Zubehör Auspuff (-anlage)

  • Kaum bin ich angemeldet, hab ich auch schon die erste Frage...


    Ich möchte bei meiner 1150 GS unter Umständen eine andere Auspuffanlage, Endtopf und Krümmer, montieren.
    Hier verhält es sich ja etwas anders als wo ich herkomme und deswegen bin ich etwas unsicher was für Möglichkeiten bestehen.
    In einem anderen Forum (http://www.bmw-k-forum.de/viewtopic.php?f=19&t=18001 ) habe ich einen Beitrag gelesen der mich etwas neugierig macht.
    Dort heisst es in einem Email Auszug vom Strassenverkehrsamt Luzern:


    > Guten Tag
    >
    > Die EG/ECE-Teilgenehmigung kann nur bei Fahrzeugen anerkannt werden,
    > welche von der Typengenehmigung befreit sind (sichtbar im
    > Fahrzeugausweis Feld 24, eingetragen mit "X").
    >
    > Typengenehmigte Fahrzeuge (sichtbar im Fahrzeugausweis Feld 24,
    > eingetragen mit der Typengenehmigungsnummer, z.B.6BA4 47) benötigen
    > eine Eignungserklärung nach schweizerischem Recht mit sämtlichen
    > erforderlichen Angaben gemäss Richtlinie 2b, von welcher wir Ihnen ein Merkblatt gesendet haben.
    >
    > Für weitere Fragen können Sie uns unter Tel 041 318 18 66 erreichen.
    >
    >
    > Freundliche Grüsse
    >
    > Technische Auskunft
    >
    > STRASSENVERKEHRSAMT LUZERN




    Meine BMW hat im Fahrzeugausweis im Feld 24 ein X.
    Bedeutet das jetzt, dass ich mir eine Auspuffanlage mit EG/ECE Teilgenehmigung montieren darf?
    Wenn ja, muss ich dann bei der MFK noch vorführen, kann ich einfach montieren und mit rumfahren oder geht das so gar nicht.


    Gruss Tox

  • ne, du brauchst eh ein schweizer beiblatt, dort steht dann einfach statt der typengenehmigung ein X und die stammnummer muss auf dem beiblatt ersichtlich sein. die beiblätter bekommst du nur vom schweizer importeur der anlage. wenn du das schweizer beiblatt hast, darfst du ohne extre vorführen rumfahren, das wird dann bei der normalen mfk einfach nachgetragen.
    ohne schweiz beiblatt darfst du nicht fahren, dort ist eine einzelabnahme fällig und die geht gerne ins geld und viel bürokratie (hast es ja schon bei deiner max gemerkt :winking_face: )

  • genau, dort habe ich es bereits gemerkt.
    ansonsten Danke für die Aufklärung :smiling_face:



    ...und ich dachte schon, ich könnte jetzt... :whistling:

  • Hmm,


    jetzt bin ich aber etwas verunsichert, mein Moped hab ich ja als Umzugsgut importiert und zugelassen bekommen.


    Bei der MFK hatte man mich darauf hingewiesen dass das X im typenschein bedeutet dass das Moped eine EU-Zulassung hat und Teile die von einer in der Schweiz zugelassenen Prüfeinrichtung wie beispielsweise dem Kraftfahrtbundesamt in Deutschland (ABE) nicht TüV-Gutachten, geprüft, auch erlaubt und eintragungsfähig sind.


    So muss nicht zwangsweise ein Schweizer Beiblatt notwendig sein. Für meine vorderen Wave-Bremsscheiben reichte jedenfalls eine ABE aus Deutschland.


    Das mein Stand der dinge....

    Grüße, Michel


    Was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!

  • Hast du die Wave Scheiben bei der Mfk eintragen lassen müssen oder genügt das Mitführen der ABE?
    Wenn das mit dem Auspuff dann auch so wäre, wäre das ok,- aber es scheint ja wohl zumindest Endschalldämpfer nicht der Fall zu sein.

  • ich meinte ja auch nicht, dass zwingend ein schweizer beiblatt von nöten ist, macht aber alles einfacher und mann muss es nicht eintragen lassen, einfach immer das beiblatt dabei haben! :winking_face: