SUVA - Versicherungskürzungen bei Renntraining-Unfällen

  • Da dies eines der wenigen Foren ist, wo der "Fall" noch nicht besprochen wurde, hier der Link auf die Offroadgemeinschaft: http://www.swissoffroaders.ch/forum/thread.php?threadid=3941


    Was micht nicht erstaunt, sind die Ansichten der Fahrer, was man aber unschwer den Zeitungsartikeln entnehmen kann, wurde die Sache auch sehr "einseitig" publiziert (und wie gewöhnlich meist ohne Quellenverweis). Drum hab ich den Bundesgerichtsentscheid reingehöngt - dann sieht die Sache plötzlich nicht mehr so ganz glasklar aus und der Entscheid vom Bundesgericht nicht mehr ganz so willkürlich.


    Hier im Forum dürfte das Problem von Rennstreckentrainings die wenigsten interessieren, aber wie man dem Bundesgericht entnehmen kann muss man nun auch bei "freien Trainings" und/oder sonstigen Veranstaltungen etwas vorsichtiger sein. Dass die Lösung keine Unfälle zu bauen die einfachste ist, ist nicht abzustreiten, aber bei den wenigen Quadratcentimetern welche nun mal am Boden sind, ist das manchmal einfacher gesagt, als getan.


    Kurz: wer Trainings auf Rennstrecken macht, tut gut daran die Ausschreibung sehr genau zu lesen und sich um allfällige Zusatzversicherungen zu kömmern, sonst kann das ein teurer Spass werden bei Personenschäden.


    Marc


    P.S.: hier noch einmal der direkte Link zum BGE-Entscheid, da ich nicht sicher bin ob unregistrierte Leser die Links im Offroadforum angezeigt bekommen.

  • Den Fall kenne ich natürlich nicht genauer. Allerdings weiss ich aus eigener Erfahrung (liegt allerdings Jahre zurück), dass auf dem Ticket für eine Fahrt auf dem alten Nürburgring deutlich gestanden hat, dass für Fahrten auf dem (alten) Nürburgring keine Versicherungsdeckung besteht. Spricht: Ohne spezielle Zusatzversicherung bestand keinerlei Versicherungsdeckung. Hat uns damals im jugendlichen Leichtsinn nicht davon abgehalten, dort eine Runde zu drehen. Anmerkung: Gemäss Aussagen von Szenenkennern passierten allerdings die meisten Unfälle im Zusammenhang mit dem Nürburgring auf den öffentlichen Strassen beim Nachhausefahren ...