenkungsabgabe auf "gewissen" Waren (am einleuchtensten sind die Mineralölabgaben oder aber Zusatzabgaben auf Motorfahrzeugen oder die Abgaben auf alkoholischen Getränken). Je nachdem was es für Waren sind und von wo die kommen (Ursprungsnachweis) können die Zölle anfallen, wegfallen oder reduzierte Sätze angewandt werden (die Zollverwaltung hat eine Hompepage wo man bei Bedarf die Details nachschauen kann). Zollabgaben sind in der Regel gewichtsabhängig (pro 100 Kilo), für Private deshalb vernachlässigbar. Bei gewissen Waren sind auch Stückpreise (Fahrrad z.b. 12.--) abzuliefern, aber auch das im Verhältnis zum Warenwert oder der Mehrwertsteuer nur eine Rundungsdifferenz.

    3. Freigrenzen

    Ohne Freigrenzen wäre die Zollabwicklung nicht machbar, denn man müsste beispielsweise feststellen wie viel Sprit im Mopped war als man ins Ausland gefahren ist und wie viel drin ist, wenn man wieder zurückkommt - die Differenz wäre dann zu Ent- bzw. Besteuern (Minerölsteuer, Co-2 Abgabe und Mwst). Ebenfalls jeder Kaugummi den man gekauft aber noch nicht gegessen hat. Also gibt es Freigrenzen (Sprit: Tankgrösse + 1 Reservekanister) bzw. allgemein Waren im Netto-Warenwert von 300.--. Freigrenze heisst: bis 300.00 kostet es Null, bei 300.01 wird voll besteuert mit Mehrwertsteuer. Anders was die Zollabgaben anbelangt: hat man zollpflichtige Waren (Freigrenze beispielsweise 2 Liter Wein, darüber kommt Zollabgabe, egal wie billig der Wein war) dann fallen Zollabgaben, aber bis zur Freigrenze keine Mehrwertsteuer an. Ebenfalls sind beim Zoll diverse Waren (insbesondere Fleisch und Alkohol) limitiert, wobei es je nach Fleischsorte oder Alkoholgehalt wieder andere Mengen-Grenzen gibt.

    Unschön: die Freigrenzen gelten nur im Personenverkehr, also bei mitgeführten Sachen. Lässt man sich die Sachen schicken (manchmal kaum anders machbar, will ja keiner für 5.-- nach Norddeutschland fahren), dann gelten diese nicht (dafür gibt es Erleichterungen für Kleinstmengen, diverse Infos liefert auch die Post). Weil jemand die Verzollung machen muss, kommen Verzollungsgebühren zum (sowieso teuren) Versand dazu, je nach Anbieter können die sehr teuer werden (der Preisüberacher ist hier bereits eingeschritten).

    Kurz: Der Shop im Ausland kann die Waren in die Schweiz Mehrwertsteuerfrei liefern (Schweiz ist Drittland, Versand in andere EU-Länder haben andere Vorschriften), dafür fallen Versandkosten, Verzollungsgebühr und Mehrwertsteuer an (Zoll selber eher nicht oder nur wenige Franken). Wenn man die Ware abholen kann (auch möglich beispiesweise bei den immer mehr werdenden Lageradressen in Grenznähe), dann muss man die Verzollung in die Schweiz selber machen und kann dann die ausländische Mehrwertsteuer zurückverlangen mit dem Ausfuhrbeleg.

    Dass es sich lohnen kann im Ausland zu kaufen ist klar, aber nicht vergessen, dass gerade bei Klamotten und ähnlichem eine Rückabwicklung (weil die Grösse beispielsweise nicht passt) äusserst zeitraubend und unter Umständen teuer werden kann (Rückabwicklung einer Verzollung ist eine ganz mühsame Geschichte). Zudem sollte man bei Internet-Käufen im Voraus schriftlich festhalten, dass keine Mehrwertsteuer geschuldet ist, denn eine Rückforderung mittels Anwalt wird sich kaum lohnen (viele Shops bekommen das inzwischen auf die Reihe - aber noch lange nicht alle). Mwst-Differenz: DE 19%, CH 8% - da ist also einiges an Sparpotential drin. Allerdings sollte man nicht ganz vergessen, dass CH-Shops auch von irgendwas leben müssen, wer immer nur im Ausland kauft, braucht sich nicht wundern, wenn es keine lokalen Dealer mehr gibt welche bei einem Problem weiterhelfen könnten.

    Na ja, wurde doch wieder länger als geplant :loudly_crying_face: (und bei weitem nicht Vollständig). Hoffe trotzdem, dass man, falls nicht schon vorher, halbwegs weiss wie das funktioneirt mit Zoll und Mehrwertsteuer. A propos über den Zoll Schmuggeln: mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz sind Bussen zwischen 200'000 und 800'000 Franken vorgesehen bei Vergehen (zuzüglich Gefängnis-Strafen) und bei Zollvergehen kommt man nicht viel besser weg. Auch wenn diese Höchststrafen kaum ausgesprochen werden - es lohnt sich definitiv nicht, irgendwas über die Grenze zu "Schmuggeln", zumal der Zoll jetzt schon Kontrollen von der Grenze bis in die Region Zürich macht und das Problem keinesfalls nach dem Übertritt der Grenze erledigt ist.

    Na denn - schöne Schnäppchen-Jagd (nebenbei: der Umrechnungkurs EUR-CHF ist der Tages-Buch-Umrechnungskurs bei der Versteuerung, somit ist die Steuer also auch Kursabhängig).

    Marc

    Einmal editiert, zuletzt von Yam660 (23. Dezember 2011 16:55)